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Verschiebungen und Erleichterungen im Regulatory Reporting auf Grund von Covid-19

Das neuartige Covid-19 Virus wird neben den gesundheitlichen Aspekten auch die Realwirtschaft vor extreme Herausforderungen stellen. Zwar befinden sich die Banken im Allgemeinen in einer besseren Verfassung als zur Finanzkrise 2008, allerdings würde eine enorme wirtschaftliche Eintrübung auch den Bankensektor an seine Belastungsgrenze bringen. Um das Bankensystem finanziell und operativ bestmöglich handlungsfähig zu machen, haben die Aufsichtsbehörden weitreichende Erleichterungen bzw. Verschiebungen regulatorischer Anforderungen beschlossen. Dadurch sollen zusätzliche operative Kapazitäten geschaffen werden, um auf die unmittelbaren Prioritäten der Finanzstabilität reagieren zu können. Alle neuen Maßnahmen sollen die Banken in die Lage versetzten, ihren Fokus auf die Kreditversorgung der Realwirtschaft zu lenken und ggf. eigene Verluste im Vorfeld zu minimieren.

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Neue nationale Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FinStabG) wurde 2013 mit dem Ziel eingeführt, frühzeitig mögliche Risiken für die Finanzmarktstabilität zu identifizieren und ggf. gegenzusteuern. In den letzten Jahren kam es in Deutschland, vor allem in den Großstädten, zu beachtlichen Preissteigerungen, u.a. bei Wohnimmobilien. Die Anzeichen einer Immobilienblase mehren sich. So verwundert es nicht, dass schwerwiegende systemische Risiken für das deutsche Finanzsystem befürchtet werden. Die Analyse und Bewertung des Immobilienmarktes ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung der Finanzstabilität. Die Qualität der Analyseergebnisse hängt daher entscheidend von den zur Verfügung stehenden Daten ab.

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AnaCredit (Analytical Credit Datasets): Eine neue statistische Meldung auf ESZB-Ebene

Die EZB formuliert im Entwurf der AnaCredit-Verordnung (“ECB Regulation on the collection of granular credit and credit-risk data AnaCredit”) Anforderungen an eine neue statistische Meldung auf ESZB-Ebene. Mit der „Loan-by-Loan“-Erhebung sollen detaillierte Informationen über vergebene und in Anspruch genommene Kredite sowie Daten zu den Kreditnehmern erhoben und eine zentrale ESZB-Kreditdatenbank „AnaCredit“ für alle Mitgliedstaaten im Eurosystem etabliert werden.

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