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Wie wirken sich die CRR-III-Neuerungen auf das CVA-Risiko aus?

Das CVA- (Credit Value Adjustment) Risiko beschreibt das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung. Da während der globalen Finanzkrise auch deutliche CVA-Verluste beobachtet wurden (beispielsweise gesunkene Derivate-Bewertungen wegen verschlechterter Kreditqualität der Derivate-Gegenparteien), enthält das Rahmenwerk Basel IV (offiziell: Basel III. Finalising post-crisis reforms) Neuerungen zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen hinsichtlich des CVA-Risikos für Banken. Die unterschiedlichen Berechnungsansätze sind im Folgenden aufgeschlüsselt.

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CRR III - Entwurf

Am 27.10.2021 wurde der Entwurf zur Änderung der Eigenmittelverordnung (CRR III) vom Europäischen Parlament veröffentlicht. Damit werden die finalen Basel III Regelungen auf EU-Ebene adoptiert. Die daraus resultierenden Änderungen betreffen nahezu alle Banken in der EU. Die fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen frühzeitig in den Banken geschaffen werden, um die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen zu können. Dabei sind die neuen Anforderungen auf Vorschlag der EU-Kommission erstmalig zum 01.01.2025 anzuwenden. Im Folgenden ist ein Überblick der umfangreichsten Änderungen dargestellt.

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