Die Gläubigeridentifikationsliste

Photo by @wolfgang_hasselmann on Unsplash, Abgerufen am 13.12.2021.

 

Ausgangslage

Bereits im April 2021 berichtete Finbridge über die Neuveröffentlichung der BaFin im Bereich Abwicklungsplanung und Bail-in. Bestandteil davon war auch die Überarbeitung der MaBail-in bzw. der DE-IRT-Bail-in Guidance in eine Version 2. Die MaBail-in gelten für LSIs (less significant institutions), deren Abwicklungsplanung von der BaFin verantwortet wird. Die DE-IRT-Bail-in Guidance gelten für SIs (significant institutions), die unter den Verantwortungsbereich des SRB fallen.

Im Rahmen der Überarbeitung im April erfolgte insbesondere eine Angleichung und ein Ausbau der Anforderungen bzgl. der Gläubigeridentifikationsliste. Mit der Gläubigeridentifikationsliste müssen Abwicklungseinheiten eine Vielzahl spezifischer Informationen zu CET1-Instrumenten und weiteren (bail-in-fähigen) Verbindlichkeiten bereitstellen. Im Falle einer Abwicklung muss diese Liste innerhalb von 24 Stunden vom abzuwickelnden Institut erstellt und an die Abwicklungsbehörde geliefert werden.      
Daneben müssen die Institute sicherstellen, dass sie ebenfalls innerhalb von 24 Stunden wesentliche Bilanz- und GuV-Positionen auf den Anfragestichtag fortschreiben können, sowie die CoRep-Bögen CA1 – CA5 zum Anfragestichtag befüllen können.      
Die Gläubigeridentifikationsliste stellt auch die Basis für die interne Auswirkungsanalyse im weiteren Verlauf des Abwicklungswochenende dar. Mit der internen Auswirkungsanalyse erfolgt die Prüfung, ob die von der Abwicklungsbehörde festgelegten Herabschreibungs- und Umwandlungssätze für die Abwicklung ausreichend sind.

Im Oktober 2021 wurde eine weitere überarbeitete Fassung der MaBail-in als Version 3 veröffentlicht. Dabei wurde der Anwendungskreis auf Nicht‑Abwicklungseinheiten erweitert, die zukünftig die Gläubigeridentifikationsliste sowie Informationen zu innerhalb der Abwicklungsgruppe erhaltenen Garantien melden müssen.     
Im Folgenden werden die erweiterten Anforderungen und der Umfang an die Gläubigeridentifikationsliste aus den Veröffentlichungen im April und Oktober 2021 erläutert.

Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Bisher mussten lediglich Verbindlichkeiten bis einschließlich der Klasse der Schuldtitel „Non-preferred senior debt“ in der Liste von Abwicklungseinheiten berücksichtigt werden. Diese Einschränkung wurde aufgehoben und es müssen nun weitere bail-in-fähige Verbindlichkeiten gemeldet werden. Diese Erweiterung verursacht einen deutlich höheren Aufwand bei der Erstellung der Gläubigeridentifikationsliste. Auf Anfrage der Abwicklungsbehörden wurden bei einigen Instituten bereits Dry Runs zur Erstellung der Gläubigeridentifikationsliste unter Beachtung der erweiterten Anforderungen durchgeführt. Die neuen Datenanforderungen bestehen aus insgesamt drei zu befüllenden Tabellen für Abwicklungseinheiten: einer Haupttabelle (Tabelle 1) und zwei weiteren Tabellen (Tabelle 2 und 3). In der Haupttabelle sind die relevanten Verbindlichkeiten zu melden. Die folgende Abbildung bietet einen Überblick über die dabei zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten.

Abbildung 1: relevante Verbindlichkeiten

Die bail-in-fähigen Verbindlichkeiten beinhalten hier sämtliche gedeckte und ungedeckte Eigenemissionen der Abwicklungseinheit, präferierte und nicht-gedeckte Einlagen sowie sonstige Verbindlichkeiten, die im Abwicklungsfall herangezogen werden können.   
In Tabelle 2 sind spezifische Informationen zu Derivaten auf Basis ihrer vertraglichen Netting-Sätze aufzuführen. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden in Tabelle 3 mit weiteren Informationen aufgelistet.

Nicht-Abwicklungseinheiten müssen die in Tabelle 1 geforderten Datenpunkte bis zu der Klasse der Schuldtitel „Non-preferred senior debt“ bereitstellen. Darüber hinaus ist für Nicht-Abwicklungseinheiten die neue Tabelle 4 relevant, in der Informationen zu erhaltenen Garantien im Rahmen der Abwicklungsgruppe aufgezeigt werden.

Relevante Datenpunkte

Die geforderten Informationen für die Gläubigeridentifikationsliste umfassen in Summe 128 Datenpunkte. Diese teilen sich wie folgt auf: 84 Datenpunkte für die (bail-in-fähigen) Verbindlichkeiten in Tabelle 1 der Anforderung sowie jeweils 18 weitere Datenpunkte für Derivate und für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in den Tabellen 2 und 3. Zudem werden noch acht Datenpunkte für die Garantien ggü. von Nicht-Abwicklungseinheiten abgefragt.

Abbildung 2: Aufteilung der relevanten Datenpunkte

Die 84 Datenpunkte für die relevanten Verbindlichkeiten aus Tabelle 1 gliedern sich weiter auf in Mindestinformationen (28 Datenpunkte) sowie in zusätzliche Informationen, die je nach Eigenschaft der Verbindlichkeit (56 Datenpunkte) ebenfalls verpflichtend sind. Eine genaue Auflistung der zusätzlichen Informationen für die relevanten Verbindlichkeiten ist in der Tabelle unten aufgeführt.

Tabelle 1: Übersicht der geforderten Datenpunkte

Herausforderungen

Die größte Herausforderung bei der Aufbereitung der Gläubigeridentifikationsliste ist die Identifikation der geforderten Datenpunkte in den Quellsystemen. Ein möglicher Ansatzpunkt stellt die Datengrundlage in der Meldewesensoftware für die MREL-LDR Meldung dar, da diese die meisten geforderten Datenpunkte direkt oder indirekt durch ein einfaches Mapping abdeckt. Die zusätzlich notwendigen Daten können über Zulieferungen aus anderen relevanten Systemen ermittelt werden. Die Aufbereitung der Gläubigeridentifikationsliste kann so halb automatisiert mit Hilfe von Abzügen aus der Meldewesensoftware und den Zulieferungen erfolgen. Eine weitere Herangehensweise wäre, direkt mit Datenabzügen aus dem zentralen Datenhaushalt zu arbeiten. Das könnte allerdings teilweise sehr komplexe Ableitungen für die geforderten Datenpunkte erfordern (z.B. bei der Berücksichtigung der Einlagensicherung oder der Ableitung der Haftungsränge). Bei der Auswahl der Herangehensweise ist die Einhaltung des zeitlichen Rahmens zur Erstellung von 24 Stunden stets zu beachten. Generell sollte daher ein möglichst automatisiertes Vorgehen zur Aufbereitung der Gläubigeridentifikationsliste gewählt werden.

Das Vorgehensmodell von Finbridge umfasst hierbei einen dreistufigen Prozess:

  1. Identifikation der Quellsysteme

    Im Rahmen der Identifikation der Quellsysteme werden die notwendigen Quellsysteme für die Befüllung der Gläubigeridentifikationsliste erfasst. Wahrscheinlich sind viele Datenpunkte bereits im Datenhaushalt des Meldewesens vorhanden. Anschließend wird überprüft, in welchen weiteren Systemen die noch fehlenden Daten vorliegen.

  2. Analyse der Datenbereitstellung/ -aktualität

    Nach Identifikation der Quellsysteme erfolgt die Analyse, wie die Daten bereitgestellt werden können. Im Zuge dessen erfolgt ebenfalls die Betrachtung, wie schnell die Daten vorliegen können und wie aktuell sie sind.

  3. Datenzusammenführung

    Abschließend erfolgt die Analyse der Datenzusammenführung, die Erstellung eines vollständigen Prozesses sowie die Einschätzung des Automatisierungsgrades für die Befüllung der Gläubigeridentifikationsliste.


Mit dem Finbridge-Erfolgsmodell zum Projektziel

Finbridge unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen aus der MaBail-in bzw. DE-IRT-Bail-in Guidance. Unsere Expertinnen und Experten sind am Markt in Vorstudien, Proberechnungen und Umsetzungsprojekten im Kontext Abwicklungsplanung und Aufsichtsrecht mit langjähriger Erfahrung aktiv und können Sie bei all den Herausforderungen mit fundierter Erfahrung und Expertise wertstiftend unterstützen. Aufgrund unseres umfangreichen Fachwissens in der Gesamtbanksteuerung, gekoppelt mit weitreichender, umsetzungsorientierter Praxiserfahrung rund um die Abwicklungsplanung, können wir flexibel auf Ihre Wünsche und Institutsspezifika eingehen und begleiten Sie bis zur Erfüllung der Erwartungen der Abwicklungsbehörden. Sie haben Fragen zu den fachlichen Änderungen im Detail? Sie benötigen Unterstützung bei der Planung Ihrer Vorstudie oder ihres Umsetzungsprojektes zur Aufbereitung der Gläubigeridentifikationsliste? Unsere Finbridge Experten stehen Ihnen mit ihrem fachlichen Know-How bei der Planung und Umsetzung gerne zur Seite.

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