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Systematische Internalisierung -Status quo

Handelt eine Wertpapierfirma im Kundenauftrag gegen ihr eigenes Buch OTC, spricht man von Internalisierung. Erfolgt dies – verkürzt dargestellt – in erheblicher Dimension mit Instrumenten, die auch an Handelsplätzen gehandelt werden, findet laut MiFIDII systematische Internalisierung statt. Gilt eine Wertpapierfirma als systematischer Internalisierer, zieht dies zusätzliche Anforderungen an das Transaktionsreporting und an die geforderte Transparenz nach sich.

Die ESMA verkündet, dass sie die Daten zur Evaluierung der systematischen Internalisierung erstmalig für alle Nicht-Eigenkapitalinstrumente am 01.08.2020 bereitstellt. Infolgedessen unterliegen betroffene Wertpapierfirmen erstmals ab dem 15.09.2020 der Regulatorik für systematische Internalisierung bei Derivaten, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten, börsengehandelten Rohstoffen und börsengehandelten Schuldverschreibungen.

Bis zu diesem Stichtag sind Wertpapierfirmen verpflichtet, Prozesse und Systeme zu implementieren, um die Einstufung der systematischen Internalisierung und ggf. die mit dem systematischen Internalisierer Status einhergehenden Verpflichtungen zu erfüllen.

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