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Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten

Am 27. 09. 2023 veröffentlichte die BaFin ein Konsultationspapier zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten - ZAG-MaRisk, welche die in §27 für Zahlungsinstitute sowie E-Geld-Institute geforderte ordnungsgemäße Geschäftsorganisation konkretisieren soll. Damit rücken ZAG-Institute und ihre Prüfung vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden. In diesem Artikel stellen wir die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den für Kreditinstituten mit der MaRisk gegeben Anforderungen und den nun an ZAG-Institute gestellten Anforderungen dar und erläutern auf welchen damit einhergehenden Umsetzungsaufwand sich ZAG-Institute nun einstellen können.

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​​A.I. - Künstliche Intelligenz im IRB-Bereich​

In den letzten Jahren hat die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Machine Learning (ML) Verfahren im Alltag rapide zugenommen. Auch im Finanzsektor finden Machine Learning Algorithmen beispielsweise zur Identifikation von Geldwäsche- und Betrugsfällen sowie der Kunden- und Transaktionsüberwachung und Clustering vermehrt Anwendung. In naher Zukunft tun sich auch Anwendungsmöglichkeiten in Risikoabteilungen der Banken auf. ML und KI Verfahren könnten unter anderem im Bereich der Validierung von Modellen und auch in der Modellierung selbst das Risikomanagement der Zukunft bestimmen.

Einhergehend mit diesen Möglichkeiten erfolgt eine Weiterentwicklung der regulatorischen Richtlinien im Bereich Künstlicher Intelligenz und Risikobestimmung.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Anwendungsmöglichkeiten, Herausforderungen und regulatorischen Hintergründe zu Machine Learning und Kreditrisiko.

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