Finbridge unterstützt Banken bei aktuellen Fragestellungen, anlassbezogenen und regelmäßigen Prüfungen in der Risikomethodik und Risikosteuerung. Unser Know-How im Aufsichtsrecht ermöglicht eine gesamtheitliche Betrachtung interner und externer Risikomessung und -Berichterstattung, durch die frühzeitig Impulse zur Einsteuerung regulatorisch getriebener Kennzahlen gesetzt werden können. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dabei neben umfassender relevanter Projekterfahrung und fundierter fachlicher Ausbildung in der (Finanz-)Mathematik zusätzliche branchenübliche Zertifikate (FRM, CFA, Kreditrisikomanager Frankfurt School) vorweisen.
Kürzlich durchgeführte Projekte im Risikomanagement umfassen u.a.:
Revision: Modellprüfung interner Modelle für Operationelle Risiken, Fremdwährungsrisiken und Kreditrisiken – Mittelstandsbank
Integration des Beteiligungsrisikos in das Kreditrisikomodell – Landesbank
GAP Anlayse/Validierung internes Marktrisikomodell für Pension Funds – Großbank
Optimierte Verlustdatenaggregation – Landesbank
Unsere Themenschwerpunkte im Überblick:
TRIM
Unterstützung im Rahmen der gezielten Überprüfung interner Modelle durch die EZB (TRIM)
Marktpreisrisiko
Messung des Marktpreisrisikos (allgemeines Marktpreisrisiko, besonders Kursrisiko)
Backtesting Verfahren und Backtesting Prozesse
Review des Abdeckungsgrades
Coaching und Priorisierung zur Vorbereitung auf Anerkennung
Aufbau eines serviceorientierten Reportings für den Handel
Definition und Integration der zugehörigen Prozesse
Kreditportfoliosteuerung
Integration von Kreditportfoliomodellen in die ökonomische Risikomessung
Definition der Kreditportfoliosteuerung
Creditpricing
Verbriefungen (regulatorische versus ökonomische Effekte)
Liquiditätsrisiken
Liquiditätssteuerung nach LCR und NSFR
Intraday Liquiditätsrisikosteuerung gem. BCBS 248
Operationelle Risiken
Modellvalidierung und Prüfungsvorbereitung
Gesamtbanksteuerung
Definition Risikotragfähigkeit
Steuerung nach ökonomischem Kapital
Limitsteuerung
Aufbau Limitsystem und die zugehörige Steuerung
Mehr über Risikomanagement
Am 06.08.2025 veröffentlichte die BaFin mit dem Entwurf für die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Wertpapierinstitute“ – die Wpl MaRisk – erstmals ein eigenes Regelwerk für das Risikomanagement kleiner und mittlerer Wertpapierinstitute. Ziel dieses Entwurfs sind dabei eine Konkretisierung der Vorgaben des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) und die Entwicklung eines eigenständigen, prinzipien- und proportionalitätsbasierten Regelwerks unter expliziter Berücksichtigung der besonderen Charakteristika von Wertpapierinstituten. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Wertpapierinstitute in Zukunft potenziell berücksichtigen müssen.
Die europäische Bankenaufsicht (EBA) nutzt Stresstests, um zu bewerten, wie widerstandsfähig Banken gegenüber wirtschaftlichen und finanziellen Schocks sind. Auf Basis der Ergebnisse lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen. In Jahren, an denen kein EU-weiter EBA-Stresstest stattfindet, führt die Europäische Zentralbank (EZB) Tests durch, um zu untersuchen, wie bedeutende Institute auf spezifische Stressszenarien reagieren würden. Diese sogenannten thematischen Stresstests werden in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Ergebnisse der Tests werden anschließend in zusammengefasster Form veröffentlicht. Der thematische Stresstest 2026 der EZB bringt einige Besonderheiten und Neuerungen mit sich, die wir im Folgenden aufzeigen.
Am 03. Oktober haben diejenigen Banken, die direkt durch das Single Resolution Board (SRB) beaufsichtigt werden, ihre Arbeitsprioritäten im Bereich der Abwicklungsplanung für das Jahr 2026 erhalten. Erstmalig wurde in diesem Zuge zudem das mehrjährige Testprogramm bereitgestellt, das die geplanten Testaktivitäten für die Jahre 2026 bis einschließlich 2028 beinhaltet. Finbridge stellt im vorliegenden Insight grundsätzlich die Arbeits- und Testschwerpunkte dar, mit dem Fokus auf die Themengebiete "Resolvability Self-Assessment", "Expectations on Valuation Capabilities" sowie "Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks
Im Rahmen der Auslagerung des Betrieb der SAP-Systeme durfte Finbridge die LfA u.a. bei der Erstellung der Auswirkungsanalyse nach MaRisk AT 8.2. und der Organisation und Durchführung der Rollout-Aktivitäten
Lesen Sie in unserer Success Story mehr zum gewählte Vorgehen und dem konkreten Mehrwert für die LfA.
Um eine präzisere Abbildung der Auswirkungen von Risikomanagementaktivitäten auf die wirtschaftlichen Ressourcen einer Bank zu ermöglichen, arbeitet das International Accounting Standard Board seit einiger Zeit an einem neuen Accounting-Rahmenwerk. In diesem Insight stellen wir ein Beispiel vor, dass die Hauptaspekte und Grundmechaniken des DRM-Kernmodells veranschaulichen soll.
Um eine präzisere Abbildung der Auswirkungen von Risikomanagementaktivitäten auf die wirtschaftlichen Ressourcen einer Bank zu ermöglichen, arbeitet das International Accounting Standard Board seit einiger Zeit an einem neuen Accounting-Rahmenwerk. In diesem Beitrag geben wir eine Einführung in die Thematik und stellen die Kernelemente und Mechaniken des Modells vor.
Das Single Resolution Board (SRB) hat eine Konsultation zu den „Expectations on Valuation Capabilities“ (EoVC) gestartet. Diese geht einher mit einem zentralen Paradigmenwechsel hin zu einer dauerhaften Datenverfügbarkeit. Hierzu werden sog. Data Repositories for Resolution (DRR) eingeführt, die halbjährlich aktualisiert werden müssen in strukturierte Daten in Form des Valuation Data Sets (VDS) sowie weitere unstrukturierte Daten in Form des Valuation Data Index (VDI) beinhalten. Zudem sollen Banken Valuation Playbooks erstellen, um interne Bewertungsmodelle und Governance-Strukturen abzubilden. Die vollständige Umsetzung ist bis 2028 geplant, während die Konsultation erste Rückmeldungen zur Akzeptanz der Anforderungen liefern wird.
Das Single Resolution Board (SRB) hat zu Wochenbeginn eine Konsultationsfassung der „Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks“ veröffentlicht, auf deren Basis Banken ihre Abwicklungsfähigkeit durch strukturierte Tests nachweisen sollen. Die neuen Vorgaben verschärfen unter anderem die Governance-Anforderungen, erhöhen den Dokumentationsaufwand, fordern einen stärkeren Einbezug der internen Revision und konkretisieren bereits bekannte Testmethoden. Die finale Fassung der Operational Guidance, deren Umsetzung mit erheblichen Aufwänden für die betroffenen Banken einhergehen wird, ist für das dritte Quartal 2025 angekündigt.
Im Zuge der Globalisierung und der damit einhergehenden Zunahme der ESG-Herausforderungen wird es zunehmend wichtiger, über nachhaltige Entwicklung zu berichten. Unternehmen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch und gesellschaftlich verantwortlich. Eine klare, konsistente und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen, identifiziert Risiken und ermöglicht das Treffen fundierter Entscheidungen. Durch die Einführung verbindlicher Berichtspflichten sollen Unternehmen dazu angeregt werden, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Warum ist eine solche Berichterstattung so wichtig? Sie fördert nicht nur das Vertrauen von Investoren und Konsumenten, sondern trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung anstreben.
In diesem Sinne ist auch die im Folgenden beschriebene Omnibus-Verordnung zu verstehen, die derzeit von der EU bearbeitet wird.
Am 27. 09. 2023 veröffentlichte die BaFin ein Konsultationspapier zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk, welche die in §27 für Zahlungsinstitute sowie E-Geld-Institute geforderte ordnungsgemäße Geschäftsorganisation konkretisieren soll. Damit rücken ZAG-Institute und ihre Prüfung vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden. In diesem Artikel stellen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den für Kreditinstituten mit der MaRisk gegeben Anforderungen und den nun an ZAG-Institute gestellten Anforderungen dar und erläutern auf welchen damit einhergehenden Umsetzungsaufwand sich ZAG-Institute nun einstellen können.
Seit Jahren rückt das Thema ESG-Risiken immer weiter in den aufsichtsrechtlichen Fokus. Mit der 7. MaRisk-Novelle erfolgt nun die Umsetzung der EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung und die Verankerung von ESG-Risiken in das Risikomanagement deutscher Institute.
In unseren Insight geben wir einen Überblick darüber, welche Neuerung es im Bereich ESG gibt und welche Fristen zu beachten sind.
In den vergangenen drei Jahren befand sich die Weltwirtschaft in turbulenten Zeiten, beeinflusst durch die Corona-, Lieferketten- und Ukrainekrise sowie die Inflation und die als Reaktion darauf immer weiter steigenden Zinsen. Die EZB hob den Leitzins trotz der Dynamiken im Bankensektor in den vergangenen Monaten mehrfach an, um den Preissteigerungen im EURO-Raum entgegenzuwirken.
In diesem Insight erläutern unsere Kolleg:innen Eugen Schatz und Marion Engel-Müller die Auswirkungen der Inflation und der Zinswende mit Fokus auf das Bankenumfeld und beleuchten dabei auch die Szenarien einer Rezession und Bankenkrise.
Am 18. Juli 2018 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungs-Risikos (IRRBB) und des Kreditspread-Risikos im Anlagebuch (CSRBB), die sie am 20. Oktober 2022 aktualisierte.
In diesem Artikel beschreiben wir die Anforderungen an die Messung und Steuerung des Kreditspread-Risikos.
Gerade ist das Thema EMIR (European Market Infrastructure Regulationen) wieder topaktuell, denn der Regulator macht mit EMIR REFIT ernst. Am 07.10.2022 wurden die Verordnungen (EU) 2022/1855 und (EU) 2022/1860 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Somit beginnt die 18-monatige Implementierungsphase für die weitreichenden Änderungen der Meldungen an die Transaktionsregister. Egal ob betroffener Professional oder interessierter Laie, wenn Sie sich einen Überblick über EMIR und insbesondere den kommenden Änderungen in der Reportingverpflichtung (Reporting Obligation) machen wollen, dann sollten Sie jetzt auf jeden Fall weiterlesen.
Die EZB und die EBA beschäftigen sich aktuell parallel mit dem Thema eines integrierten Reportingsystems, in welchem Finanzinstitute perspektivisch vergleichbare, einheitliche und redundanzfreie Daten bereitstellen. Neben einem aktuellen Überblick über die Thematik, erläutern wir in diesem Beitrag auch die konkrete Anwendung anhand von Beispielen.
Der Klimawandel birgt große Risiken für Unternehmen. So werden bspw. hohe CO2-Emissionen durch den Emissionshandel künftig einen Wettbewerbsnachteil darstellen. Als Kreditgeber, wächst daher die Notwendigkeit, dass Banken ihr Portfolio auf Nachhaltigkeitsrisiken prüfen und diese Risiken in ihre Geschäftsprozesse einbetten. In diesem Artikel wird erläutert, wie Nachhaltigkeitsfaktoren künftig in das Risikomanagement einfließen könnten und welche Veränderungen damit auf das Finanzwesen zukommen.
Europäische Banken haben in den letzten Jahren deutlich die Bestände an notleidenden Krediten abgebaut. Trotz der positiven Entwicklung bedarf es weiterer Fortschritte, um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rezession die Zunahme abzumildern und nachhaltige negative Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Kreditvergabe zu verhindern. Demzufolge haben sich die aufsichtsrechtlichen Erwartungen der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB) in Bezug auf die Anerkennung und den Umgang notleidender Kredite entwickelt oder erheblich verschärft.
Die EBA hat die finalen Vorschriften für die FinRep-Meldung gemäß DPM 2.9 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen vor allem die Berichterstattung von Non-Performing Exposures, Angaben zum Provisionsergebnis sowie marginale Anpassungen zu Leasingverhältnissen.
Die britische Finanzaufsicht FCA kündigte 2017 an, die Berechnung des Libors nach 2021 einzustellen. Bis dahin soll er durch einen neuen risikofreien Referenzzinssatz ersetzt werden. Betroffen sind alle Hauptwährungen. Wir beschreiben mögliche Auswirkungen sowie notwendige Änderungen bei der Umstellung auf den neuen Zinssatz.
Die Europäische Kommission konkretisiert mit ihrem CRR-Änderungsvorschlag vom 23.11.2016 die Baseler Vorgaben zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Der Vorschlag hat damit direkt Auswirkung auf die Umsetzungsaktivitäten aller EU-Institute.
Die europäische Kommission hat den finalen Änderungsentwurf für die Kapitalvorschriften CRR und CRD IV vorgelegt.
Weitreichende Änderungen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) bzgl. der Forderungklassenstruktur, der Risikogewichtsermittlung, CCF-Faktoren und CRM-Techniken.
Finaler Standard des Baseler Ausschuss zum überarbeiteten Marktpreisrisikoregime - die neuen Anforderungen umfassen
eine überarbeitete Bankbuch-/Handelsbuch-Definition,
Vorgaben zur aufsichtsrechtlichen Anerkennung von internen Risikotransfers,
neue Methodik zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung gemäß Standardansatz,
neue Methodik zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung gemäß internen Modellen,
Säule II-Anforderungen an Risikomanagement und
Vorgaben zur organisatorischen Einteilung der Trading Desks.
Neuer Standardansatz zur Exposurebestimmung von Kontrahentenrisiken mit verbesserter Berücksichtigung
- Margin Agreements
- der Volatilität von Marktwertschwankungen in Stresszeiträumen
- von Nettingeffekten
Lesen Sie >>> hier den vollständigen Fachartikel.