Newsletter #1/2023

Photo by charlesdeluvio auf Unsplash.com, Download am 09.01.2023

 

Übersicht der Themen

Meldewesen: Stand zu IReF; neue Datenanforderungen für 2024 Benchmarking Exercise und EMIR REFIT.

Abwicklungsplanung: EBA Guidelines zu Resolvability Testing sowie Transfer-Strategien; SRB Work Programme und EBA Priorities für 2023

Investmentfirmen: Vorgaben zu Liquiditätsanforderungen und ESG-Risiken.

Entwicklung aufsichtlicher Kennzahlen: Stabile Kapital- und Liquiditätsquoten bei steigender Zinsmarge und schwierigen makroökonomischen Bedingungen.

Stresstest 2023 und Ausblick der EBA: Inhalt des 2023 Stresstests; Work Programme und aufsichtliche Schwerpunkte für 2023; Spezifikationen zur Overall Recovery Capacity.

ESG: Anforderungen der SFDR sind in Kraft getreten; Siebte MaRisk-Novelle spezifiziert ESG-Anforderungen; EBA veröffentlicht Roadmap zu Sustainable Finance.

Weitere Neugikeiten

Betrachtungen zur Kryptowährungen


Meldewesen

Meldewesen der Zukunft: Im September veröffentlichte die EZB einen weiteren Bericht zur Kosten-Nutzen-Analyse des Integrated Reporting Framework (IReF). Die Ergebnisse zeigen eine starke Unterstützung für den IReF innerhalb des Bankensektors. Gemäß der aktuellen Planung werden Ergebnisse einer weiteren Kosten-Nutzen-Analyse im zweiten Halbjahr 2023 erwartet, mit dem Ziel daran anschließend das IReF Datenmodell sowie die IReF Anforderungen zu finalisieren. Die endgültige Implementierung des IReF in der Ausbaustufe für Statistische Meldungen ist für das Jahr 2027 vorgesehen, der finale Draft ist aktuell für 2024 geplant.

Konsultation zur Anpassung von Datenanforderungen für die 2024 Benchmarking exercise: Die Anfang Dezember veröffentlichte Konsultation sieht Anpassungen bei der im Zuge der Prüfung von internen Modellen geforderten Benchmarking exercise vor. Insbesondere werden IFRS9-Metriken bei den High Default Portfolios berücksichtigt und neue Templates im Bereich Marktrisiko kommen hinzu. Im Bereich Kreditrisiko werden nur marginale Änderungen vorgeschlagen.

EMIR REFIT: Durch die Änderungen an der EMIR von 2019 hatten sich bereits Änderungen am Meldewesen für Derivate abgezeichnet. Am 7. Oktober 2022 wurden die Level-II-Texte zum EMIR REFIT im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Verordnungen (EU) 2022/1855 und (EU) 2022/1860). Sie finden ab dem 29. April 2024 Anwendung und sehen umfangreiche Änderungen vor, darunter knapp 100 neu eingeführte Datenfelder (siehe auch unsere Veröffentlichung vom 20.12.22).


Abwicklungsplanung

EBA Guidelines – Resolvability Testing und Transfer-Strategien: Die EBA veröffentlichte die Guidelines to institutions and resolution authorities on resolvability testing zur Konsultation. Diese ergänzen die Guidelines on improving resolvability for institutions and resolution authorities, die seit Januar 2022 online verfügbar sind und ab 1.1.2024 größtenteils die vom SRB veröffentlichten Expectations for Banks in geltendes Recht umsetzen. Die neuen Ergänzungen zum Testing sollen die bei den Banken eingeführten Abwicklungsfähigkeiten in den verschiedenen Bereichen im steady-state nach dem 1.1.24 sicherstellen. Konkret werden dabei drei jährlich von den Banken zu erstellende Lieferobjekte genannt: ein self-assessment report, ein mehrjähriger Testplan sowie ein Master Playbook im Fall von komplexeren Instituten. Die Konsultation läuft bis zum 15.2.23.

Die genannten Guidelines wurden bereits im September 2022 durch die Guidelines on transferability to support the resolvability assessment for transfer strategies erweitert. In Deutschland werden die Guidelines durch das im August 2022 veröffentlichte Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit in nationale Verwaltungspraxis umgesetzt.

SRB Work Programme und EBA priorities: Im November veröffentlichte das SRB das 2023 Work Programme. Darin wird betont, dass 2023 das letzte Jahr des Phase-Ins der Expectations for Banks darstellt, bevor diese Anforderungen ab 2024 verpflichtend einzuhalten sind. Entsprechend steht 2023 im Zeichen der Vervollständigung der Aktivitäten zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen. In der Folge sind die aufgebauten Fähigkeiten durch regelmäßige Überprüfungen auf laufender Basis zu gewährleisten.

Parallel setzte die EBA Arbeitsschwerpunkte für Abwicklungsbehörden für das Jahr 2023, darunter insbesondere wie MREL shortfalls adressiert werden, die Entwicklung von IT-Kapazitäten für die Bewertung (Valuation), Vorbereitung zum Management von Liquiditätsbedarf in der Abwicklung und Operationalisierung der Bail-In-Strategie.


Investmentfirmen

Liquiditätsrisiken: Im November wurden die final technical standards on the measurement of liquidity risks for investment firms veröffentlicht. Dadurch wird sichergestellt, dass Aufsichtsbehörden einem harmonisierten Ansatz folgen, wenn sie entscheiden, dass zusätzliche Liquiditätsanforderungen von Wertpapierinstituten einzuhalten sind. Konkret müssen dabei alle Elemente, die für jeweilige Services gemäß MiFID relevant sind. sowie weitere Elemente, die einen materiellen Einfluss haben könnten, wie bspw. die Gruppenstruktur, externe Faktoren oder operationelle Risiken, betrachtet werden.

ESG-Risiken: Ende Oktober gab die EBA einen Bericht zur Integration von ESG-Risiken bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten heraus. Das Dokument richtet sich an Regulatoren. Durch ihn soll die Basis für weitere Überlegungen gelegt werden, um ESG-Aspekte entsprechend beim SREP für Wertpapierinstitute zu berücksichtigen. Der Bericht ergänzt den EBA-Bericht über Management und Beaufsichtigung von ESG-Risiken bei Kreditinstituten und Investmentfirmen vom Juni 2021.


Entwicklung aufsichtlicher Kennzahlen

In ihrem Risk Assessment warnt die EBA vor den zunehmend schwierigeren makroökonomischen Bedingungen. Zum Juni 2022 war die CET1-Ratio mit 15% stabil. Die Liquiditätskennzahlen sanken leicht auf ca. 165% im Fall der LCR und 127% für die NSFR. Der RoE (Return on Equity) stieg bemerkenswert von 6,7% in Q1 2022 auf 7,9%. Dies ist insbesondere auf die steigenden Vermögenswerte sowie das höhere Zinsergebnis zurückzuführen. Je nach Anteil von fixed-rate-Exposure im Anlagebuch führen die höheren Zinsen weiter zu einem entsprechenden Repricing der Assets. Dem gegenüber stehen allerdings eine straffere Geldpolitik sowie ungünstigere weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Die NPL-Ratio sank erneut leicht auf nun 1,8%, während die nach IFRS9 in Stage 2 klassifizierten Problemkredite jedoch auf ein historisches Hoch von 9,5% anstiegen. Trotz der Auswirkungen der Pandemie stiegen die Assets der Institute im Vergleich zum Vorjahr um 5%. Die größten Treiber waren Kredite und Derivate. Wie dem Risk Dashboard der EBA zu entnehmen ist, machen operationelle Risiken einen zunehmenden Anteil von 9,5% der Gesamt-RWA aus. Das ist insbesondere auf Cyber Risk und Herausforderungen bei der Compliance im Umgang mit Sanktionen zurückzuführen.

In einer thematic note wies die EBA außerdem im Oktober auf die Überhitzung des Immobilienmarktes hin. Mehr als ein Drittel aller in der EU vergebenen Darlehen sind durch Wohnimmobilien besichert. Ein abrupter Fall der Immobilienpreise kombiniert mit einer höheren Ausfallrate könnte eine Herausforderung für die Banken werden.


Stresstest 2023 und Ausblick der EBA

Stresstest 2023: Im November gab die EBA finale Unterlagen zum Stresstest 2023 heraus. Die Methodik sieht einen eingeschränkten bottom-up-Ansatz mit einigen top-down-Elementen vor. Die Bilanzsumme ist als konstant anzunehmen. Im Fokus steht die Analyse der Auswirkungen von adversen Schocks auf die Zahlungsfähigkeit der Institute. Dazu wird die Evolution von Risiken (Kreditrisiko, operationelle Risiken, Marktpreisrisiken etc.) unter einem adversen Szenario geschätzt und in der Folge deren Auswirkungen auf die wesentlichen Ertragsquellen bewertet. Die Übung läuft  im Januar an, die Ergebnisse sollen im Juli veröffentlicht werden.

EBA Work Programme 2023: In ihrem Work Programme für das Jahr 2023 verfolgt die EBA die festgelegten strategischen Ziele für die Jahre 2022-24. Der Fokus liegt auf der finalen Umsetzung der Basel III-Reformen, dem Stresstest, der Bereitstellung von Daten für alle Stakeholder, digital finance sowie Geldwäsche. Horizontal soll außerdem durchweg das Thema ESG eine große Beachtung finden.

Untersuchungsschwerpunkte für 2023: Ende Oktober veröffentlichte die EBA examination programme priorities for prudential supervisors for 2023. Das Hauptaugenmerk der Regulatoren soll auf makroökonomischen und geopolitischen Risiken, operationeller und finanzieller Widerstandsfähigkeit, Transitionsrisiken bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegen.

Guidelines zur Overall Recovery Capacity: Kurz vor Weihnachten veröffentlichte die EBA die Guidelines on the overall recovery capacity in recovery planning zur Konsultation. Darin finden sich Richtlinien die sowohl an die Institute als auch an die Aufsichtsbehörden gerichtet sind. Konkret wird ein methodischer Rahmen für Institute vorgegeben, der bei der Bestimmung deren Overall Recovery Capacity auf Grundlage aller für die Sanierung relevanten Elemente einzuhalten ist. Dies beinhaltet auch eine Quantifizierung von Auswirkungen auf die relevanten Indikatoren aus der Sanierungsplanung.  


ESG

Inkrafttreten der SFDR: Die Anforderungen der Sustainable Finance Dislcosure Regulation (Verordnung (EU) 2019/2088) wurden durch die Regulatory Technical Standards konkretisiert und sind nun zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.  Die Richtlinie betrifft Finanzinstitute, die Finanzprodukte entwickeln und anbieten. Durch die SFDR sind Finanzinstitute dazu verpflichtet offenzulegen, welche negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen mit den Finanzprodukten verbunden sind und inwiefern Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Entwicklung berücksichtigt wurden.

Offenlegungspflichten gemäß MaRisk: Ende September hat die BaFin den Entwurf zur siebten MaRisk-Novelle veröffentlicht. Damit kommen weitere ESG-Anforderungen auf deutsche Banken zu. Die MaRisk-Novelle legt den Fokus darauf die Qualität und Leistungsfähigkeit des bankeninternen Risikomanagements zu verbessern, in dem in Zukunft auch ESG-Faktoren in die Risikobeurteilung einbezogen werden müssen.

EBA Roadmap on Sustainable Finance: Zum Jahresende veröffentlichte die EBA die Roadmap on Sustainable Finance. Darin wird das Vorgehen der EBA für die nächsten drei Jahre dargestellt, um ESG-Risiken entsprechend im Rahmenwerk der Bankenregulierung zu berücksichtigen und die Transition zu einer nachhaltigeren Wirtschaft in der EU zu unterstützen. Dies beinhaltet zahlreiche Aufgaben und Mandate. Die wesentlichen Ziele sind in der Grafik dargestellt.


Weitere Neuigkeiten

Betrachtungen zu Kryptowährungen

Die Welt der digitalen Währungen sorgt weiterhin für Spannung. Immer noch prominent in den Schlagzeilen ist Sam Bankman-Fried und das Scheitern der zweitgrößten Kryptobörse der Welt FTX (auf Platz 1 steht Binance) im November 2022. In ebendiesem Monat erschien auch ein Blog-Beitrag der EZB mit dem Titel „Bitcoin’s last stand“, der die Irrelevanz dieser Kryptowährung prophezeit. Die Umsetzung von Central Bank Digital Currencies (CBDCs) wird jedenfalls von allen Zentralbanken, auch der EZB, in unterschiedlichem Tempo untersucht bzw. vorangetrieben. Zuletzt wurde klar, dass die EZB nicht nur die Einführung eines digitalen gesetzlichen Zahlungsmittels vorsieht, sondern eine umfassende Lösung für Europa plant. Dabei werden Fragen zum Innovationsspielraum sowie zum Mandat der EZB aufgeworfen. Die EU-Kommission will im zweiten Quartal 2023 Verordnungsentwürfe vorlegen.

Ende Oktober veröffentlichte die Bank für internationalen Zahlungsverkehr (BIS) Unterlagen zum Projekt Aurum. Dabei wurde in Kooperation des BIS Innovation Hub mit der Hong Kong Monetary Authority und dem Hong Kong Applied Science and Technology Research Institute eine sogenannte two-tier CBDC ins Leben gerufen. Dies bedeutet, dass die CBDC sowohl eine Wholesale-Funktion für den Interbankenmarkt als auch eine Retail-Funktion für den Endverbraucher umfasst. Diese Eigenschaften sind bisher einzigartig bei der Umsetzung von CBDCs überhaupt.

Neun Zentralbanken wurden für einen im April von der Bank für internationalen Zahlungsverkehr veröffentlichten Bericht zum Thema finanzielle Inklusion und CBDCs interviewt. Alle gaben darin an, dass CBDC in der Tat als ein Mittel genutzt wird, um finanzielle Inklusion zu stärken, d.h. die Dienstleistungen der Finanzbranche möglichst vielen Nutzern möglichst einfach zur Verfügung zu stellen. die Bahamas waren dabei, weltweit als erstes eine vollständige Umsetzung einer CBDC durchzuführen. In derselben Aprilwoche wurde ein Programmierer in den USA zu 63 Monaten Haft verurteilt, weil er bei der Pyongyang blockchain and cryptocurrency conference in Nordkorea referierte. Der Vorwurf lautet, dass er dem Regime so hilft, Wirtschaftssanktionen zu umgehen. Es stellt sich die Frage, ob Kryptowährungen, hinter denen keine Zentralbank steht, wirklich in die Irrelevanz abdriften, wenn derartige Strafen verhängt werden.


 

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