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Wenn Geopolitik zur Marktgefahr wird: Der thematische EZB-Stresstest 2026

Die europäische Bankenaufsicht (EBA) nutzt Stresstests, um zu bewerten, wie widerstandsfähig Banken gegenüber wirtschaftlichen und finanziellen Schocks sind. Auf Basis der Ergebnisse lassen sich potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkennen. In Jahren, an denen kein EU-weiter EBA-Stresstest stattfindet, führt die Europäische Zentralbank (EZB) Tests durch, um zu untersuchen, wie bedeutende Institute auf spezifische Stressszenarien reagieren würden. Diese sogenannten thematischen Stresstests werden in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Ergebnisse der Tests werden anschließend in zusammengefasster Form veröffentlicht. Der thematische Stresstest 2026 der EZB bringt einige Besonderheiten und Neuerungen mit sich, die wir im Folgenden aufzeigen.

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Sustainable Finance – Auswirkungen auf das Risikomanagement

Der Klimawandel birgt große Risiken für Unternehmen. So werden bspw. hohe CO2-Emissionen durch den Emissionshandel künftig einen Wettbewerbsnachteil darstellen. Als Kreditgeber, wächst daher die Notwendigkeit, dass Banken ihr Portfolio auf Nachhaltigkeitsrisiken prüfen und diese Risiken in ihre Geschäftsprozesse einbetten. In diesem Artikel wird erläutert, wie Nachhaltigkeitsfaktoren künftig in das Risikomanagement einfließen könnten und welche Veränderungen damit auf das Finanzwesen zukommen.

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Das Ende des Libors – Die Suche nach neuen Referenzzinssätzen

Die britische Finanzaufsicht FCA kündigte 2017 an, die Berechnung des Libors nach 2021 einzustellen. Bis dahin soll er durch einen neuen risikofreien Referenzzinssatz ersetzt werden. Betroffen sind alle Hauptwährungen. Wir beschreiben mögliche Auswirkungen sowie notwendige Änderungen bei der Umstellung auf den neuen Zinssatz.

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Kapitalanforderungen für Marktpreisrisiken nach BCBS 352 (FRTB)

Finaler Standard des Baseler Ausschuss zum überarbeiteten Marktpreisrisikoregime - die neuen Anforderungen umfassen 

  • eine überarbeitete Bankbuch-/Handelsbuch-Definition,

  • Vorgaben zur aufsichtsrechtlichen Anerkennung von internen Risikotransfers,

  • neue Methodik zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung gemäß Standardansatz,

  • neue Methodik zur Ermittlung der Eigenmittelanforderung gemäß internen Modellen,

  • Säule II-Anforderungen an Risikomanagement und

  • Vorgaben zur organisatorischen Einteilung der Trading Desks.

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