Neue Offenlegungsanforderungen nach BCBS 309

Im Januar 2015 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht das Konsultationspapier BCBS 309 mit neuen Richtlinien für die Offenlegung veröffentlicht. Eine Umsetzung der Anforderungen ist für Ende 2016 vorgesehen. Die Richtlinien orientieren sich dabei an den folgenden fünf zentralen Prinzipien:

  1. Klarheit – Die Offenlegung sollte für alle Interessengruppen (Investoren, Analysten, etc.) klar und verständlich sein. Wichtige Faktoren und Zahlen sollten einfach und übersichtlich dargestellt werden.
  2. Verständlichkeit – Die Offenlegung sollte den Hauptgeschäftsbereich und die dadurch entstehenden Risiken einer Bank adäquat abbilden. Hierbei sollten Prozesse zur Identifizierung, Messung und Steuerung der Risiken dargestellt und mit qualitativen und quantitativen Daten unterlegt werden.
  3. Sinnhaftigkeit – Die größten und bedeutendsten Risiken einer Bank sollten zusammen mit den wichtigsten Marktinformationen klar ersichtlich sein. Die Offenlegung soll einen Mehrwert für den Leser darstellen und unnötige Informationen vermeiden.
  4. Zeitkonsistenz – Alle zur Verfügung gestellten Informationen sollten in einem angemessenen und regelmäßigen Zeitrahmen offengelegt werden, damit dem Leser eine Möglichkeit geboten wird, Trends und Änderungen im Risikoprofil einer Bank nachvollziehen zu können. Zusätze, Streichungen oder andere wichtige Neuerungen im Gegensatz zu den Vorberichten sollten von jeder Bank herausgestellt und erklärt werden.
  5. Vergleichbarkeit – Detailgrad und Format der Offenlegungsinformationen müssen derart ausgelegt sein, dass ein Leser möglichst einfach einen Vergleich zwischen den Risiken und Geschäftsaktivitäten verschiedenster Banken ziehen kann.

Zu diesem Zweck werden einerseits die aktuellen Tabellen und Templates aus den Offenlegungsanforderungen der CRR neu strukturiert. Zusätzlich dazu werden zukünftig aber auch neue Inhalte offenzulegen sein. Ziel ist es, eine bessere Übersicht der einzelnen Risiken einer Bank zu gewährleisten, was durch eine deutlich höhere Granularität und Offenlegungsfrequenz der zu veröffentlichen Risikodaten erreicht werden soll. Hierbei werden zwischen fixen Tabellen und flexiblen Templates unterschieden. Fixe Tabellen sollen einen vergleichbaren Überblick der einzelnen Risiken einer Bank bieten, während flexible Tabellen die zugehörigen Strategien und die Steuerung dieser Risiken verdeutlichen sollen.

Zu den größten Herausforderungen der neuen Offenlegungsrichtlinien gehört die Überleitung von Bilanzdaten aus dem Rechnungswesen zu den Meldedaten aus dem Aufsichtsrecht. Zum einen müssen die Inhalte der Überleitungsrechnung bereichsübergreifend koordiniert und abgestimmt werden, zum anderen ist eine umfangreiche technische Umsetzung notwendig, um die erforderliche Datenqualität zu erreichen. Für die Themenbereiche Operationelles Risiko oder Zinsänderungsrisiko wird eine weitere Überarbeitung der Anforderungen erwartet.

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