Neue nationale Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten

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Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, frühzeitig mögliche Risiken für die Finanzmarktstabilität zu identifizieren und ggf. gegenzusteuern. In den letzten Jahren kam es in Deutschland, vor allem in den Großstädten, zu beachtlichen Preissteigerungen, u.a. bei Wohnimmobilien. Die Anzeichen einer Immobilienblase mehren sich. So verwundert es nicht, dass schwerwiegende systemische Risiken für das deutsche Finanzsystem befürchtet werden. Die Analyse und Bewertung des Immobilienmarktes ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung der Finanzstabilität. Die Qualität der Analyseergebnisse hängt daher entscheidend von den zur Verfügung stehenden Daten ab.

Allerdings fehlen derzeit detaillierte, regelmäßig und standardisiert erhobene Daten über die Kreditvergabestandards von Wohnimmobilienfinanzierungen. Diese durften bislang weder von der Deutschen Bundesbank noch der BaFin erhoben werden. Zunächst ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Europäische Zentralbank diese Daten auf europarechtlicher Grundlage einfordern werde. Daher wurde bisher auf nationaler Ebene darauf verzichtet, eine Rechtsgrundlage zur Erhebung der Daten zu schaffen. Allerdings wurde eine europarechtliche Datenerhebung im Bereich von Wohnimmobilienfinanzierungen bis dato nicht verwirklicht.

Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen im Bereich der Wohnimmobilien in Deutschland sowie der mangelnden Informationen über die Kreditvergabestandards wird nun von nationaler Seite die Schaffung einer Datenerhebungsermächtigung zum Zwecke der Finanzmarktstabilität angestrebt. Dies wird unweigerlich zu einer neuen nationalen Meldepflicht für Wohnimmobilen führen.

Geplanter Aufbau, Struktur und Fristen der neuen Meldung

Im Fokus der neuen Meldung zu Wohnimmobilien soll vor allem echtes Neugeschäft stehen, d.h. Prolongationen sollen nicht unter die zukünftige Meldepflicht fallen. Als erstmaliger Meldetermin wurde von der Aufsicht der 30.09.2021 ins Spiel gebracht, wobei von der Deutschen Kreditwirtschaft bereits massive Bedenken geäußert wurden, ob dieser Termin zu halten wäre. Grundsätzlich soll es sich um eine Quartalsmeldung handeln, welche im XML-Meldeformat an die Bundesbank übermittelt werden kann.

Diese Informationen sollen in einer Summenblattmeldung in aggregierter Form dargestellt werden. Da es sich bei der Erhebung um Daten von natürlichen Personen handeln wird, scheint aufgrund der bestehenden Datenschutzbedingungen nur diese Lösung durchsetzbar. Somit soll der Anforderung Rechnung getragen werden, weder personenbezogene noch auf Personen beziehbare Informationen wiederzugeben. Insgesamt werden ca. 20 neue Datenpunkte für die neue Meldung erwartet, darunter auch sensible Attribute wie Einkommen der Schuldner, Schuldendienstfähigkeit und Alter.

Denkbar wäre, auf Basis von Vorgaben aus AnaCredit die Meldung aufzubauen, um den Umsetzungsaufwand zu begrenzen und eine Integration dieser „Zwischenlösung“ in künftige europäische Lösungen zu vereinfachen.

Wie wir für Sie Brücken schlagen

Finbridge unterstützt Sie bei der Umsetzung neuer Meldepflicht für Wohnimmobilien. Unsere Expertinnen und Experten sind projekterfahren und zertifiziert in der Anwendung, dem Customizing und der Weiterentwicklung relevanter Standard-Softwarekomponenten im Accounting- und Meldewesenumfeld (bspw. SAP FI, BCS, EC-CS, BW, Abacus360, BAIS) und verfügen über umfangreiches Know-how in der Modellierung und Etablierung neuer Datenlieferstrecken (Konzeption, Datenanforderung, fachlicher Systemtest, fachliche Abnahme) sowie Business Prozesse. Weitere potentielle Unterstützungsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Projektmanagements und der Test- und Prozessautomatisierung / Robotics.

Autoren: Alexander Böhm, Eugen März.

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