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Konsultation des SRB zu den Expectations on Valuation Capabilities (EoVC)

Das Single Resolution Board (SRB) hat eine Konsultation zu den „Expectations on Valuation Capabilities“ (EoVC) gestartet. Diese geht einher mit einem zentralen Paradigmenwechsel hin zu einer dauerhaften Datenverfügbarkeit. Hierzu werden sog. Data Repositories for Resolution (DRR) eingeführt, die halbjährlich aktualisiert werden müssen in strukturierte Daten in Form des Valuation Data Sets (VDS) sowie weitere unstrukturierte Daten in Form des Valuation Data Index (VDI) beinhalten. Zudem sollen Banken Valuation Playbooks erstellen, um interne Bewertungsmodelle und Governance-Strukturen abzubilden. Die vollständige Umsetzung ist bis 2028 geplant, während die Konsultation erste Rückmeldungen zur Akzeptanz der Anforderungen liefern wird.

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SRB veröffentlicht Konsultation zur „Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks“ - Ein weiterer regulatorischer Kraftakt für Banken?

Das Single Resolution Board (SRB) hat zu Wochenbeginn eine Konsultationsfassung der „Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks“ veröffentlicht, auf deren Basis Banken ihre Abwicklungsfähigkeit durch strukturierte Tests nachweisen sollen. Die neuen Vorgaben verschärfen unter anderem die Governance-Anforderungen, erhöhen den Dokumentationsaufwand, fordern einen stärkeren Einbezug der internen Revision und konkretisieren bereits bekannte Testmethoden. Die finale Fassung der Operational Guidance, deren Umsetzung mit erheblichen Aufwänden für die betroffenen Banken einhergehen wird, ist für das dritte Quartal 2025 angekündigt.

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Die EU-Omnibus-Verordnung: Ein weiterer Schritt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Im Zuge der Globalisierung und der damit einhergehenden Zunahme der ESG-Herausforderungen wird es zunehmend wichtiger, über nachhaltige Entwicklung zu berichten. Unternehmen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch und gesellschaftlich verantwortlich. Eine klare, konsistente und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen, identifiziert Risiken und ermöglicht das Treffen fundierter Entscheidungen. Durch die Einführung verbindlicher Berichtspflichten sollen Unternehmen dazu angeregt werden, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Warum ist eine solche Berichterstattung so wichtig? Sie fördert nicht nur das Vertrauen von Investoren und Konsumenten, sondern trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung anstreben.

In diesem Sinne ist auch die im Folgenden beschriebene Omnibus-Verordnung zu verstehen, die derzeit von der EU bearbeitet wird.

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Digitaler Euro - Das Bargeld von morgen?

Die EU arbeitet aktiv daran, eine digitale Ergänzung zum bestehenden Bargeld zu schaffen – den digitalen Euro (D€).
Mit der Einführung eines solchen Zahlungsmittels wäre womöglich ein großer Wandel im gesamten Zahlungsverkehr verbunden, vom alltäglichen Einkauf im Supermarkt bis hin zu den Angeboten einer Geschäftsbank, weshalb sich eine genauere Beschäftigung mit diesem Konzept auf jeden Fall empfiehlt.
Die Beweggründe dafür, ein solches Zahlungsmittel zu schaffen, was genau aktuell geplant ist und wie die technischen und gesetzlichen Grundlagen dafür aussehen sollen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

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Herausforderungen bei der Bail-in-Implementierung - das neue BaFin-Merkblatt als Lösung?

Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.

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Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Festlegung der Abwicklungsstrategie

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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Die CS3D der EU – eine ganz neue informations- und datentechnische Dimension für Unternehmen

Nach langem Ringen haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) am 15. März 2024 für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) gestimmt. Für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigen sind seit dem 01.01.2023 ja schon die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzt (LkSG) einzuhalten. Das LkSG fokussiert sich dabei auf die Berichtspflichten zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten. Die CS3D fokussiert sich nun deutlich stärker auf die Risikoidentifikation und -überwachung. Mit ihr verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, die Unternehmen, zusätzlich zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten, zur Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte und des Umweltschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette (lieferanten- wie auch kundenseitig) zu verpflichten.

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At the Speed of Light: Instant Payment als „New Normal“

Mit dem Regulierungsentwurf vom 26.10.2022 hat die EU Kommission Änderungsvorschläge für die SEPA Verordnung (EU No 260/2012) sowie die Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen (EU 2021/1230) auf den Weg gebracht, die weitreichende Änderungen für die Entwicklung von Instant Payments haben sollen. Mit der Veröffentlichung des European Council vom 26.02.24 tritt diese nun in Kraft.

Was die Verordnung verändert und welche Herausforderungen das an Institute stellt, lesen Sie hier.

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Master Playbooks im Rahmen der Abwicklungsplanung

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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AIFMD II – Neue Regulierung für Alternative Investmentfonds

Aufgrund der zunehmend steigenden Bedeutung Alternativer Investmentfonds (AIF) wurde 2011 die erste Richtlinie zur Regulierung für AIF Manager, die AIFMD erlassen.

Derzeit liegt ein Entwurf für die AIFMD II vor, die 4 übergeordnete Ziele verfolgt, die in diesem Artikel anhand ausgewählter Vorschriften dargestellt werden.

1  Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu breiter gefächerten Finanzierungsmöglichkeiten

2  Vertiefende Schritte zur weiteren Marktintegration der alternativen Investmentfonds und damit eine Stärkung der Kapitalmarktunion („Single Market Policy“)

3  Verstärkter Schutz von Investoren

4  Weitere Unterstützung der AIFM im Umgang mit angespannten Marktkonditionen, besonders bei Liquiditätsengpässen

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Neue Anforderungen an Versicherungen - Abwicklungsplanung für den Fall der Fälle

Am 19. Dezember 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt, welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde. Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.

Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten.

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MiCAR: Neue EU-weite Regulierung für den Kryptomarkt

Durch die frisch zugelassenen Bitcoin-ETFs in den USA erhoffen sich einige Anleger mehr Kapital im Kryptomarkt und stehen damit der Skepsis einiger Analysten entgegen, die nicht zwingend einen frischen Kapitalfluss in den Markt erwarten. Nichtsdestotrotz dürfte Bewegung in die Finanzflüsse der Kryptobörsen kommen – unter anderem von Privatanlegern, die zuvor direkt in Bitcoin investiert waren.

Regulatorisch gab es in diesem Umfeld gerade durch das steigende Interesse einen dringenden Nachholbedarf, welchen die EU im Laufe des Jahres 2023 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte, auch bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) angegangen ist.

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Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten

Am 27. 09. 2023 veröffentlichte die BaFin ein Konsultationspapier zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk, welche die in §27 für Zahlungsinstitute sowie E-Geld-Institute geforderte ordnungsgemäße Geschäftsorganisation konkretisieren soll. Damit rücken ZAG-Institute und ihre Prüfung vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden. In diesem Artikel stellen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den für Kreditinstituten mit der MaRisk gegeben Anforderungen und den nun an ZAG-Institute gestellten Anforderungen dar und erläutern auf welchen damit einhergehenden Umsetzungsaufwand sich ZAG-Institute nun einstellen können.

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Das neue EU-Geldwäschepaket- Herausforderungen für Geldwäsche-Risikomodelle

In den letzten Jahren ist vor dem Hintergrund geldwäschebezogener Skandale der Finanzwelt sowie bestehenden Lücken in den geltenden Geldwäschebekämpfungsrichtlinien eine Verschärfung der aktuellen Regularien zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche in den Fokus der europäischen Gesetzgeber gerückt. Bereits im Juli 2021 veröffentlichte der Rat den Plan zur Umsetzung eines neuen EU-Geldwäschepakets. Nun gab im März dieses Jahres die europäische Kommission ihre Stellungnahme dazu ab.  

Damit rücken institutsindividuelle, risikobasierte Analysen der Geldwäsche weiter in den Vordergrund des internen Risikomanagements sowie der Aufsichtsbehörden.  In diesem Insight werden wir die neuen und alten Herausforderungen für Geldwäscherisikomodelle vor dem Hintergrund dieses neuen EU-Geldwäschepakets erläutern.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – IT- und datentechnische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. In diesem Finbridge Insight möchten wir auf Herausforderungen in den Dimensionen Lieferanten- & Risikomanagement sowie Technische Integration & Organisatorische Anpassungen eingehen.

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