Finbridge ist seit Firmengründung im Jahre 2007 kontinuierlich im Umfeld regulatorischer Anforderungen tätig und blickt auf langjährige Erfahrung in fachlichen und technischen Umsetzungsprojekten im aufsichtsrechtlichen Meldewesen und der Steuerung nach regulatorischen Vorgaben zurück. Dies beinhaltet die Fachberatung und Fachkonzeption zur Einführung neuer, sowie revisionsgerechte Dokumentation bestehender Meldungen und Prozesse, inklusive frühzeitiger Change-Impact Analysen in Form von Vorstudien zu neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. In unserer Rubrik Aktuelles finden Sie Ausarbeitungen unserer Expertenteams zu aktuellen Themen im Aufsichtsrecht, die unsere Kunden und uns aktuell treiben.
Kürzlich durchgeführte Projekte zum Thema Aufsichtsrecht umfassen u.a.:
Fundamental Review of the Trading Book (BCBS 352, CRR-II/CRD V) - Landesbank
Vorstudie zum neuen Standardansatz im Kontrahentenausfallrisiko(BCBS 279, CRR-II/CRD V) – Advanced IRBA Spezialkreditinstitut
Programm MIFID II (inkl. Neufassung EMIR, Art. 26 Meldung, Vor- und Nachhandelstransparenz) – Landesbank
Programm/Großprojekt für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen nach Basel III / CRR / CRD IV – Landesbank
Aufsichtsrechtliches Kompendium
Auf der folgenden Seite finden Sie unser aufsichtsrechtliches Kompendium.
Unsere Themenschwerpunkte im Überblick:
Basel IV
Vorstudien, Change-Impact Analysen und Umsetzungsprojekte zu den prominenten Themen
Rahmenwerk, Standardansatz und Interne Modelle Ansatz im Marktrisiko (FRTB)
Standardansatz im Kontrahentenausfallrisiko (SA-CCR)
Kreditrisiko Standardansatz (KSA)
Zinsänderungsrisiko im Bankbuch (IRRBB)
Neues Verbriefungsrahmenwerk
Neue Ansätze zur Quanitifizierung des operationellen Risikos
Definition, Implementierung und Vorbereitung der Anerkennung interner Modelle in Markt-, Kredit- und operationellem Risiko
Transaktionsmeldewesen
Transaktionsmeldewesen an Transaktionsregister gemäß EMIR/EMIR II und SFTR und an nationale Behörden (MiFID II/MiFIR)
Marktbereichsnahe Umsetzungen zur Erfüllung der Transparenzanforderungen gem. MiFID II / MiFIR zur instantanen Meldung von Transaktionsabschlüssen
Basel III
Erhöhung der Qualität des Kapitals
Einhaltung und Optimierung der Kapitalquoten
Einführung einer Verschuldungsobergrenze (Leverage Ratio)
Einhaltung und Optimierung der kurzfristigen Liquidität (LCR und LCR DelVo)
Stabilisierung der langfristigen Refinanzierung (NSFR)
Erweiterte Überwachung der Liquiditätssituation und aufsichtliche Liquiditätsablaufbilanz (ALMM)
Meldewesen, Offenlegung
FINREP / Asset Encumbrance
Überleitungsrechnungen und meldungsübergreifende Abstimmhandlungen zwischen FINREP und COREP
Validierung Asset Encumbrance
ICAAP und ILAAP
Fachberatung und konzeptionelle Unterstützung bei der Einführung eines Risikotragfähigkeitskonzeptes
Wahl des richtigen Ansatzes
Definition der Risikodeckungsmasse
Vorbereitungen und Begleitung interner und externer Revisionsprüfungen
IFRS / IAS
Hedgeeffektivitätsmessung
GuV-Steuerung nach IFRS
Umsetzungsprojekte IFRS9 und IFRS15
MaRisk
Reviews und MaRisk Checks
Definition MaRisk konformer Prozesse
Modellvalidierungen
Internes und Externes Meldewesen
Fachberatung und konzeptionelle Unterstützung rund um das Meldewesen
Organisationsübergreifende Umsetzung von Meldewesenprojekten
Sicherstellung der Anforderungen an Veränderungen in den Quell- und Zuliefersystemen aus Sicht der Banksteuerung
Testkonzeption, -durchführung, -management
Weitere
Implementierung statistischer Meldungen im Rahmen des harmonisierten granularen Kreditmeldewesens (AnaCredit)
BCBS239 Umsetzungsprojekte
Unterstützung im Rahmen der gezielten Überprüfung interner Modelle durch die EZB (TRIM)
Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie den damit verbundenen Dokumenten nach BRRD/SAG
Unterstützung bei / Erstellung von Meldungen zur Abwicklungsplanung (LDR, aLDR, CFR, FMIR, CIR)
Konzeption und Erstellung der Meldungen zu Supervisory Benchmarking Portfolios (SBP)
Unterstützung bei der fristgerechten und revisionssicheren Beantwortung aufsichtlicher ad-hoc Anfragen (bspw. SSM und SRB)
Durchführung, Dokumenation und Meldungserstellung im Rahmen von EBA Stresstests
Mehr über Aufsichtsrecht
Die EU-Bankenunion verstehen – ein neuer Insight von Finbridge
Unser Kollege Simon Gläser hat sich die regulatorische, institutionelle und politische Integration der europäischen Bankenunion genauer angeschaut. Unser neuer Fachartikel beleuchtet, wo die EU-Bankenunion heute steht: von der Entstehung in der Finanzkrise 2008 über die Aufsichtsarchitektur der EZB und des SRB bis hin zu offenen Baustellen wie der gemeinsamen Einlagensicherung EDIS.
Der Beitrag zeigt, warum der aktuelle Übernahmeversuch der UniCredit an der Commerzbank ein Spiegelbild des Spannungsfeldes zwischen nationalem Interesse und dem erklärten Ziel eines echten europäischen Bankenmarktes ist. Ergänzend werfen wir einen Blick auf neue regulatorische Entwicklungen rund um Krypto, ESG und das Meldewesen-Reformvorhaben IREF.
Für alle, die verstehen möchten, wie europäische Finanzmarktregulierung funktioniert – Viel Freude beim Lesen!
Die europäische Bankenaufsicht (EBA) nutzt Stresstests, um zu bewerten, wie widerstandsfähig Banken gegenüber wirtschaftlichen und finanziellen Schocks sind. Auf Basis der Ergebnisse lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen. In Jahren, an denen kein EU-weiter EBA-Stresstest stattfindet, führt die Europäische Zentralbank (EZB) Tests durch, um zu untersuchen, wie bedeutende Institute auf spezifische Stressszenarien reagieren würden. Diese sogenannten thematischen Stresstests werden in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Ergebnisse der Tests werden anschließend in zusammengefasster Form veröffentlicht. Der thematische Stresstest 2026 der EZB bringt einige Besonderheiten und Neuerungen mit sich, die wir im Folgenden aufzeigen.
Im Rahmen der Auslagerung des Betrieb der SAP-Systeme durfte Finbridge die LfA u.a. bei der Erstellung der Auswirkungsanalyse nach MaRisk AT 8.2. und der Organisation und Durchführung der Rollout-Aktivitäten
Lesen Sie in unserer Success Story mehr zum gewählte Vorgehen und dem konkreten Mehrwert für die LfA.
Durch die frisch zugelassenen Bitcoin-ETFs in den USA erhoffen sich einige Anleger mehr Kapital im Kryptomarkt und stehen damit der Skepsis einiger Analysten entgegen, die nicht zwingend einen frischen Kapitalfluss in den Markt erwarten. Nichtsdestotrotz dürfte Bewegung in die Finanzflüsse der Kryptobörsen kommen – unter anderem von Privatanlegern, die zuvor direkt in Bitcoin investiert waren.
Regulatorisch gab es in diesem Umfeld gerade durch das steigende Interesse einen dringenden Nachholbedarf, welchen die EU im Laufe des Jahres 2023 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte, auch bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) angegangen ist.
Die EU arbeitet aktiv daran, eine digitale Ergänzung zum bestehenden Bargeld zu schaffen – den digitalen Euro (D€).
Mit der Einführung eines solchen Zahlungsmittels wäre womöglich ein großer Wandel im gesamten Zahlungsverkehr verbunden, vom alltäglichen Einkauf im Supermarkt bis hin zu den Angeboten einer Geschäftsbank, weshalb sich eine genauere Beschäftigung mit diesem Konzept auf jeden Fall empfiehlt.
Die Beweggründe dafür, ein solches Zahlungsmittel zu schaffen, was genau aktuell geplant ist und wie die technischen und gesetzlichen Grundlagen dafür aussehen sollen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.
Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
Die derzeitigen Planungen der EU und der EBA sehen weiterhin eine Einführung der CRRIII bis zum 1. Januar 2025 vor. In der folgenden Übersicht zeigen wir die Herausforderungen auf, die sich aus unserer Projekterfahrung bei der Einführung der CRR III Themenkomplexe im Kreditrisiko ergeben.
Am 27. 09. 2023 veröffentlichte die BaFin ein Konsultationspapier zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk, welche die in §27 für Zahlungsinstitute sowie E-Geld-Institute geforderte ordnungsgemäße Geschäftsorganisation konkretisieren soll. Damit rücken ZAG-Institute und ihre Prüfung vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden. In diesem Artikel stellen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den für Kreditinstituten mit der MaRisk gegeben Anforderungen und den nun an ZAG-Institute gestellten Anforderungen dar und erläutern auf welchen damit einhergehenden Umsetzungsaufwand sich ZAG-Institute nun einstellen können.
Finbridge führte eine Benchmarking-Studie zur Abwicklungsplanung durch. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Ergebnisse der Studie und einen Ausblick für 2024.
Das CVA- (Credit Value Adjustment) Risiko beschreibt das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung. Da während der globalen Finanzkrise auch deutliche CVA-Verluste beobachtet wurden (beispielsweise gesunkene Derivate-Bewertungen wegen verschlechterter Kreditqualität der Derivate-Gegenparteien), enthält das Rahmenwerk Basel IV (offiziell: Basel III. Finalising post-crisis reforms) Neuerungen zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen hinsichtlich des CVA-Risikos für Banken. Die unterschiedlichen Berechnungsansätze sind im Folgenden aufgeschlüsselt.
In den vergangenen drei Jahren befand sich die Weltwirtschaft in turbulenten Zeiten, beeinflusst durch die Corona-, Lieferketten- und Ukrainekrise sowie die Inflation und die als Reaktion darauf immer weiter steigenden Zinsen. Die EZB hob den Leitzins trotz der Dynamiken im Bankensektor in den vergangenen Monaten mehrfach an, um den Preissteigerungen im EURO-Raum entgegenzuwirken.
In diesem Insight erläutern unsere Kolleg:innen Eugen Schatz und Marion Engel-Müller die Auswirkungen der Inflation und der Zinswende mit Fokus auf das Bankenumfeld und beleuchten dabei auch die Szenarien einer Rezession und Bankenkrise.
Aktuell wird intensiv an einem umfangreichen MiFIR-Review gearbeitet, welches im Jahr 2024 abgeschlossen sein soll. Eines der Hauptziele dieser Anpassungen ist, die Transparenz der Kapitalmärkte zu verbessern, zu vereinfachen und weiter zu harmonisieren. Eine weitere Zielsetzung ist die schrittweise Erweiterung eines übergreifenden konsolidierten Datenträgers, welches die Marktstruktur und die Wettbewerbsgleichheit zwischen Handelsplätzen verbessert. Zusätzlich sollen die gemeldeten Finanzdaten an die ESMA besser harmonisiert und daher besser auswertbar / vergleichbar werden.
Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den geplanten Zeitraum und die Inhalte des Reviews. Dabei werden die vorgesehenen Anpassungen für die Bestandteile Level-1-Richtlinie MiFID II, Level-1-Verordnung MiFIR sowie die Level-2 Dokumente RTS 1 und RTS 2 detailliert erläutert. Zusätzlich wird aufgezeigt, warum Finbridge als idealer Partner fungiert, um diese Änderungen fachlich zu begleiten und nachhaltig zusammen mit ihnen umzusetzen.
Da bedeutende Neuerungen im dritten Quartal 2023 erwartet werden, planen wir einen neuen Artikel zu veröffentlichen, um Sie zeitnah darüber zu informieren.
In den letzten Jahren ist vor dem Hintergrund geldwäschebezogener Skandale der Finanzwelt sowie bestehenden Lücken in den geltenden Geldwäschebekämpfungsrichtlinien eine Verschärfung der aktuellen Regularien zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche in den Fokus der europäischen Gesetzgeber gerückt. Bereits im Juli 2021 veröffentlichte der Rat den Plan zur Umsetzung eines neuen EU-Geldwäschepakets. Nun gab im März dieses Jahres die europäische Kommission ihre Stellungnahme dazu ab.
Damit rücken institutsindividuelle, risikobasierte Analysen der Geldwäsche weiter in den Vordergrund des internen Risikomanagements sowie der Aufsichtsbehörden. In diesem Insight werden wir die neuen und alten Herausforderungen für Geldwäscherisikomodelle vor dem Hintergrund dieses neuen EU-Geldwäschepakets erläutern.
Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. In diesem Finbridge Insight möchten wir auf Herausforderungen in den Dimensionen Lieferanten- & Risikomanagement sowie Technische Integration & Organisatorische Anpassungen eingehen.
Im Dezember 2019 führten die europäischen Regulierungsbehörden die IFR und IFD als neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Wertpapierfirmen ein. Der vorliegende Insight erörtert einige der Mandate, die die EBA in der Folge herausgegeben hat, und gibt einen Überblick über aktuelle und künftige Anforderungen.
Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft.
Bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. So haben wir uns in den kommenden Wochen zu einer Veröffentlichungsreihe zum LkSG-Themenkomplex entschlossen. Ziel des ersten Teils ist es, Umsetzungsherausforderungen im regulatorisch-strategischen Kontext aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zur Orientierung für eine erfolgreiche Implementierung zu geben.
Am 16. Januar dieses Jahres haben der EU-Rat und das EU-Parlament nach längerer Diskussion den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Diese Verordnung, welche hier zu finden ist, zielt darauf ab, über die Landesgrenzen der EU-Mitgliedsstaaten hinweg eine einheitliche Rechtsbasis für die Informations- und Kommunikationsstrukturen (IKT) der Finanzinstitutionen und Finanzunternehmen im EU-Raum aufzustellen, mit besonderem Fokus auf die Standards welche diese Institutionen nun bald erfüllen müssen.
In Zukunft werden die Expectations for Banks des SRB ergänzt durch die ab 01.01.2024 geltenden und bereits zur Konsultation gestellten EBA-Guidelines (EBA/CP2022/12). Diese stellen hierbei unter anderem in Aussicht, dass Institute zukünftig ein mehrjährliches Testprogramm von den zuständigen Abwicklungsbehörden auferlegt bekommen. Weiterhin sollen GSII-Institute, Top Tier Institute und speziell vom SRB ausgewählte Institute („Fished Banks“) zukünftig (mit Beginn 2026) ein Master Playbook erstellen. Dieses Master Playbook ist hierbei für diese Institute verpflichtend und in diesem soll eine übergreifende Umsetzung eines Bail-ins über die Dimensionen der EfBs[1] hinweg dargestellt werden. Im Rahmen der Erstellung des Master Playbooks kann es hierbei hilfreich sein, auf bereits bestehende Erkenntnisse aus durchgeführten Tests zurückzugreifen. Gerade eine übergreifende Test-Methodik, welche alle relevanten Tests und Themengebiete zur Abwicklungsplanung in einem Testprogramm betrachtet, kann wertvolle Rückschlüsse zur Erstellung eines Master Playbooks liefern, besonders hinsichtlich Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Prozessen in der Abwicklung.
Mit dem nachfolgenden Insight wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Ansatzpunkte für eine solche übergreifende Methodik darstellen und Ihnen zusätzlich einen Ausblick über Anforderungen und Herausforderungen in Bezug auf das Testing des Bail-in Playbooks und des Valuation Data Sets geben.
Liquidität in der Abwicklung stellt einen aktuellen Arbeitsschwerpunkt des SRB im Bereich der Abwicklungsplanung dar. Mit dem vorliegenden Insight wollen wir dieses Momentum aufgreifen und anhand von Beispielen zeigen, welche Ansätze zur Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen gewählt werden können.
Viele Banken haben bereits einen zentralisierten Datenhaushalt (DWH) in ihre IT-Landschaft eingeführt. Die Erzeugung von Cashflows erfolgt jedoch häufig dezentral und abhängig vom bestandsführenden System bzw. abnehmerspezifisch. Die allgemeine Geschäftsmenge bildet dabei das bilanzielle Geschäft (HGB/IFRS, aktiv/passiv), außerbilanzielles Geschäft (bspw. Zusagen, interne Geschäfte, Derivate) und nicht-Finanzinstrumente (bspw. Pensionsrückstellungen, Girokonten, etc.). Somit sind verschiedene bestandsführende Systeme betroffen.
Dieser Artikel soll verschiedene Möglichkeiten von Cashflow-Lieferstrecken innerhalb einer Bankarchitektur aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erläutern.
LTV-Kennzahlen gehören zu den makroprudenziellen Maßnahmen, die von den nationalen und supranationalen Bankenaufsichtsbehörden gewählt werden, um den Immobilienmarkt zu überwachen und den Kreditzyklus zu glätten. Ziel dieses Artikels ist es, verschiedene LTV-Kennzahlen aus ausgewählten europäischen und deutschen Verordnungen vorzustellen und die Unterschiede zwischen diesen Definitionen und den damit verbundenen Anforderungen zu untersuchen.
Die EZB und die EBA beschäftigen sich aktuell parallel mit dem Thema eines integrierten Reportingsystems, in welchem Finanzinstitute perspektivisch vergleichbare, einheitliche und redundanzfreie Daten bereitstellen. Neben einem aktuellen Überblick über die Thematik, erläutern wir in diesem Beitrag auch die konkrete Anwendung anhand von Beispielen.
Liquidität im Abwicklungsfall ist eine der sieben Dimensionen der Expectations for Banks und stellt eine der aktuellen Prioritäten des SRB dar. Neben Grundlagen und weiterführender Literatur des FSB und der EZB zum Thema Liquidität hat das SRB mittlerweile drei Publikationen auf seiner Website veröffentlicht. Wir beleuchten die Inhalte dieser Veröffentlichungen und geben einen Überblick über die bestehenden und kommenden Anforderungen.
Vor knapp acht Jahren wurde der Europäische Abwicklungsmechanismus beschlossen und wenig später nahm das SRB seine Tätigkeiten auf. Seitdem wurden viele Aspekte zur Abwicklungsplanung vorangetrieben und die Banken erhalten immer spezifischere Richtlinien und Pflichten. Ein Überblick über jüngst veröffentlichte Guidances und aktuelle Prioritäten.
Bereits im April 2021 berichtete Finbridge über die Neuveröffentlichung der BaFin im Bereich Abwicklungsplanung und Bail-in. Bestandteil davon war auch die Überarbeitung der MaBail-in bzw. der DE-IRT-Bail-in Guidance in eine Version 2. Die MaBail-in gelten für LSIs (less significant institutions), deren Abwicklungsplanung von der BaFin verantwortet wird. Die DE-IRT-Bail-in Guidance gelten für SIs (significant institutions), die unter den Verantwortungsbereich des SRB fallen. Im Rahmen der Überarbeitung im April erfolgte insbesondere eine Angleichung und ein Ausbau der Anforderungen bzgl. der Gläubigeridentifikationsliste.
Am 27.10.2021 wurde der Entwurf zur Änderung der Eigenmittelverordnung (CRR III) vom Europäischen Parlament veröffentlicht. Damit werden die finalen Basel III Regelungen auf EU-Ebene adoptiert. Die daraus resultierenden Änderungen betreffen nahezu alle Banken in der EU. Die fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen frühzeitig in den Banken geschaffen werden, um die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen zu können. Dabei sind die neuen Anforderungen auf Vorschlag der EU-Kommission erstmalig zum 01.01.2025 anzuwenden. Im Folgenden ist ein Überblick der umfangreichsten Änderungen dargestellt.
Im Rahmen der Prüfung der regulatorischer Anforderung an die IT von Kapitalverwaltungsgesellschaften beauftragte die Kontora Finbridge mit einer Bestandsaufnahme. Lesen Sie in unserer Success Story mehr zum gewählte Vorgehen und dem konkreten Mehrwert für die Kontora.