Posts getaggt mit Abwicklung
Die T+1-Abwicklungsumstellung in Europa: Herausforderungen und Chancen

Durch die frisch zugelassenen Bitcoin-ETFs in den USA erhoffen sich einige Anleger mehr Kapital im Kryptomarkt und stehen damit der Skepsis einiger Analysten entgegen, die nicht zwingend einen frischen Kapitalfluss in den Markt erwarten. Nichtsdestotrotz dürfte Bewegung in die Finanzflüsse der Kryptobörsen kommen – unter anderem von Privatanlegern, die zuvor direkt in Bitcoin investiert waren.

Regulatorisch gab es in diesem Umfeld gerade durch das steigende Interesse einen dringenden Nachholbedarf, welchen die EU im Laufe des Jahres 2023 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Kryptowerte, auch bekannt als MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) angegangen ist.

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Konsultation zu der Operational Guidance for banks on resolvability self assessment

Nachdem das Single Resolution Board Ende November zunächst ihre Liste der anstehenden Konsultationen und Lieferobjekte für das Jahr 2025 veröffentlicht hat, folgte am 03.12. direkt das erste zu konsultierende Dokument in Form der „Operational guidance for banks on resolvability self-assessment“. Die Konsultationsfrist für das genannte Dokument läuft bis 7. Februar 2025.

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Herausforderungen bei der Bail-in-Implementierung - das neue BaFin-Merkblatt als Lösung?

Am 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.

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Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Festlegung der Abwicklungsstrategie

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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Master Playbooks im Rahmen der Abwicklungsplanung

Mit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.

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Neue Anforderungen an Versicherungen - Abwicklungsplanung für den Fall der Fälle

Am 19. Dezember 2023 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt, welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde. Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.

Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten.

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Testen in der Abwicklungsplanung

In Zukunft werden die Expectations for Banks des SRB ergänzt durch die ab 01.01.2024 geltenden und bereits zur Konsultation gestellten EBA-Guidelines (EBA/CP2022/12). Diese stellen hierbei unter anderem in Aussicht, dass Institute zukünftig ein mehrjährliches Testprogramm von den zuständigen Abwicklungsbehörden auferlegt bekommen. Weiterhin sollen GSII-Institute, Top Tier Institute und speziell vom SRB ausgewählte Institute („Fished Banks“) zukünftig (mit Beginn 2026) ein Master Playbook erstellen. Dieses Master Playbook ist hierbei für diese Institute verpflichtend und in diesem soll eine übergreifende Umsetzung eines Bail-ins über die Dimensionen der EfBs[1] hinweg dargestellt werden. Im Rahmen der Erstellung des Master Playbooks kann es hierbei hilfreich sein, auf bereits bestehende Erkenntnisse aus durchgeführten Tests zurückzugreifen. Gerade eine übergreifende Test-Methodik, welche alle relevanten Tests und Themengebiete zur Abwicklungsplanung in einem Testprogramm betrachtet, kann wertvolle Rückschlüsse zur Erstellung eines Master Playbooks liefern, besonders hinsichtlich Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Prozessen in der Abwicklung.

Mit dem nachfolgenden Insight wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Ansatzpunkte für eine solche übergreifende Methodik darstellen und Ihnen zusätzlich einen Ausblick über Anforderungen und Herausforderungen in Bezug auf das Testing des Bail-in Playbooks und des Valuation Data Sets geben.

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Liquidität in der Abwicklungsplanung

Liquidität im Abwicklungsfall ist eine der sieben Dimensionen der Expectations for Banks und stellt eine der aktuellen Prioritäten des SRB dar. Neben Grundlagen und weiterführender Literatur des FSB und der EZB zum Thema Liquidität hat das SRB mittlerweile drei Publikationen auf seiner Website veröffentlicht. Wir beleuchten die Inhalte dieser Veröffentlichungen und geben einen Überblick über die bestehenden und kommenden Anforderungen.

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Fortschreiten der Abwicklungsplanung

Vor knapp acht Jahren wurde der Europäische Abwicklungsmechanismus beschlossen und wenig später nahm das SRB seine Tätigkeiten auf. Seitdem wurden viele Aspekte zur Abwicklungsplanung vorangetrieben und die Banken erhalten immer spezifischere Richtlinien und Pflichten. Ein Überblick über jüngst veröffentlichte Guidances und aktuelle Prioritäten.

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Die Gläubigeridentifikationsliste

Bereits im April 2021 berichtete Finbridge über die Neuveröffentlichung der BaFin im Bereich Abwicklungsplanung und Bail-in. Bestandteil davon war auch die Überarbeitung der MaBail-in bzw. der DE-IRT-Bail-in Guidance in eine Version 2. Die MaBail-in gelten für LSIs (less significant institutions), deren Abwicklungsplanung von der BaFin verantwortet wird. Die DE-IRT-Bail-in Guidance gelten für SIs (significant institutions), die unter den Verantwortungsbereich des SRB fallen. Im Rahmen der Überarbeitung im April erfolgte insbesondere eine Angleichung und ein Ausbau der Anforderungen bzgl. der Gläubigeridentifikationsliste.

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Neuveröffentlichung der BaFin im Bereich Abwicklungsplanung und Bail-in

Am 13.04.2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach vorhergehender Konsultation eine neue Fassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung (im Folgenden als „Merkblatt“ abgekürzt). Dies soll zum Anlass genommen werden, den Prozess zur Umsetzung eines Bail-ins (auch genannt: Gläubigerbeteiligung) zu skizzieren sowie Neuerungen in den Dokumenten rund um den Bail-in und mögliche Herausforderungen bei der Umsetzung darzustellen.

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Expectations for Banks 2020: Die finale Fassung im Kurzüberblick

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des umfangreichen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) [1] der Bundesrepublik Deutschland am 01.01.2015 wurde auf europäischer Ebene das Single Resolution Board (SRB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss), die zentrale europäische Abwicklungsbehörde mit Sitz in Brüssel, gegründet. Zielsetzung des SRB ist die strukturierte Abwicklung von in Schieflage geratener, vorrangig systemrelevanter Banken, und somit eine Entschärfung der „Too-big-to-fail“-Problematik.

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