Kompetenz Sustainable Finance

Durch gesellschaftliche und regulatorische Anforderungen wird der Druck auf die Finanzbranche, Nachhaltigkeit in ihren Entscheidungen und Prozessen zu berücksichtigen, zunehmend größer. Spätestens mit dem 2018 veröffentlichten EU-Aktionsplan wird Nachhaltigkeit nun auch ein zunehmend wichtigerer Schwerpunkt im Finanzbereich. Ergänzt durch die gesetzlichen Änderungen ist unter dem Begriff "Sustainable Finance" im weitesten Sinne der Einbezug von Klima-, Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten zu verstehen. Oftmals wird in diesem Zusammenhang abkürzend von ESG-Kriterien, abgeleitet aus dem Englischen für „Environmental, Social and Governance“-Kriterien, gesprochen. 

Finbridge hat schon in den frühen Entwicklungen begonnen, Expertise in dem Themenfeld aufzubauen und besetzt zunehmend weitere Fragestellungen. Angefangen bei der Analyse der Auswirkungen auf das Risikomanagement, Meldewesen und MiFID2 bis hin zu der Aufbereitung der Datenbasis in Vorbereitung auf diese Bereiche verfolgt Finbridge einen praktischen Ansatz, der neben der Einhaltung der Gesetzgebung auch einen Fokus auf die Kosteneffizienz in der Umsetzung legt.

Finbridge verfügt durch die fachliche Ausrichtung und starke Umsetzungsexpertise über hohe Kompetenz entlang bankfachlicher Prozesse und schlägt so erfolgreich die Brücke zwischen Fachbereichen und IT.

Unser Fokus

Unsere Kompetenzen liegen in den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Datenmanagement: Die ESG-Anforderungen gehen mit einem hohen Bedarf an Nachhaltigkeitsdaten einher. Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, die ESG-Daten in den Kreditanbahnungs- und Wertpapierabwicklungsprozessen effizient zu erheben, zu strukturieren, zu kontextualisieren und diversen Abnehmern bereitzustellen. Dies kann z.B. durch eine zentrale Plattform erreicht werden, in der die Daten verwaltet, aggregiert und per Service bereitgestellt werden.

  • EU-Taxonomie: Mit der EU-Taxonomie hat die Europäische Union ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten geschaffen. Die im Jahr 2020 in Kraft getretene Verordnung definiert damit, was unter „Nachhaltigkeit“ zu verstehen ist. Neben dem Klassifizierungssystem umfasst die Taxonomie-Verordnung Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Unternehmen, die im Rahmen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) verpflichtet sind eine nicht-finanzielle Erklärung abzugeben. Um den neuen Prüf- und Berichtspflichten nachzukommen, stehen insbesondere der Bankensektor und deren IT-Landschaft vor besonders großen Herausforderungen. Diese reichen von der Verfügbarkeit der erforderlichen ESG-Daten über die systematische Datenerhebung und deren Verarbeitung bis hin zur gesetzeskonformen Offenlegung. 

  • Risikomanagement: Die Einbindung von ESG-Kriterien in die Risikobewertung erfordert von Instituten die Einbindung neuer Methoden und Modelle für die angemessene Abbildung eingegangener Risiken. Dies betrifft alle üblichen Bankrisiken jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Angepasste Prozesse zur Aufnahme relevanter Datenströme sind dabei ebenso erforderlich, wie die methodisch konsistente Integration neuer Risikofaktoren in die verwendeten Modelle. Insbesondere bei der Verwendung externer Datenquellen sind umfangreiche Kriterien zur Angemessenheit und Repräsentativität zu beachten. 

  • MiFID II: Die sich allgemein im Änderungsprozess befindlichen Richtlinien für Transparenz und Anlegerschutz entwickeln sich auch in Richtung Sustainable Finance. So wurde z.B. bereits beschlossen Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger in den Beratungsprozess aufzunehmen. Ebenso sind Banken dazu verpflichtet neben dem Zielmarkt auch Nachhaltigkeitskriterien bei der Produktentwicklung mitzuberücksichtigen. Wir erwarten hier weitere Richtlinienanpassungen in dieselbe Stoßrichtung. 

  • Meldewesen und Offenlegung: Die Umsetzungsaktivitäten der Bankenaufsicht halten für Institute eine Vielzahl an Melde- und Publikationspflichten bereit. So sind beispielsweise durch die NFRD (Non-Financial Reporting Directive) bereits seit 2017 große Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen zu einer jährlichen Berichtserstattung über nicht finanzielle Informationen verpflichtet. In den kommenden Jahren soll die NFRD stufenweise von der CSRD (Corporate Sustainabiliy Reporting Directive) abgelöst werden. Mit der CSRD werden erheblich mehr Unternehmen berichtspflichtig und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichte erhöhen sich. Diesen sich stetig ändernden Anforderungen zu begegnen, erfordert flexible Analyse- und Umsetzungsaktivitäten. Dabei ist insbesondere für die Offenlegung von ESG-Informationen eine umfangreiche Überschneidung von handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Dazu kommen erhöhte Transparenz-Anforderungen von Kunden, die, gezielt angegangen, auch die Ertragslage des Instituts positiv beeinflussen können. 

  • Sustainable Bond Reporting: Der Markt an sustainable Bonds wächst stetig und stark. Die Berichtspflichten und Informationsbedürfnisse der Investoren ebenfalls. Z.B. sind mit der Emission von Green Bonds gemäß EU Green Bond Standard Berichterstattungen über die Verwendung (z.B. Green Bond Allocation Reporting) und zu den Umweltauswirkungen (Impact Reporting) verpflichtend, um das Vertrauen von Investoren in grüne Anleihen zu stärken

  • CO2 Fußabdruck: Als Reaktion auf das Pariser Klimaabkommen hat der Bundestag im Juni 2021 das aktuelle Klimaschutzgesetz beschlossen. Das oberste Ziel des Klimaschutzgesetz ist die Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland. Derzeit resultieren aus dem Klimaschutzgesetz noch keine verpflichtenden Maßnahmen für Unternehmen, da hierzu noch keine gesetzlichen Beschlüsse vorliegen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Unternehmen in der Zukunft dazu verpflichtet werden, Angaben über ihre CO2-Bilanz zu veröffentlichen. Doch auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung können sich Unternehmen bereits vorbereiten und Daten zu ihrem CO2-Verbrauch generieren und analysieren. Dies hilft dabei, die eigenen Emissionswerte zu kennen und schnellstmöglich mit der Umsetzung von Maßnahmen zu starten, sobald diese notwendig werden. Für Unternehmen gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen eine Treibhausgasbilanz aufzustellen: Den Corporate Carbon Footprint (CCF) als unternehmensbezogenen Ansatz und den Product Carbon Footprint (PCF) als produktbezogenen Ansatz. Zur CO2 Fußabrucks-Berechnung können individuell angepasste Tools verwendet werden, sodass der eigene CO2 Fußabdruck möglichst präzise und ohne großen händischen Aufwand ermittelt werden kann.

Weitere Themenfelder

Selbstverständlich halten wir uns ständig auf dem Laufenden und haben die gesetzlichen Anforderungen im Blick. Durch unsere Arbeit mit und an den aktuellen Veröffentlichungen sowie sich neu entwickelnden Fragestellungen, sind wir auch abseits unserer Kernkompetenzen immer auf dem aktuellen Stand. 

Neben unserer Website finden Sie weitere Beiträge und Inhalte zu aktuellen Themen direkt auf unserem LinkedIn Profil.

Handlungsbedarf?

Sind Sie auf der Suche nach einem starken Partner für Ihr ESG-Vorhaben? Egal ob die strategische Planung noch aussteht oder es schon um die praktische Umsetzung geht, wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Unabhängig vom Themenfeld überzeugen wir Sie gerne von unserer Kompetenz und Umsetzungsstärke entlang der gesamten Prozesskette (Front-to-back) im Bereich Sustainable Finance.

Unsere Stärken

Durch die starke Lösungs- und Umsetzungskompetenz sowie Projekt- und Managementerfahrung reduziert Finbridge Projektrisiken und stellt eine möglichst fokussierte Zielerreichung bei den übertragenen Projektaufgaben sicher.

Die Kernkompetenzen der eingesetzten Berater sind wesentliche Erfolgsfaktoren und Grundlage für einen hohen Qualitätsanspruch.

Mit der Beauftragung von Finbridge gewinnt Ihr Institut einen zuverlässigen Partner, der die Erreichung der wesentlichen Projektziele ermöglicht.

Kontaktieren Sie uns

Sie planen ein Projekt im Bereich Sustainable Finance? Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen konkrete Handlungsbedarfe und begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben.

Dabei greifen wir auf eine breite Front-End-Expertise unserer Berater entlang bankfachlicher Prozesse zurück und unterstützen Sie bei fachlichen Use Cases, kundenspezifischen Lösungsskizzen und Projektierung der Umsetzungsaktivitäten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


 

Mehr über Sustainable Finance