Einträge in Insight
At the Speed of Light: Instant Payment als „New Normal“

Mit dem Regulierungsentwurf vom 26.10.2022 hat die EU Kommission Änderungsvorschläge für die SEPA Verordnung (EU No 260/2012) sowie die Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen (EU 2021/1230) auf den Weg gebracht, die weitreichende Änderungen für die Entwicklung von Instant Payments haben sollen. Mit der Veröffentlichung des European Council vom 26.02.24 tritt diese nun in Kraft.

Was die Verordnung verändert und welche Herausforderungen das an Institute stellt, lesen Sie hier.

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Master Playbooks im Rahmen der Abwicklungsplanung

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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AIFMD II – Neue Regulierung für Alternative Investmentfonds

Aufgrund der zunehmend steigenden Bedeutung Alternativer Investmentfonds (AIF) wurde 2011 die erste Richtlinie zur Regulierung für AIF Manager, die AIFMD erlassen.

Derzeit liegt ein Entwurf für die AIFMD II vor, die 4 übergeordnete Ziele verfolgt, die in diesem Artikel anhand ausgewählter Vorschriften dargestellt werden.

1  Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu breiter gefächerten Finanzierungsmöglichkeiten

2  Vertiefende Schritte zur weiteren Marktintegration der alternativen Investmentfonds und damit eine Stärkung der Kapitalmarktunion („Single Market Policy“)

3  Verstärkter Schutz von Investoren

4  Weitere Unterstützung der AIFM im Umgang mit angespannten Marktkonditionen, besonders bei Liquiditätsengpässen

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Neue Anforderungen an Versicherungen - Abwicklungsplanung für den Fall der Fälle

Am 19. Dezember 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt, welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde. Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.

Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten.

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MiCAR: Neue EU-weite Regulierung für den Kryptomarkt

Durch die frisch zugelassenen Bitcoin-ETFs in den USA erhoffen sich einige Anleger mehr Kapital im Kryptomarkt und stehen damit der Skepsis einiger Analysten entgegen, die nicht zwingend einen frischen Kapitalfluss in den Markt erwarten. Nichtsdestotrotz dürfte Bewegung in die Finanzflüsse der Kryptobörsen kommen – unter anderem von Privatanlegern, die zuvor direkt in Bitcoin investiert waren.

Regulatorisch gab es in diesem Umfeld gerade durch das steigende Interesse einen dringenden Nachholbedarf, welchen die EU im Laufe des Jahres 2023 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte, auch bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) angegangen ist.

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LkSG-Poster

Finbridge veröffentlicht in einem übersichtlichen Poster regulatorische Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und bringt damit Licht in den Dschungel rund um die Anforderungen der beiden Gesetze sowie der Richtlinie. Das Poster zeigt eine technische, fachliche sowie organisatorische Lineage zur Erfüllung der Umsetzungsanforderungen nach LkSG und gibt Hinweise darüber, welche Themen im Rahmen des HinSchG und der CSDDD zu berücksichtigen sind.

Das Poster beinhaltet folgende Themen:

  • Regulatorische Hintergründe zum HinSchG, zum LkSG und zur CSDDD

  • Technische, fachliche und organisatorische Lineages zur Erfüllung der Umsetzungsanforderungen nach LkSG in einer Übersicht sowie für die vom LkSG geforderten Risikoanalysen

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Die Finbridge CO₂-Bilanz 2022

In diesem Insight präsentieren wir unsere erste CO2-Bilanz und erläutern diese. Dabei nehmen wir Bezug auf die berücksichtigten Daten und die Schwierigkeiten, die bei der Erstellung aufgetreten sind. Am Ende geben wir noch einen Ausblick, was diese Bilanz für uns als Unternehmen bedeutet und wie wir künftig mit der Thematik umgehen möchten. 

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ESG-Poster

Finbridge veröffentlicht 3 übersichtliche Poster zu ESG-Risiken mit folgenden Schwerpunkten:
- Hintergrund und Risikobewertung
- Risikomanagementprozesse und Produkte
- Regulatorik und Reporting

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​​A.I. - Künstliche Intelligenz im IRB-Bereich​

In den letzten Jahren hat die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Machine Learning (ML) Verfahren im Alltag rapide zugenommen. Auch im Finanzsektor finden Machine Learning Algorithmen beispielsweise zur Identifikation von Geldwäsche- und Betrugsfällen sowie der Kunden- und Transaktionsüberwachung und Clustering vermehrt Anwendung. In naher Zukunft tun sich auch Anwendungsmöglichkeiten in Risikoabteilungen der Banken auf. ML und KI Verfahren könnten unter anderem im Bereich der Validierung von Modellen und auch in der Modellierung selbst das Risikomanagement der Zukunft bestimmen.

Einhergehend mit diesen Möglichkeiten erfolgt eine Weiterentwicklung der regulatorischen Richtlinien im Bereich Künstlicher Intelligenz und Risikobestimmung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten, Herausforderungen und regulatorischen Hintergründe zu Machine Learning und Kreditrisiko.

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Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit nach EU-Definition am Beispiel des Immobiliensektors

Die EU-Taxonomie (EU) 2020/852  ist vor gut drei Jahren in Kraft getreten. 
Nichtsdestotrotz beobachten wir vermehrt, wie sich die Marktteilnehmer bei der Beantwortung der Frage, ob eine konkrete Wirtschaftstätigkeit als nachhaltig im Sinne der EU anzusehen ist, schwertun.
In diesem Insight besprechen wir am Beispiel des Immobiliensektors, anhand welcher Kriterien bestimmt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit mit den technischen Nachhaltigkeitskriterien der EU konform ist.

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7. MaRisk Novelle fordert die grüne Revolution im Bankbereich

Seit Jahren rückt das Thema ESG-Risiken immer weiter in den aufsichtsrechtlichen Fokus. Mit der 7. MaRisk-Novelle erfolgt nun die Umsetzung der EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung und die Verankerung von ESG-Risiken in das Risikomanagement deutscher Institute. 

In unseren Insight geben wir einen Überblick darüber, welche Neuerung es im Bereich ESG gibt und welche Fristen zu beachten sind.   

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Sustainability im Kreditwesen - der Weg in eine grünere Zukunft

Das Thema Nachhaltigkeit bewegt die ganze Welt, so auch die Finanzwelt. Mit Hilfe von Sustainability-Linked Loans setzen Finanzinstitute Anreize für Kreditnehmende, um auch im Kreditbereich eine gewisse Nachhaltigkeit zu schaffen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über nachhaltige Finanzinstrumente, die Messung der Nachhaltigkeitskriterien und technische Lösungen der Integration nachhaltigkeitsbezogener Kreditvergabe mittels cloudbasierter ESG-Software.

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CESOP – Zentrales elektronisches Zahlungsverkehrssystem

Zahlungsdienstleister (Payment-Service-Provider - PSP), welche Zahlungsdienste in der EU anbieten, sollen die Begünstigten („Zahlungsempfänger“) für grenzüberschreitenden Zahlungen überwachen und ab Januar 2024 unter gewissen Voraussetzungen quartalsweise Informationen mit Fokus auf den Zahlungsempfänger an die nationalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten übermitteln.

Das elektronischen Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information – CESOP) stellt die Datenbank dar, welche diese Informationen zu den grenzüberschreitenden Zahlungen von den nationalen Steuerbehörden zentral speichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgleicht.

Zielsetzung dieser Maßnahme ist es, den Steuerbehörden der Mitgliedsstaaten die notwendigen Informationen bereitzustellen, um Mehrwertsteuerbetrug im E-Commerce von Verkäufern in anderen Mitgliedstaaten oder aus Nicht-EU-Ländern aufzudecken.

Die Datenübermittlung ist ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend.

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