Posts getaggt mit CRR III
Ratings ohne implizite staatliche Unterstützung

Im Zuge der Globalisierung und der damit einhergehenden Zunahme der ESG-Herausforderungen wird es zunehmend wichtiger, über nachhaltige Entwicklung zu berichten. Unternehmen sind sowohl ökonomisch als auch ökologisch und gesellschaftlich verantwortlich. Eine klare, konsistente und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung schafft Vertrauen, identifiziert Risiken und ermöglicht das Treffen fundierter Entscheidungen. Durch die Einführung verbindlicher Berichtspflichten sollen Unternehmen dazu angeregt werden, Verantwortung zu übernehmen und einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele zu leisten. Warum ist eine solche Berichterstattung so wichtig? Sie fördert nicht nur das Vertrauen von Investoren und Konsumenten, sondern trägt auch zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei, die eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung anstreben.

In diesem Sinne ist auch die im Folgenden beschriebene Omnibus-Verordnung zu verstehen, die derzeit von der EU bearbeitet wird.

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Wie wirken sich die CRR-III-Neuerungen auf das CVA-Risiko aus?

Das CVA- (Credit Value Adjustment) Risiko beschreibt das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung. Da während der globalen Finanzkrise auch deutliche CVA-Verluste beobachtet wurden (beispielsweise gesunkene Derivate-Bewertungen wegen verschlechterter Kreditqualität der Derivate-Gegenparteien), enthält das Rahmenwerk Basel IV (offiziell: Basel III. Finalising post-crisis reforms) Neuerungen zur Berechnung von Eigenmittelanforderungen hinsichtlich des CVA-Risikos für Banken. Die unterschiedlichen Berechnungsansätze sind im Folgenden aufgeschlüsselt.

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CRR III - Entwurf

Am 27.10.2021 wurde der Entwurf zur Änderung der Eigenmittelverordnung (CRR III) vom Europäischen Parlament veröffentlicht. Damit werden die finalen Basel III Regelungen auf EU-Ebene adoptiert. Die daraus resultierenden Änderungen betreffen nahezu alle Banken in der EU. Die fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen frühzeitig in den Banken geschaffen werden, um die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen fristgerecht erfüllen zu können. Dabei sind die neuen Anforderungen auf Vorschlag der EU-Kommission erstmalig zum 01.01.2025 anzuwenden. Im Folgenden ist ein Überblick der umfangreichsten Änderungen dargestellt.

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