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Ausblick: Änderungen bei KID-Erstellung

Die so genannte PRIIPs-Verordnung legt einheitliche Vorschriften für das Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID), das von Herstellern von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (packaged retail and insurance-based investment product — im Folgenden „PRIIP“) abzufassen ist, fest. Damit soll den Kleinanlegern ermöglicht werden, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs zu verstehen und zu vergleichen. Hersteller von PRIIPs für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten müssen seit dem 1. Januar 2018 ein dreiseitiges KID für diese Produkte veröffentlichen. Die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung an Form und Inhalt dieses KID sind im entsprechendem Regulatory Technical Standard (RTS) geregelt.

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