Newsletter #2/2023

Photo by Alev Takil auf Unsplash.com, Download am 28.04.2023

 

Übersicht der Themen

Meldewesen: Finalisierung der CRR III, neue Meldetemplates zum IRRB, Projekt PRISMA der Bundesbank

Abwicklungsplanung: Reformvorschläge der EU-Kommission, Qualität von Bail-in Playbooks deutscher Institute, MREL Monitoring Report

SREP: Ergebnisse des 2022 SREP und Evaluierung des SREP-Verfahrens

ESG: EZB Assessment zu Klima- und Umweltrisiken, Bewertungskriterien für Umweltziele 3-6 der EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichten

Innovationen: BloombergGPT, EZB Übersicht zur digitalen Transformation, Projekte der BIZ zu Kryptowährungen und Künstlicher Intelligenz

Kennzahlen: Leicht steigende CET1-Quoten, stabile Liquiditätskennziffern mit erwartetem Abwärtstrend, Marktvolatilitäten aufgrund strauchelnder Banken

Weitere Neugikeiten

Basel III Monitoring Report


Meldewesen

Finalisierung der CRRIII: Der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) legte bereits am 8. November 2022 seine Positionen zur Umsetzung des Bankenpakets vor. Am 9. Februar 2023 veröffentlichte nun das EU-Parlament den Entwurf zur Überarbeitung der CRR. Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission („Trilog“). Alle drei Institutionen schlagen derzeit ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 1. Januar 2025 vor. Die strategischen Implikationen durch die Änderungen, wie bspw. der Nutzen interner Modelle nach Anwendung des Output-Floors, sollten schon frühzeitig analysiert werden, da die Phase zwischen der finalen CRR III Fassung (Erwartung Q4 2023/ Q1 2024) und der Erstanwendung (Januar 2025) mit ca. 12 Monaten sehr kurz sein wird.

Ausgewählte signifikante Anforderungen der CRRIII im Zeitverlauf (*Prüfung durch EBA)

IRRBB: Neue Meldetemplates: Ende Januar startete die EBA die Konsultation zur Anpassung der Verordnung (EU) 2021/451, die die aufsichtlichen Meldeanforderungen spezifiziert. Die Änderungen sehen acht neue Meldetemplates zur Berichterstattung im Zusammenhang mit dem IRRBB vor, die erstmalig zum Stichtag 30.6.24 einzureichen sind. Die geforderten Angaben sollen eine einheitliche Datengrundlage für die Analyse des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch liefern und beziehen sich direkt auf den RTS zum Supervisory Outlier Test, den RTS on Standardised Methodologies und die Guidelines on IRRBB and CSRBB.

PRISMA: Im Rahmen der Verbesserung von Meldeprozessen hat die Bundesbank das Projekt PRIMSA initiiert (Prudenzielles Reporting, Integrierte Services und Management Architektur). Veranstaltungen mit den Stakeholdern fanden dazu bereits im Januar und März statt. Ziel ist, eine Lösung zur einheitlichen Verarbeitung sämtlicher Meldungen seitens der Bundesbank bereitzustellen. Dazu soll eine neue Datenstrecke entwickelt werden, die die Meldungen der Institute entgegennimmt, verarbeitet, validiert und benutzerfreundlich zur Verfügung stellt. Dabei soll auch der Prozess zur Beantwortung von Rückfragen einfacher und transparenter gemacht werden. Die auf europäischer Ebene abzugebenden Reports gemäß EBA Reporting Framework sowie die RTF-Meldung sollen ab 1.1.2024 über PRISMA erfolgen.


Abwicklungsplanung

Reformvorschläge der EU-Kommission: Am 18. April veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Reformierung des Rahmenwerks zum Krisenmanagement für Banken und der Einlagensicherung. Die geplanten Änderungen würden eine Abwicklung für mittelgroße und kleinere Banken zum Standard machen, um eine Rettung von Banken durch Steuergelder außerhalb des Abwicklungsrahmens zu verhindern. Unter anderem könnten damit auch Mittel aus von Banken finanzierten Sicherungssystemen herangezogen werden. Die EZB und das SRB begrüßten den Vorschlag. Insbesondere in Deutschland, wo alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen sowie Genossenschaftsbanken institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören, wird er kritisiert. Die Deutsche Kreditwirtschaft veröffentlichte eine entsprechende Pressemitteilung.

BaFin: Qualität von Bail-in Playbooks deutscher Institute: Ende Februar veröffentlichte die BaFin einen Beitrag zur Qualität von Bail-in Playbooks der beaufsichtigen Institute. Die Bewertung, inwiefern die Banken die aufsichtlichen Anforderungen erfüllen, erfolgte entlang den einheitlichen Themenbereichen der Bail-in Playbooks: Governance, Kommunikation, Offenlegungspflichten, Identifikation relevanter Instrumente, Datenbereitstellung sowie interne und externe Bail-in-Umsetzung. Die Qualität innerhalb der einzelnen Kategorien ist bei den verschiedenen Banken sehr unterschiedlich. Der größte Fortschritt wurde bislang in Bereichen erzielt, die im Fokus standen wie z.B. Datenbereitstellung, Governance und Kommunikation. Der größte Aufholbedarf besteht bei den Offenlegungspflichten. Dies beinhaltet insbesondere, dass die Anforderungen aus der MAR und dem SAG bzw. der SRMR in Einklang gebracht werden müssen. Seit 2018 wurden 25 Dry Runs bei deutschen Instituten durchgeführt. Während bislang die Datenbereitstellung im Vordergrund stand, wird der Fokus von nun an auf der Auswirkungsanalyse sowie der internen und externen Bail-in-Implementierung liegen.

EBA MREL Monitoring-Report: Ende Januar veröffentlichte die EBA ihren MREL Monitoring Report für den Stichtag 31.12.21. Insgesamt wurden für 337 Banken, die 81,2% der Vermögenswerte im EU-Bankensektor halten, externe MREL-Ziele festgelegt. Davon ist bei 144 Instituten, insbesondere den größeren, Bail-in die bevorzugte Abwicklungsstrategie. Die Kapazität an MREL-fähigen Instrumenten betrug zum Stichtag 31% der RWA der Institute und damit einen Prozentpunkt mehr als zwei Jahre zuvor per 31.12.19. Dabei stieg der Bestand MREL-fähiger Instrumente in dieser Zeit um 6%, während die RWA um ca. 3% zunahmen. Das heißt insbesondere, dass Banken die MREL-Anforderungen tendenziell durch entsprechende Neuemissionen erfüllen, statt durch eine Bilanzverkürzung oder eine geringere Risikodichte. Für eine Stichprobe von 245 Banken mit externen MREL-Zielen bestand insgesamt noch ein MREL-shortfall von 0,44% der RWA, was knapp 33 Mrd. EUR entspricht.


SREP

SREP-Ergebnisse 2022 und Evaluierung des SREP-Verfahrens: Die EZB veröffentlichte die aggregierten Ergebnisse des SREP für das Jahr 2022. Insgesamt gab es kaum Veränderungen bei den SREP scores der verschiedenen Institute. Geringe Verbesserungen traten bei Risikoindikatoren wie der NPL-Ratio auf, wobei die Bewertung aufgrund der makroökonomischen Bedingungen konservativ ausfiel. Die aus dem SREP resultierende Kapitalanforderung inkl. der Pillar 2 Guidance stieg von 14,7% der RWA im Vorjahr auf 15% an. Qualitative Maßnahmen wurden insbesondere in den Bereichen Kreditrisiko und Internal Governance gefordert. Nach wie vor erhielt kein Institut die beste gesamte Score-Note 1, während 7% der Institute die schlechteste Note 4 erhielten. Der Großteil befindet sich weiterhin im Mittelfeld mit der Note 2 (46%) und 3 (48%).

Im April veröffentlichte die EZB zudem einen Bericht zur Evaluierung des SREP-Verfahrens von einer externen Expertengruppe. Fazit ist, dass der SSM und damit einhergehende Praktiken weit entwickelt worden sind und nun robust genug sind, um schlanker und effizienter gestaltet zu werden. Die bestehenden Bestrebungen, die Bewertungen der Institute risiko-basierter zu gestalten, werden gelobt. Außerdem wird zu einer verbesserten IT-Landschaft und Datenanalyse sowie der Durchsetzung von qualitativen Maßnahmen statt erhöhten Kapitalanforderungen ermutigt.

Overall Capital Requirement und Pillar 2 Guidance-Anforderung nach Geschäftsmodell (Quelle: EZB)


ESG

EZB Assessment: Offenlegung zu Klima- und Umweltrisiken: Am 21. April veröffentlichte die EZB ihr drittes Assessment zum Fortschritt der Banken bei deren Offenlegung zu Umwelt- und Klimarisiken. Demnach haben die Institute signifikante Fortschritte erzielt. Mehr als 90% stellen bspw. inzwischen grundlegende Methodiken zu Identifikation, Bewertung und Management dieser Risikoarten bereit. Weiterhin werden allerdings in vielen Bereichen noch Verbesserungen gefordert, was die Vollständigkeit und Qualität der Daten angeht. Als Ergebnis wird festgehalten, dass Banken noch nicht in der Lage zu sein scheinen, die Anforderungen an die Offenlegungspflichten zu erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Pflichten, die erst dieses Jahr wirksam werden und von den meisten als signifikant eingestuften Banken bereits zum Juni 2023 erfüllt werden müssen. In der zweiten Jahreshälfte wird die EZB bewerten, inwieweit die Institute die neuen Standards erfüllen.

EU-Taxonomie: Bewertungskriterien für Umweltziele 3-6: Kurz vor Ostern wurden von der Europäischen Kommission die Vorschläge zu den technischen Bewertungskriterien der Umweltziele 3-6 zur Konsultation veröffentlicht. Eine entsprechende Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit ist bereits für das Geschäftsjahr 2023 vorgesehen, zur -konformität für 2024. Konkret geht es bei den Vorschlägen u.a. um Wesentlichkeitsschwellen bei der Angabe des Anteils der Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl), eine Ausweitung der Wirtschaftsaktivitäten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Klimazielen leisten können, sowie um sektorspezifische Fragestellungen, insbesondere im Bau- und Immobiliengeschäft. Parallel werden Ergänzungen an den verplfichtend abzugebenden Meldebögen vorgeschlagen. Die Konsultation läuft bis 3. Mai. Die finalen Rechtsakte sollen dann im Juni 2023 erlassen werden und gelten ab 1. Januar 2024.

Die sechs Ziele gem. Art. 9 der EU-Taxonomie (Quelle: Europäische Kommission)

Lieferkettensorgfaltspflichten: Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1.000 Mitarbeiter/innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. Empfänger von Finanzdienstleistungen sind gemäß LkSG nicht zu betrachten. Dies könnte sich jedoch mit der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) ändern: Der Entwurf hierzu ist aktuell Gegenstand der Trilog-Verhandlungen. Er beinhaltet auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber direkten Kreditnehmern mit Ausnahme von KMUs und Privatpersonen.


Innovationen

BloombergGPT: Ende März veröffentlichte Bloomberg ein Research Paper zur Entwicklung von BloombergGPT, einem auf künstlicher Intelligenz basierendem generativen Modell. Es wird Bloomberg z.B. bei Sentiment-Analysen oder Nachrichtenkategorisierungen unterstützen. BloombergGPT ist damit das erste sogenannte Large Language Model (LLM), das sich auf die Finanz-Domäne fokussiert.

EZB Übersicht zur Digitalen Transformation: Am 15. Februar veröffentlichte die EZB eine Übersicht zum Stand der Digitalen Transformation bei Banken. Die Ergebnisse werden in sechs Schwerpunktbereiche kategorisiert: Strategie und KPIs, Digitales Geschäft, Ressourcen, Governance, Technologien und Risiken. Während fast alle Institute inzwischen Transformationsstrategien festgelegt haben, variieren diese stark an Detail- und Reifegrad und es mangelt häufig an adäquaten KPIs zum Monitoring des Fortschritts. Bei den Risiken sind verschiedenen Sachverhalten, an denen bereits anderweitig gearbeitet worden ist, durch den digitalen Wandel mehr Aufmerksamkeit zu schenken, darunter insbesondere Cyber-Kriminalität, Betrug, Geldwäsche und der Abhängigkeit von externen Dienstleistern zur Bereitstellung der IT-Infrastruktur. Interessant sind die Zahlen zur Verwendung neuer Technologien: APIs und Cloud Services werden bereits von über 80% der Banken für z.B. Apps, Datenplattformen, Zahlungsservices, häufig als SaaS (Software as a Service) verwendet. Künstliche Intelligenz findet bereits bei gut 60% der Institute für Chatbots, Kreditscorings oder algorithmisches Trading Anwendung. Die Distributed Ledger Technologie (DLT) zur Verwendung bei Kryptowährungen oder auch bei sogenannten „intelligenten Verträgen“ (smart contracts) wird bei ca. einem Zehntel der Banken verwendet und befindet sich bereits bei der Hälfte in Entwicklung.

Quelle: EZB Präsentation zum digital transformation survey

Projekte des BIZ-Innovationszentrums zu Kryptowährungen und KI: Das Innovationszentrum der Bank für Internationen Zahlungsverkehr führt aktuell zwei Projekte durch, die sich mit Kryptowährungen und Künstlicher Intelligenz beschäftigen. Im Projekt Atlas geht es um eine objektive Analyse zu Marktkapitalisierungen und Kapitalströmen bei verschiedenen Kryptowährungen. Diese Informationen wurden bislang nie von unabhängigen Experten erhoben. Im Projekt Gaia soll ein Web-basiertes Tool entstehen, das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz die Bewertung von Klima- und Umweltrisiken vereinfacht.


Kennzahlen

Am 4. April veröffentlichte die EBA das Risk Dashboard zum Auswertungsstichtag 31.12.22 inkl. Angaben zu MREL und den Auswirkungen der Ereignisse bei der Credit Suisse sowie der Silicon Valley Bank. Die CET1-Quote erhöhte sich gegenüber zum Vorquartal von 14,8% auf 15,3% und bewegt sich damit wieder im Raum des Allzeithochs von 15,5% während 2021. Die NPL-Quote bleibt auf ihrem historischen Tief von 1,8% und auch die Stage 2-Kredite sanken in der zweiten Jahreshälfte leicht auf 9,4%. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass steigende Zinsen, anhaltende Inflation und andere makroökonomische adverse Effekte voraussichtlich einen negativen Einfluss auf die Qualität der Vermögenswerte haben werden. Der RoE wuchs hauptsächlich dank der steigenden Zinsen von 7,3% im Vorjahr auf 8% an.

Auf der Liquiditätsseite stieg die LCR leicht an auf nun 164,7%. Damit liegt sie unter den Höchstwerten von 175% zu Zeiten des billigen Geldes und vor dem Ukrainekrieg während 2021 aber immer noch weit über den regulatorischen Anforderungen. Die NSFR sank leicht auf 125,8%, ebenso die Loan-to-Deposit-Ratio auf 108,1%. Letzteres ist insbesondere auf steigende Kundeneinlagen zurückzuführen. Aufgrund anstehender Rückzahlungen der von den Banken in Anspruch genommenen TLTROs der EZB wird ein Abwärtstrend bei den Liquiditätskennzahlen erwartet, wie auch im Report on Liquidity der EBA von Anfang Januar näher ausgeführt.

Kennzahlen der Institute für die Zeit nach den Ereignissen bei der Credit Suisse und der Silicon Valley Bank liegen noch nicht vor, doch lässt sich anhand der Aktienkurse sowie der Asset Swap Spreads zumindest sagen, dass sich die Volatilität am Markt was den Bankensektor angeht zum April hin wieder etwas beruhigte: Der EURO STOXX Banks Index verlor Anfang März den seit Jahresbeginn gemachten Zuwachs von gut 20% und pendelte sich bei fortwährender Volatilität etwas über dem Level von Anfang des Jahres ein. Spreads für die verschiedenen Eigenkapital- und Schuldinstrumente waren gleichsam in reger Bewegung. Gerade bei den AT1-Bonds, die bei der Credit Suisse durch die FINMA abgeschrieben wurden, lag der Spread Anfang April mit knapp 800bps gut ein Viertel über dem Jahresanfangswert und ca. 60% über dem Wert von 477bps Anfang Februar.

Quelle: EBA Risk dashboard


Weitere Neuigkeiten

Basel III Monitoring Report

Aus dem Basel III Monitoring Report der EBA geht hervor, dass die fully-loaded Implementierung bis 2028 zu einem durchschnittlichen Anstieg des aufsichtsrechtlich geforderten Tier 1-Kapitals von 15.0% führt. Der erwartete Anstieg beträgt bei global systemrelevanten Instituten (G-SIIs) sogar +24,7 %. In dem Assessment der EBA wurde eine Stichprobe von 160 EU-Banken einbezogen, welche unterteilt ist in 58 Banken der Gruppe 1 und 102 Banken der Gruppe 2. Banken der Gruppe 1 verfügen über ein Kernkapital von mehr als 3 Mrd. EUR und sind international tätig. Alle anderen Banken werden als Banken der Gruppe 2 bezeichnet.

Die höheren Anforderungen werden durch die Basel III-Implementierung bei Banken der Gruppe 1 prinzipiell höher als bei Banken der Gruppe 2. Dies ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass die Risikosteuerung von Gruppe 1 Banken meist auf bankinternen Modellen basiert, während Gruppe 2 Banken häufig Standardansätze verwenden. Im Allgemeinen kann eine Bank, die interne Modelle verwendet, ihre RWAs ceteris paribus im Vergleich zu einer Bank die Standardansätzen folgt reduzieren. Durch die Einführung der Eigenmitteluntergrenze (der sog. Output-Floor) kann die RWA-reduzierende Wirkung der zur Anwendung kommenden internen Modelle  vermindert werden. Aus diesem Grund hat die Einführung des Output Floors in erster Linie Auswirkungen auf Gruppe 1 Banken. Des Weiteren muss der Einfluss des Revised LR-Rahmenwerks betrachtet werden. Hierbei zeigt sich, dass in erster Linie kleinere Banken von den neuen Leverage Ratio Frameworks profitieren, wobei kaum Auswirkungen auf G-SIIs bestehen.

In der Gesamtstichprobe sind der Output-Floor mit +6,3% und das Kreditrisiko mit +4,4% die beiden Haupttreiber des Anstieges der Kapitalanforderungen. Zur Erfüllung der neuen Rahmenbedingungen würden EU-Banken im Durchschnitt 1,2 Milliarden EUR zusätzliches Tier 1 Kapital benötigen.

Veränderung der T1-Kapitalanforderung in %RWA (Quelle: Eigene Darstellung basierend auf Daten des EBA Monitoring Reports)


 

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