Brexit - Finbridge informiert Institute über Herausforderungen im Aufsichtsrecht und Meldewesen

Die Besonderheiten des deutschen Bankenmarktes und seiner regulatorischen Rahmenbedingungen stellen neu ansässige Institute vor verschiedene Herausforderungen. Auf Grund der hohen Unsicherheit durch die noch offenen Austrittsverhandlungen ist das Ausmaß und die Tragweite für Institute unbestimmt. Dennoch ergibt sich mit Blick auf die kommenden Monate bereits zum jetzigen Zeitpunkt Handlungsbedarf:

  • Internal Governance & Risk Management: Einführung einer ordnungsgemäßen Aufbau- und Ablauforganisation, die die individuellen Geschäftsaktivitäten widerspiegelt sowie Einführung von nationalen Meldeprozessen, deren Anforderungen über die international geltenden Regelungen hinausgehen (AWV, BISTA und weitere zu Millionenkrediten und zur Risikotragfähigkeit).

  • Interne Risikomodelle: Da alle internen Risikomodelle einen neuen internen Genehmigungsprozess durchlaufen müssen, sind die Anträge für diese zeitnah zu stellen. Modelle mit bereits erteilter Genehmigung in einem Drittstaat können jedoch für eine limitierte Übergangszeit und unter bestimmten Restriktionen angewendet werden.

  • Aufsichtliche Kapitalanforderungen: Durch die in der CRR vorgesehene regulatorische Gleichwertigkeit, können vorhandene Vorschriften für die RWA-Berechnung auch für Positionen außerhalb der EU gelten. Eine Nichtanerkennung der Gleichwertigkeit des britischen Aufsichtsrechts sollte vorab analysiert und in der Kalkulation umgesetzt werden.

  • Derivate und Wertpapiere: Zentrale Fragen im Kontrahentenrisiko entstehen bei der regulatorischen Anerkennung britischer CCPs und Transaktionsregister, sowie daraus folgend einer eventuellen Auswahl und Anbindung von in der EU ansässigen alternativen Partnern. In Bezug auf den Bestand bilateral abgeschlossener Derivate, können wegfallende Ausnahmen für Intragruppengeschäfte bei zentralem Clearing oder Margining bevorstehen.


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Artikelfoto von David Dilbert auf Unsplash.