Posts getaggt mit Regulatorik
Dynamic Risk Management: Eine Einführung in das DRM-Kernmodell

Um eine präzisere Abbildung der Auswirkungen von Risikomanagementaktivitäten auf die wirtschaftlichen Ressourcen einer Bank zu ermöglichen, arbeitet das International Accounting Standard Board seit einiger Zeit an einem neuen Accounting-Rahmenwerk. In diesem Beitrag geben wir eine Einführung in die Thematik und stellen die Kernelemente und Mechaniken des Modells vor.

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Konsultation des SRB zu den Expectations on Valuation Capabilities (EoVC)

Das Single Resolution Board (SRB) hat eine Konsultation zu den „Expectations on Valuation Capabilities“ (EoVC) gestartet. Diese geht einher mit einem zentralen Paradigmenwechsel hin zu einer dauerhaften Datenverfügbarkeit. Hierzu werden sog. Data Repositories for Resolution (DRR) eingeführt, die halbjährlich aktualisiert werden müssen in strukturierte Daten in Form des Valuation Data Sets (VDS) sowie weitere unstrukturierte Daten in Form des Valuation Data Index (VDI) beinhalten. Zudem sollen Banken Valuation Playbooks erstellen, um interne Bewertungsmodelle und Governance-Strukturen abzubilden. Die vollständige Umsetzung ist bis 2028 geplant, während die Konsultation erste Rückmeldungen zur Akzeptanz der Anforderungen liefern wird.

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SRB veröffentlicht Konsultation zur „Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks“ - Ein weiterer regulatorischer Kraftakt für Banken?

Das Single Resolution Board (SRB) hat zu Wochenbeginn eine Konsultationsfassung der „Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks“ veröffentlicht, auf deren Basis Banken ihre Abwicklungsfähigkeit durch strukturierte Tests nachweisen sollen. Die neuen Vorgaben verschärfen unter anderem die Governance-Anforderungen, erhöhen den Dokumentationsaufwand, fordern einen stärkeren Einbezug der internen Revision und konkretisieren bereits bekannte Testmethoden. Die finale Fassung der Operational Guidance, deren Umsetzung mit erheblichen Aufwänden für die betroffenen Banken einhergehen wird, ist für das dritte Quartal 2025 angekündigt.

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Die EU-Omnibus-Verordnung: Ein weiterer Schritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Zuge der Globalisierung und der damit einhergehenden Zunahme der ESG-Herausforderungen wird es zunehmend wichtiger, über nachhaltige Entwicklung zu berichten. Unternehmen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch und gesellschaftlich verantwortlich. Eine klare, konsistente und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen, identifiziert Risiken und ermöglicht das Treffen fundierter Entscheidungen. Durch die Einführung verbindlicher Berichtspflichten sollen Unternehmen dazu angeregt werden, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Warum ist eine solche Berichterstattung so wichtig? Sie fördert nicht nur das Vertrauen von Investoren und Konsumenten, sondern trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung anstreben.

In diesem Sinne ist auch die im Folgenden beschriebene Omnibus-Verordnung zu verstehen, die derzeit von der EU bearbeitet wird.

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MMSR – Die Geldmarktstatistik: Allgemeines und Herausforderungen

Die Geldmarktstatistik ist ein essenzieller Bestandteil des Transaction Reportings – gleichzeitig stellt sie Institute vor zahlreiche Herausforderungen. In unserem Insight erfahren Sie, wie die Regularien der EZB und der Bundesbank den Meldeprozess prägen, welche Fallstricke es gibt und wie sich eine effiziente Umsetzung gestalten lässt. Ideal für alle, die sich einen Überblick über MMSR und ihre Anforderungen verschaffen wollen!

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Konsultation zu der Operational Guidance for banks on resolvability self assessment

Nachdem das Single Resolution Board Ende November zunächst ihre Liste der anstehenden Konsultationen und Lieferobjekte für das Jahr 2025 veröffentlicht hat, folgte am 03.12. direkt das erste zu konsultierende Dokument in Form der „Operational guidance for banks on resolvability self-assessment“. Die Konsultationsfrist für das genannte Dokument läuft bis 7. Februar 2025.

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Property Value-Poster

Finbridge veröffentlicht ein Poster zur Immobilienbewertung vor dem Hintergrund der Neuregelungen der CRR III. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Methodik zur Ermittlung des Immobilienwertes ("Property Value") gem. Art. 229 CRR.

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Krypto-Assets – Neue Offenlegungsvorschriften

Krypto-Assets haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch Ereignisse wie den Zusammenbruch der Kryptobörse FTX und die zunehmende Nutzung der Blockchain-Technologie für digitale Anleihen. Dies hat das Interesse der Regulierer geweckt, weshalb der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) neue Offenlegungsvorschriften vorgeschlagen hat, die ab dem 1. Januar 2025 speziell für Krypto-Assets gelten sollen. Diese umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Anforderungen an Banken und unterteilen Krypto-Assets in verschiedene Gruppen, für die jeweils unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Eigenmittelanforderungen und Offenlegungspflichten vorgesehen sind.

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Success Story: Erfolgreiche DORA Gap-Analyse bei der Mondial KVG durch Finbridge

Während einer intensiven und kurzen Analysephase im „Workshop“-Format wurden gemeinsam mit den Experten der Mondial die bestehenden Prozesse auf ihre DORA-Konformität geprüft und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese kooperative und ressourcenschonende Herangehensweise ermöglichte es in kürzester Zeit, die Basis für etwaige Umsetzungsinitiativen zu liefern.

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ESG und Stresstesting - ein schematischer Ansatz

Eines der größten Themen der vergangenen Jahre ist die Integration von ESG-Aspekten in die Prozesse und Aktivitäten von Kreditinstituten, wozu Finbridge sich bereits in mehreren Veröffentlichungen geäußert hat (hier oder hier). Neben einer Berücksichtigung von ESG-Aspekten bspw. bei der Kreditvergabe ist ebenfalls eine angemessene Berücksichtigung in das Risikomanagement gefordert. Zu nennen ist hier bspw. die Konsultationsfassung der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/CP/2024/02) oder die Aufnahme von ESG-Risiken in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Rahmen der 7.ten MaRisk Novelle.

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Digitaler Euro - Das Bargeld von morgen?

Die EU arbeitet aktiv daran, eine digitale Ergänzung zum bestehenden Bargeld zu schaffen – den digitalen Euro (D€).
Mit der Einführung eines solchen Zahlungsmittels wäre womöglich ein großer Wandel im gesamten Zahlungsverkehr verbunden, vom alltäglichen Einkauf im Supermarkt bis hin zu den Angeboten einer Geschäftsbank, weshalb sich eine genauere Beschäftigung mit diesem Konzept auf jeden Fall empfiehlt.
Die Beweggründe dafür, ein solches Zahlungsmittel zu schaffen, was genau aktuell geplant ist und wie die technischen und gesetzlichen Grundlagen dafür aussehen sollen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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BaFin veröffentlicht Umsetzungshinweise zum IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement – unsere Zusammenfassung für Sie

Die EU hat die Weichen für eine robuste digitale operationelle Infrastruktur des gesamten Finanzsektors gestellt. Diese Anforderungen sind in der Verordnung 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA) verankert und werden ab dem 17. Januar 2025 verbindlich angewendet.

Trotz großer Schnittmengen mit den bisherigen aufsichtlichen Anforderungen an die IT von Finanzdienstleistern (xAIT) besteht akuter Handlungsbedarf, da DORA umfassendere Anforderungen stellt. Der Schwerpunkt verlagert sich von der Betrachtung der Informationssicherheit hin zur Sicherstellung eines sicheren und robusten Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien bei Finanzunternehmen und deren Dienstleistern.

Um Unternehmen den Übergang von den bekannten xAIT  hin zu DORA zu erleichtern, hat die BaFin eine Aufsichtsmitteilung mit unverbindlichen Umsetzungshinweisen veröffentlicht.

Wir haben die Hinweise für Sie zusammengefasst

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Herausforderungen bei der Bail-in-Implementierung - das neue BaFin-Merkblatt als Lösung?

Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.

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Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Festlegung der Abwicklungsstrategie

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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Die CS3D der EU – eine ganz neue informations- und datentechnische Dimension für Unternehmen

Nach langem Ringen haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) am 15. März 2024 für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) gestimmt. Für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigen sind seit dem 01.01.2023 ja schon die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzt (LkSG) einzuhalten. Das LkSG fokussiert sich dabei auf die Berichtspflichten zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten. Die CS3D fokussiert sich nun deutlich stärker auf die Risikoidentifikation und -überwachung. Mit ihr verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, die Unternehmen, zusätzlich zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten, zur Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte und des Umweltschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette (lieferanten- wie auch kundenseitig) zu verpflichten.

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