Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.
WeiterlesenMit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenMit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenDas CVA- (Credit Value Adjustment) Risiko beschreibt das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung. Da während der globalen Finanzkrise auch deutliche CVA-Verluste beobachtet wurden (beispielsweise gesunkene Derivate-Bewertungen wegen verschlechterter Kreditqualität der Derivate-Gegenparteien), enthält das Rahmenwerk Basel IV (offiziell: Basel III. Finalising post-crisis reforms) Neuerungen zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen hinsichtlich des CVA-Risikos für Banken. Die unterschiedlichen Berechnungsansätze sind im Folgenden aufgeschlüsselt.
WeiterlesenAnfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.
WeiterlesenAnfang Juni 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) einen Zeitplan zur Erstellung verschiedener Lieferobjekte [1], für die sie im Rahmen der Investment Firms Regulation (IFR) [2] und Investment Firms Directive (IFD) [3], welche im Dezember 2019 final veröffentlicht wurden, mandatiert wurde. Der nachfolgende Beitrag befasst sich im Wesentlichen mit der Zeitplanung sowie ausgewählten Lieferobjekten von Seiten der EBA.
WeiterlesenDie EBA hat die finalen Vorschriften für die FinRep-Meldung gemäß DPM 2.9 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem die Berichterstattung von Non-Performing Exposures, Angaben zum Provisionsergebnis sowie marginale Anpassungen zu Leasingverhältnissen.
WeiterlesenIn Zeiten steigender Leitzinsen rücken Zinsänderungsrisiken immer mehr in den Fokus der Aufsicht. Aufbauend auf den EBA-Guidelines 2015, veröffentlichte die EBA am 19. Juli 2018 nun ein Update der ab dem 30. Juni 2019 gültigen finalen Guidelines (EBA/GL/2018/02), die unter anderem die finalen Standards aus BCBS368 berücksichtigen.
WeiterlesenDas Financial Reporting (FinRep) ermöglicht eine standardisierte Übermittlung von Finanzinformationen für europäische Finanzinstitute mit dem Ziel einer Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen. Da sich die FinRep Meldung an den internationalen Rechnungslegungsstandards orientiert, musste das zugrunde liegende Tabellenwerk zuletzt Ende 2016 hinsichtlich aktueller IFRS 9 Regularien angepasst werden. Wir werfen in unserem Themenflyer einen Blick auf die wichtigsten Veränderungen und Implikationen.
WeiterlesenDie Mitte November 2017 veröffentlichten EBA Guidelines zur Bildung von Gruppen verbundener Kunden (GvK) bringen weitreichende Neuerungen im Bereich der Großkreditvorschriften für CRR Institute. Die neuen gesetzlichen Vorgaben treten bereits Anfang 2019 in Kraft, unserer Themenflyer fasst die wichtigsten Änderungen für Sie zusammen.
WeiterlesenAm 16.11.2016 hat die EBA ein Konsultationspapier zur Anpassung der Implementing technical standards (ITS) der additional monitoring metrics for liquidity (AMM) veröffentlicht. Dieses nimmt Bezug zum bisher geltenden Standard vom 01.03.2016 und stellt tiefgreifende Änderungen im Layout der Meldebögen, sowie die Konkretisierung diverser Begrifflichkeiten und Definitionen vor.
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