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Abwicklungsplanung für Versicherungen – EIOPA stellt erste Guidelines zur Konsultation

Europäische Versicherungen sollen abwicklungsfähig werden. Die dazu 2024 erschienene Direktive der Europäischen Union zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen, IRRD, wird bereits 2027 EU-weit wirksam. Sie fordert umfangreiche Maßnahmen zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Nun hat im April 2025 auch die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung, EIOPA, ihre ersten Entwürfe für Standards und Guidelines zur Umsetzung der IRRD zur Konsultation gestellt.

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