Überarbeitung des Kreditrisiko-Standardansatzes (BCBS 347)

Im Dezember 2014 hat das Baseler Komitee für Bankenaufsicht ein erstes Konsultationspapier zur Überarbeitung des Standardansatzes für die Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken (BCBS 307) veröffentlicht. Im Mittelpunkt stand dabei die überarbeitete Risikogewichtsableitung für die Forderungsklassen Unternehmen und Institute.

Im Wesentlichen wurde die Nutzung von verschiedenen Kenngrößen (bspw. Jahresumsatz und Leverage) anstelle von Ratings vorgeschlagen. Die Änderungen wurde allerdings nicht in das zweite Konsultationspapier im Dezember 2015 übernommen, sodass das Risikogewicht wiederum wesentlich aus Ratings abgeleitet wird. Die Risikogewichtsermittlung soll jedoch durch eine regelmäßige Due Diligence der Bonität der Kontrahenten ergänzt werden, was zu einer Anhebung der ratingabhängig ermittelten Basis-Risikogewichte führen kann. Neben einer überarbeiteteten Forderungsklassendefinition, die zu einer granulareren Forderungsklassenstruktur führt und Änderungen bei der Risikogewichtsableitung enthält BCBS 347 weiterhin Änderungen bei der Bestimmung des Kreditkonversionsfaktors, sowie Anpassungen bei Kreditrisikominderungstechniken. 

Im Zusammenhang mit den Neuerungen im KSA ist auch das Diskussionspapier zur Ableitung von Kapitaluntergrenzen aus den Standardansätzen (BCBS 306) zu erwähnen. Da der Kapitalfloor eines internen Modells sich hiernach aus dem jeweils gültigen Standardansatz berechnet, haben die Änderungen im KSA auch Einfluss auf die Kapitalunterlegung im IRBA.

Einen Überblick über die geplanten Neuerungen finden Sie >>> im Anhang.

Wir unterstützen Sie mit der Fachkonzeption und führen Vorstudien zu den Eigenkapitalauswirkungen für alle oder Teile der geplanten Neuerungen auf einem konkreten Portfolio durch.

Kontakt:
udo.heim@finbridge.de