Minimum Bail-in Data Template: Aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze
Einleitung
Das MBDT (Minimum Bail-in Data Template) ist ein standardisiertes Datenvorlagenpaket, das entwickelt wurde, um sicherzustellen, dass Banken im Krisenfall Daten zur Anwendung des Bail-in-Tools bereitstellen können. Es hat den Zweck, die Anwendung von Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnissen zu unterstützen, die Datenbereitstellung zu harmonisieren und zu standardisieren sowie rechtliche Klarheit bei der Umsetzung eines Bail-in zu gewährleisten.
Die SRB führte zwischen März und Mai 2024 eine öffentliche Konsultation zum MBDT durch, am 5. November 2024 wurde schließlich die MBDT-Dokumentation veröffentlicht. Diese umfasst:
Leitfaden mit Anweisungen zu den zu meldenden Templates und Feldern
Templates in Excel-Format
Anhang mit technischen Anweisungen
Validierungsregeln
Länderspezifische Anhänge
Die zu melden Templates sind im Folgenden tabellarisch dargestellt:
Abbildung 1 Tabellarische Übersicht der MBDT-Templates inkl. Indikation des Umsetzungsaufwands
Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in EU-Ländern, wie zum Beispiel bei Gläubigerhierarchien, können nationale Behörden zusätzliche Datenanforderungen definieren. Diese Anforderungen werden in spezifischen Länderanhängen dokumentiert.
Bezüglich des Templates B02.00 werden im Kontext von bail-in-fähigen Einlagen zwei separate Einreichungen von Instituten erwartet: Einmal (Einreichung A) aggregierte Informationen für bail-in-fähige Einlagen und granulare Informationen für Einlagen, die in der Insolvenzhierarchie pari passu oder nachrangiger behandelt werden als Senior non-preferred-Papiere und einmal (Einreichung B) granulare Informationen zu allen bail-in-fähigen Einlagen. Dasselbe gilt analog für Template B90.00.
Institute haben 12 Monate Zeit, sich auf die Bereitstellung der Bail-in-Daten im neuen Format einzustellen und Bail-in-Playbooks entsprechend zu updaten. Zusätzliche 6 Monate Umsetzungszeitraum gelten für die Templates B01.00, B03.00, B04.00 sowie die Einreichungen B der Templates B02.00 und B90.00.
Auf Grund dieser zeitlichen Übergangsfristen können die Templates mit dem zusätzlichen Umsetzungszeitraum nicht Gegenstand der für 2025 angesetzten Dry Runs sein.
Herausforderungen
Die meisten der oben aufgeführten Templates erfordern Informationen, die bereits in teilweise anders strukturierter Form Gegenstand des LDRs oder des Bail-in Data Sets – dem Vorgänger des MBDTs – gewesen sind. Dennoch gibt es einige Sachverhalte, bei denen Datenanforderungen fachlich und technisch frühzeitig geprüft werden sollten, darunter z.B.:
Angaben zu empfangenen Garantien (Template B05.00) wie Garantie-Trigger, Besicherungsstatus und Art der Sicherheit
Informationen zu Besicherungen durch dritte Parteien in Template B02.00 (z.B. insbesondere für Landesbanken relevant: Gewährträgerhaftung)
Alle Daten im Kontext von SPVs für das neue Template B06.00: Vereinbarungen wie Liquidity Asset Purchase Agreements sind ggf. nicht in automatisierter Form im vorhandenen Datenhaushalt verfügbar
Zudem sollte zur Vermeidung von Komplexität und Sicherstellung der Konsistenz darauf geachtet werden, eine einheitliche Datengrundlage zu verwenden. Dies ist mit dem MBDT umso relevanter, da die einzelnen Templates sich gegenseitig ergänzen: Bspw. müssen die Geschäftspartner nun in Template B90.00 aufgeführt und dort auf die entsprechende Verbindlichkeit referenziert werden. Ähnliches gilt für die aggregierte Sichtweise in Template B01.00.
Lösungsansätze
Anbieter von Meldewesensoftware planen nach aktuellem Stand entsprechende Module zur Erzeugung des MBDT-Reports. So wird Regnology voraussichtlich Ende 2025 eine erste Version zur Verfügung stellen. Dies ist ein klarer Vorteil im Vergleich zum bisherigen Bail-in Data Set, bei dem Anbieter eine Umsetzung ausgeschlossen hatten. Hintergrund dürfte die jetzt durch MBDT vorhandene Standardisierung des Meldeformats sein.
Nichtsdestotrotz wird eine vollständige Lösung durch die Meldewesensoftware voraussichtlich nicht möglich sein, da es einen geringen Anteil an Datenpunkten gibt, der im entsprechenden Datenhaushalt nicht vorliegt. Das trifft insbesondere auf Daten aus dem Rechnungswesen zu, wie Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten, oder auch anderweitige Informationen, z.B. ob es sich bei Schuldverschreibungen um New oder Classical Global Notes handelt.
Inwieweit hier eine hybride Lösung von Meldewesensoftware und zusätzlicher Verarbeitung sinnvoll sein wird, bleibt mit voranschreitendem Umsetzungsstand zu beurteilen.
Alternativ lässt sich die Erhebung des MBDTs auch anhand von Tools wie Power BI, Tableau etc. automatisieren. Bei Kunden, bei denen Finbridge entsprechende Tools zur Erstellung des Bail-in Data Sets erstellt hat, konnte die Dauer zur Bereitstellung von Bail-in Daten von knapp 24 Stunden auf 4-6 Stunden reduziert werden.
In einem solchen Tool werden ein Großteil der Daten aus dem Meldewesendatenhaushalt, konkret einer Meldewesensoftware wie Abacus oder BAIS entnommen und zusammen mit anderen benötigten Daten (s.o.), bspw. aus dem Rechnungswesen, als Input-Tabellen in das Tool geladen. Durch vorgegebene Transformationslogiken können die entsprechenden Templates auf Knopfdruck erzeugt werden. Zusätzlich können Validierungsregeln, von der Aufsicht vorgegebene sowie selbst konzipierte, automatisiert eingebaut werden.
Abbildung 2 Schematische Darstellung: Erzeugung MBDT anhand ETL-Tools
Die oben angesprochene Problematik bzgl. der Sicherstellung von Konsistenz über die verschiedenen Templates hinweg, lässt sich ebenfalls durch diese Anwendung lösen, indem eine Zwischenschicht bei der Datenverarbeitung eingebaut wird, die alle relevanten Daten enthält und aus der die einzelnen Templates erzeugt werden. So kann es bspw. nicht passieren, dass im Template B90.00 Partner berichtet werden, für die keine relevanten Verbindlichkeiten im Template B02.00 vorliegen. Zudem wird Anpassungsbedarf verschiedener Datenstrecken obsolet, da ein Datenfeld nur einmal in die zentrale Zwischenschicht gemappt wird und bspw. Partnerinformationen nicht auf verschiedenen Datenstrecken in die Templates B01.00 und B90.00 geliefert werden.
Abbildung 3 Schematische Darstellung: Standardisierte Zwischenschicht zur Erzeugung der MBDT-Templates
Finbridge als Ihr Partner für die Abwicklungsplanung
Ob Begleitung bei der Einführung des neuen Moduls einer Meldewesensoftware oder maßgeschneiderte Entwicklung eines Tools zur Erzeugung des MBDT-Reports, Finbridge unterstützt Sie bei der Umsetzung. Unsere Expertinnen und Experten haben teils selbst bei der Bundesbank, dem SRB und Anbietern von Meldewesen-Software gearbeitet. Sie sind am Markt in Vorstudien, Proberechnungen und Umsetzungsprojekten im Kontext Bail-in Daten sowie Abwicklungsplanung und Aufsichtsrecht generell mit langjähriger Erfahrung aktiv und können Sie bei all den Herausforderungen mit fundierter Erfahrung und Expertise wertstiftend unterstützen. Aufgrund unseres umfangreichen Fachwissens in der Gesamtbanksteuerung, gekoppelt mit weitreichender umsetzungsorientierter Praxiserfahrung rund um die Abwicklungsplanung, können wir flexibel auf Ihre Wünsche und Institutsspezifika eingehen und begleiten Sie bis zur Erfüllung der Erwartungen der Abwicklungsbehörden.
Sie haben Fragen zu den fachlichen Änderungen im Detail? Unsere Experten stehen Ihnen mit ihrem fachlichen Know-how bei der Planung und Umsetzung gerne zur Seite.
Autoren: Raphael Steßl, Philip Bulut
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