AnaCredit (Analytical Credit Datasets): Eine neue statistische Meldung auf ESZB-Ebene

Mit dem EZB-Ratsbeschluss im Februar 2014 ist der mehrstufigen Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das ESZB grundsätzlich zugestimmt worden. So formuliert die EZB in den AnaCredit-Verordnungsentwürfen von 2015 Anforderungen an eine neue statistische Meldung auf ESZB-Ebene.

Durch die Erhebung soll eine zentrale ESZB-Kreditdatenbank „AnaCredit“ für alle Mitgliedstaaten im Eurosystem etabliert werden. Dieses Kreditregister dient primär bankaufsichtlichen und statistischen Auswertungszwecken innerhalb des ESZB. Darüber hinaus ist die Einführung von AnaCredit ein weiterer Schritt in Richtung des Ziels einen einheitlichen statistischen Berichtsrahmen („European Reporting Framework“ – ERF) zu schaffen. Ein weiterer Nutzen wird in den Analysemöglichkeiten für die Geldpolitik und die Finanzstabilität gesehen.

Mit der „Loan-by-Loan“-Erhebung werden die Banken ab 2018 verpflichtet detaillierte Informationen über vergebene und in Anspruch genommene Kredite sowie Daten zu den Kreditnehmern zu melden.

Im Hinblick auf die Granularität der zu meldenden Kreditgeschäfte und den damit verbundenen Detailinformationen übertrifft AnaCredit alle bisherigen Meldungen. Dies stellt hohe Anforderungen an die Bereitstellung zusätzlicher Informationen und an die Qualität der künftig auf Einzelgeschäftsebene geforderten Daten. 

Die Experten von Finbridge unterstützen Sie von der Analyse der Datenverfügbarkeit in Ihren Systemen, über den Aufbau der notwendigen Lieferstrecken bis hin zur Abgabe der AnaCredit-Meldung.

Weitere Informationen zu den fachlichen Vorgaben und dem Datenmodell erhalten Sie im angehängten >>>> Flyer.

Kontakt: udo.heim@finbridge.de