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Herausforderungen bei der Bail-in-Implementierung - das neue BaFin-Merkblatt als Lösung?

Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.

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Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Festlegung der Abwicklungsstrategie

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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