Ausblick: Änderungen bei KID-Erstellung

Photo by 30daysreplay Marketingberatung on Unsplash, abgerufen am 13.01.2021

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Hintergründe

Die so genannte PRIIPs-Verordnung [1] legt einheitliche Vorschriften für das Basisinformationsblatt (Key Information Document – KID), das von Herstellern von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (packaged retail and insurance-based investment product — im Folgenden „PRIIP“) abzufassen ist, fest. Damit soll den Kleinanlegern ermöglicht werden, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs zu verstehen und zu vergleichen. Hersteller von PRIIPs für Kleinanleger und von Versicherungsanlageprodukten müssen seit dem 1. Januar 2018 ein dreiseitiges KID für diese Produkte veröffentlichen. Die Anforderungen der PRIIPs-Verordnung an Form und Inhalt dieses KID sind im entsprechendem Regulatory Technical Standard [2] (RTS) geregelt.

Ursprünglich waren UCITS (Undertakings for the Collective Investment in Transferable Securities) [3] von der Bereitstellung eines PRIIP KID bis zum 31. Dezember 2019 ausgenommen [4]. Im Januar 2019 haben sich die Co-Gesetzgeber darauf verständigt, die Ausnahme von UCITS bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, weshalb die ESAs (European Supervisory Authorities) beschlossen haben, in diesen zwei Jahren die PRIIPs-Regulatorien einem umfassenden Review zu unterziehen und die aktuell gültige PRIIPs-Verordnung einem umfangreichen Konsumententest zu unterziehen. Sowohl aufgrund dessen Erkenntnissen, aber auch basierend auf Rückmeldungen aus der Finanzbranche, wurde am 30. Juni 2020 ein Vorschlag für Anpassungen des RTS [5] veröffentlicht, welcher aber bisher nicht von allen ESA Board-Mitgliedern angenommen wurde.

Wesentliche Änderungen

UCITS und AIFs (Alternative Investment Funds)

Die UCITS-Richtline [6] ist eine europäische Regulatorik, welche Rahmenbedingungen für das Managen und Vertreiben von Investmentfonds innerhalb der EU schafft. UCITS sind Investmentfonds, die lediglich in gesetzlich definierte Arten von Wertpapieren und andere Finanzinstrumente investieren dürfen. Ein AIF (Alternative Investment Funds) wird allgemein als Investmentfond definiert, welcher die Regulatorik als UCITS nicht erfüllt. Nichtsdestotrotz muss ein AIF die AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive) [7] erfüllen. Im Gegensatz zu einem AIF investiert ein UCITS in liquidere Anlageklassen (z.B. Bonds, Aktien, etc.). Beispiel für ein AIF ist ein geschlossener Immobilienfond. [8]

Ab dem 01. Januar 2022 fallen UCITS und neuerdings auch alle AIFs unter die PRIIPs-Verordnung, weshalb Hersteller von dort an für die UCITS bzw. AIFs ein PRIIPs KID bereitstellen müssen.

Vorgeschlagene Änderungen aus dem angepassten RTS

Produktbeschreibung

Um die Aufnahme der UCITS und AIFs in den RTS zu würdigen, müssen zunächst die produktspezifischen Informationen genannt werden. Zudem sind nun Querverweise zu Veröffentlichungen vergangener Performance-Daten wie in einem Jahresbericht notwendig.

Performance

Eins der meistdiskutierten Themen ist die Darstellung und Berechnung der Performance Szenarien. Der Vorschlag sieht neben kleineren Änderungen in den Berechnungen, der Darstellung und der Klassen-Zuordnungsstruktur des Market Risk Measure (MRM) einen größeren Einsatz von historischen Daten vor. Zudem wird eine alternative Berechnung des ungünstigen, moderaten oder günstigen Szenarios für PRIIPs der Kategorie 2 – zu welcher auch die UCITS und AIFs gehören – vorgeschlagen.

Performance-Darstellungen für zwei Zeitpunkte zwischen dem Vertragsabschluss und dem empfohlenen Vertragsende sollen zukünftig erst ab einer Haltungsdauer von mehr als zehn statt drei Jahren notwendig sein [9]. Diese Regelung ist optional für Futures und Call-/Put-Optionen, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden. Für diese PRIIPs können lediglich Ergebnisse zum Ende der empfohlenen Haltungsdauer dargestellt werden.

Kosten

Bisher müssen die Transaktionskosten auf Basis der durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre berechnet werden. Es wird vorgeschlagen, dass nun explizite Transaktionskosten – welche wiederum auf der Basis der letzten drei Jahre berechnet werden - ausgewiesen werden, die dem Kunden zum Kauf des zugrundeliegenden Assets in Rechnung gestellt werden. Für UCITS, AIFs oder versicherungsbasierte Anlageprodukte, die in ein UCITS oder AIF investieren, sollen die Kosten bis zum 31. Dezember 2024 analog zu neu auf den Markt kommenden PRIIPs berechnet werden.

Für PRIPs [10] wird vorgeschlagen, sowohl die wiederkehrenden Zahlungen als auch die Nebenkosten und die Ein- und Austrittsgebühren unter der Annahme einer Netto-Performance von 0% und einer Laufzeit von einem Jahr oder kürzer zu berechnen. Anschließend sollen die Kosten analog zur Performance für zwei Zeitpunkte zwischen dem Vertragsabschluss und dem empfohlenen Vertragsende zukünftig erst ab einer Haltungsdauer von mehr als zehn statt drei Jahren notwendig sein – einmal nach einer Haltedauer von einem Jahr und einmal in der Mitte der empfohlenen Haltungsdauer.

Für autocallable PRIIPs sollen die Kosten am Zeitpunkt des erstmöglichen „Calls“ und zum Laufzeitende dargestellt werden. Bei MOPs (Multi Option PRIIPs), also PRIIPs, die mehrere Investment-Optionen bieten, bedarf es einer Trennung der Kosten für das PRIIP selbst und des Kostenbereichs der zugrundeliegenden Investment-Optionen.

Weitere Anpassungen

Die Berechnung des SRI (Summary Risk Indicator) soll zukünftig nicht mehr bindend sein und kann von den Herstellern angepasst werden, um gegenüber dem Kunden ein höheres Risiko auszuweisen. Dafür muss der Anpassungsprozess jedoch dokumentiert werden. Eine Anpassung in die andere Richtung ist nicht gestattet.

Neben den UCITS und AIFs liegt der Fokus des Anpassungsvorschlag auf den MOPs. Um dem Kunden die benötigten Informationen aushändigen zu können, soll zukünftig für jede Investment-Option ein eigenständiges KID ausgegeben werden. Zudem muss das übergeordnete KID angepasst werden und mit neuen Hinweisen versehen werden.

Zudem sollen einzelne Textbausteine adaptiert und um aussagekräftige Erklärungen zu einzelnen Kostenpunkten erweitert werden.

Schematische Darstellung der betroffenen Bereiche nach dem aktuellen Proposal

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Fazit

Ab dem 01. Januar 2022 findet die PRIIPs-Verordnung für UCITS und alle AIF Anwendung, weshalb ab diesem Zeitpunkt KIDs für diese Produkte bereitgestellt werden müssen. Darüber hinaus bahnen sich Anpassungen am entsprechenden RTS der PRIIPs-Verordnung an. Der derzeitige Vorschlag würde wesentliche Änderungen an der Kostenaufstellung/-berechnung und an der Berechnung der Performance-Szenarien der KIDs für die Hersteller von PRIIPs nach sich ziehen.

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Quellen und Referenzen

[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014R1286

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0653

[3] UCITS ist die internationale Bezeichnung für OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)

[4] PRIIPs-Verordnung Artikel 32

[5]https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/jc_2020_66_priips_rts_draft_final_report.pdf

[6] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009L0065

[7] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32011L0061

[8]Alternative Investmentfonds (AIF) ▷ Definition & Beispiele (exporo.de)

[9] Empfohlen sind Ergebnisse nach einer (fiktiven) Kündigung nach dem ersten Jahr und zur Hälfte der Laufzeit

[10] PRIP: Packaged Retail Investment Product; also keine versicherungsbasierten Anlageprodukte


 

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