NEUER STANDARDMESSANSATZ FÜR OPERATIONELLE RISIKEN NACH BCBS 355

Im März 2016 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht das zweite Konsultationspapier BCBS 355 mit neuen Richtlinien für das Operationelle Risiko veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen in diesem Konsultationspapier sind:

  • Zusammenführung der bestehenden Standardansätze (Basisindikatoransatz – BIA, Standardansatz – TSA, Alternativer Standardansatz – ASA) zu einem neuen Standardmessansatz (SMA)
  • Abschaffung des Fortgeschrittenen Messansatzes (AMA) 

Der neue Standardmessansatz fußt im Wesentlichen auf einem neuen Geschäftsindikator, der aus einer Finanz-Komponente, einer Service-Komponente und einer Zins-Komponente besteht. Anhand der Ausprägungen dieses Geschäftsindikators werden Banken in fünf Kategorien unterteilt, deren Geschäftsindikator multipliziert mit steigenden Prozentsätzen die Geschäftsindikator-Komponente ergibt.   

Banken der Kategorien zwei bis fünf müssen außerdem eine Verlustkomponente berechnen. Diese Berechnung erfolgt auf Basis einer zehnjährigen, übergangsweise auch fünfjährigen Datenhistorie. Die Verlustkomponente berechnet sich aus den gewichteten durchschnittlichen totalen Verlustereignissen, den durchschnittlichen totalen Verlustereignissen über 10 Millionen und den durchschnittlichen totalen Verlustereignissen über 110 Millionen EUR.

Nach Kalibrierung auf Basis der QIS soll die Eigenkapitalanforderung im Durchschnitt der Geschäftsindikator-Komponente entsprechen. Bei Banken der Kategorien zwei bis fünf wird in Abhängigkeit vom Verhältnis der Verlustkomponente zur Geschäftsindikator-Komponente dieser Betrag entweder erhöht oder geschmälert. Im Rahmen der Konsultationsphase wird allerdings noch über die Methodik zur Berechnung des Verlustmultiplikators beraten. 

Zu den größten Herausforderungen des neuen Standardmessansatzes gehört sicherlich die Ermittlung der Verlustereignisse, die zwar bereits bei der Nutzung des TSA, des ASA und des AMA nachrichtlich ermittelt, aber nicht bei der Berechnung der Eigenmittelanforderung berücksichtigt wurden. Außerdem wird die finale Kalibrierung des Verlustmultiplikators entscheidend sein für die resultierende Eigenkapitalanforderung. Allerdings wird ein Großteil der Banken (laut QIS: 80%), die aktuell den bestehenden Basisindikatoransatz nutzen, in Zukunft in Kategorie eins des neuen Standardmessansatz fallen und damit von der Ermittlung der Verlustkomponente ausgenommen werden. 

Eine Übersicht über die fachlichen Neuerungen haben wir für Sie in einer >>> Kurzpräsentation aufbereitet.

Kontakt: udo.heim@finbridge.de