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SRB veröffentlicht finales Paket zur Kommunikation

Am 17. September 2026 hat das SRB sein finales Kommunikationspaket veröffentlicht: die Operational Guidance for Banks on Communication in Resolution sowie einen Kommunikationsanhang zur Operational Guidance on Resolvability Testing. Anlass sind die FSB-Erkenntnisse aus den Bankenausfällen 2023, die gezeigt haben, wie schnell Einlagenabflüsse z. B. durch digitale Kanäle und soziale Medien eskalieren können.

Die Guidance richtet sich an Institute unter direkter SRB-Zuständigkeit mit Abwicklungsstrategie und konkretisiert die EfB-Prinzipien 6.1 und 6.2 auf vier inhaltlichen Ebenen: Kommunikationsplan, Governance, Koordination mit den Abwicklungsbehörden und kommunikative Implikationen von Moratorien. Gefordert ist ein operativ nutzbarer Plan für alle drei Abwicklungsphasen mit stakeholderspezifischen Strategien, definierten Ressourcen (u. a. Sprecher, Call-Center, Medienmonitoring) und Regelungen zu Offenlegung und Vertraulichkeit (MAR, Art. 84b BRRD). Hinzu kommt ein aktives Management von Fehlinformationen und Informationslecks.

Umsetzungsfrist ist der 30. April 2028; nach aktueller Planung ist ein Testing der Kommunikationspläne für 2029 vorgesehen. Institute sollten daher zeitnah eine funktionsübergreifende GAP-Analyse starten.

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SRB veröffentlicht das finale Paket zur Separability und Transferability

Das SRB hat das finale Paket zu Separability und Transferability veröffentlicht und dabei zentrale Forderungen der Bankenbranche nach mehr Proportionalität und Vereinfachung berücksichtigt. Die Anforderungen wurden verschlankt, mit einem stärkeren Fokus auf aggregierte, qualitative Ansätze anstelle granularer, quantitativer Analysen. Die Umsetzung soll iterativ und proportional bis Ende des Resolution-Planning-Cycles 2027 in engem Austausch mit den IRTs erfolgen.

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Abwicklungsplanung für Versicherungen – EIOPA stellt erste Guidelines zur Konsultation

Europäische Versicherungen sollen abwicklungsfähig werden. Die dazu 2024 erschienene Direktive der Europäischen Union zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen, IRRD, wird bereits 2027 EU-weit wirksam. Sie fordert umfangreiche Maßnahmen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Nun hat im April 2025 auch die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung, EIOPA, ihre ersten Entwürfe für Standards und Guidelines zur Umsetzung der IRRD zur Konsultation gestellt.

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