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Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Festlegung der Abwicklungsstrategie

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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Die CS3D der EU – eine ganz neue informations- und datentechnische Dimension für Unternehmen

Nach langem Ringen haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) am 15. März 2024 für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) gestimmt. Für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigen sind seit dem 01.01.2023 ja schon die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzt (LkSG) einzuhalten. Das LkSG fokussiert sich dabei auf die Berichtspflichten zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten. Die CS3D fokussiert sich nun deutlich stärker auf die Risikoidentifikation und -überwachung. Mit ihr verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, die Unternehmen, zusätzlich zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten, zur Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte und des Umweltschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette (lieferanten- wie auch kundenseitig) zu verpflichten.

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At the Speed of Light: Instant Payment als „New Normal“

Mit dem Regulierungsentwurf vom 26.10.2022 hat die EU Kommission Änderungsvorschläge für die SEPA Verordnung (EU No 260/2012) sowie die Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen (EU 2021/1230) auf den Weg gebracht, die weitreichende Änderungen für die Entwicklung von Instant Payments haben sollen. Mit der Veröffentlichung des European Council vom 26.02.24 tritt diese nun in Kraft.

Was die Verordnung verändert und welche Herausforderungen das an Institute stellt, lesen Sie hier.

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Master Playbooks im Rahmen der Abwicklungsplanung

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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AIFMD II – Neue Regulierung für Alternative Investmentfonds

Aufgrund der zunehmend steigenden Bedeutung Alternativer Investmentfonds (AIF) wurde 2011 die erste Richtlinie zur Regulierung für AIF Manager, die AIFMD erlassen.

Derzeit liegt ein Entwurf für die AIFMD II vor, die 4 übergeordnete Ziele verfolgt, die in diesem Artikel anhand ausgewählter Vorschriften dargestellt werden.

1  Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu breiter gefächerten Finanzierungsmöglichkeiten

2  Vertiefende Schritte zur weiteren Marktintegration der alternativen Investmentfonds und damit eine Stärkung der Kapitalmarktunion („Single Market Policy“)

3  Verstärkter Schutz von Investoren

4  Weitere Unterstützung der AIFM im Umgang mit angespannten Marktkonditionen, besonders bei Liquiditätsengpässen

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Neue Anforderungen an Versicherungen - Abwicklungsplanung für den Fall der Fälle

Am 19. Dezember 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt, welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde. Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.

Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten.

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MiCAR: Neue EU-weite Regulierung für den Kryptomarkt

Durch die frisch zugelassenen Bitcoin-ETFs in den USA erhoffen sich einige Anleger mehr Kapital im Kryptomarkt und stehen damit der Skepsis einiger Analysten entgegen, die nicht zwingend einen frischen Kapitalfluss in den Markt erwarten. Nichtsdestotrotz dürfte Bewegung in die Finanzflüsse der Kryptobörsen kommen – unter anderem von Privatanlegern, die zuvor direkt in Bitcoin investiert waren.

Regulatorisch gab es in diesem Umfeld gerade durch das steigende Interesse einen dringenden Nachholbedarf, welchen die EU im Laufe des Jahres 2023 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte, auch bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) angegangen ist.

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Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten

Am 27. 09. 2023 veröffentlichte die BaFin ein Konsultationspapier zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk, welche die in §27 für Zahlungsinstitute sowie E-Geld-Institute geforderte ordnungsgemäße Geschäftsorganisation konkretisieren soll. Damit rücken ZAG-Institute und ihre Prüfung vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden. In diesem Artikel stellen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den für Kreditinstituten mit der MaRisk gegeben Anforderungen und den nun an ZAG-Institute gestellten Anforderungen dar und erläutern auf welchen damit einhergehenden Umsetzungsaufwand sich ZAG-Institute nun einstellen können.

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Das neue EU-Geldwäschepaket- Herausforderungen für Geldwäsche-Risikomodelle

In den letzten Jahren ist vor dem Hintergrund geldwäschebezogener Skandale der Finanzwelt sowie bestehenden Lücken in den geltenden Geldwäschebekämpfungsrichtlinien eine Verschärfung der aktuellen Regularien zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche in den Fokus der europäischen Gesetzgeber gerückt. Bereits im Juli 2021 veröffentlichte der Rat den Plan zur Umsetzung eines neuen EU-Geldwäschepakets. Nun gab im März dieses Jahres die europäische Kommission ihre Stellungnahme dazu ab.  

Damit rücken institutsindividuelle, risikobasierte Analysen der Geldwäsche weiter in den Vordergrund des internen Risikomanagements sowie der Aufsichtsbehörden.  In diesem Insight werden wir die neuen und alten Herausforderungen für Geldwäscherisikomodelle vor dem Hintergrund dieses neuen EU-Geldwäschepakets erläutern.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – IT- und datentechnische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. In diesem Finbridge Insight möchten wir auf Herausforderungen in den Dimensionen Lieferanten- & Risikomanagement sowie Technische Integration & Organisatorische Anpassungen eingehen.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Regulatorisch-strategische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. 

Bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. So haben wir uns in den kommenden Wochen zu einer Veröffentlichungsreihe zum LkSG-Themenkomplex entschlossen. Ziel des ersten Teils ist es, Umsetzungsherausforderungen im regulatorisch-strategischen Kontext aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zur Orientierung für eine erfolgreiche Implementierung zu geben. 

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DORA-Verordnung verabschiedet

Am 16. Januar dieses Jahres haben der EU-Rat und das EU-Parlament nach längerer Diskussion den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Diese Verordnung, welche hier zu finden ist, zielt darauf ab, über die Landesgrenzen der EU-Mitgliedsstaaten hinweg eine einheitliche Rechtsbasis für die Informations- und Kommunikationsstrukturen (IKT) der Finanzinstitutionen und Finanzunternehmen im EU-Raum aufzustellen, mit besonderem Fokus auf die Standards welche diese Institutionen nun bald erfüllen müssen.

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EMIR REFIT – LEVEL 2 Anpassungen

Gerade ist das Thema EMIR (European Market Infrastructure Regulationen) wieder topaktuell, denn der Regulator macht mit EMIR REFIT ernst. Am 07.10.2022 wurden die Verordnungen (EU) 2022/1855 und (EU) 2022/1860 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Somit beginnt die 18-monatige Implementierungsphase für die weitreichenden Änderungen der Meldungen an die Transaktionsregister. Egal ob betroffener Professional oder interessierter Laie, wenn Sie sich einen Überblick über EMIR und insbesondere den kommenden Änderungen in der Reportingverpflichtung (Reporting Obligation) machen wollen, dann sollten Sie jetzt auf jeden Fall weiterlesen.

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Ausblick: Änderungen bei KID-Erstellung

Die so genannte PRIIPs-Verordnung legt einheitliche Vorschriften für das Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID), das von Herstellern von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (packaged retail and insurance-based investment product — im Folgenden „PRIIP“) abzufassen ist, fest. Damit soll den Kleinanlegern ermöglicht werden, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs zu verstehen und zu vergleichen. Hersteller von PRIIPs für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten müssen seit dem 1. Januar 2018 ein dreiseitiges KID für diese Produkte veröffentlichen. Die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung an Form und Inhalt dieses KID sind im entsprechendem Regulatory Technical Standard (RTS) geregelt.

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