Newsletter #1/2024

Photo by Max Bender auf Unsplash.com, Download am 05.01.2024

 

Übersicht der Themen

Regulatory Reporting: CRR3 und Anpassungen an COREP, EBA Roadmap zur Umsetzung des Bankenpakets und erste Konsultationen

Abwicklungsplanung: FSB Resolution Report, SRB Work Programme 2024, Konsultation zur Zukunft von MREL

DORA & MiCAR: Konsultationen neuester Regulierungsstandards

ESG: BCBS Paper zur Offenlegung klimabedingter finanzieller Risiken, EBA Stellungnahme zu COP28

Accounting: Verbesserung IFRS, ESMA und BaFin Prüfungsschwerpunkte für Jahresabschluss 2023, IASB Entwurf Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital

Kennzahlen: Weiter steigender RoE und Allzeit-Hoch der CET1-Quoten, stabile Liquiditätskennziffern mit erwartetem Abwärtstrend der LCR wegen TLTRO

Weitere Neugikeiten

Mit dem digitalen Euro ins digitale Zeitalter


Regulatory Reporting

CRR3 und Anpassungen in COREP

Nach jüngsten Forderungen verschiedener Bankenverbände zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts des sogenannten EU-Bankenpakets sehen die derzeitigen Planungen der EU und der EBA weiterhin eine Einführung bis zum 1. Januar 2025 vor. Dazu wurden von Seiten der EU im Dezember 2023 die neuesten Abstimmversionen der CRR / CRD veröffentlicht, die nun auch den europäischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Januar und April gibt es dazu die nächsten Entscheidungsrunden.

Gleichzeitig werden die CRR3 Reportinganforderungen in zwei Phasen konsultiert. Im Dezember erfolgte die Veröffentlichung des ersten EBA-Konsultationspapiers für das COREP-Reporting. Enthalten sind sowohl notwendige Anpassungen in Bezug auf die fachlichen CRR III-Umsetzungen, sowie andere Erweiterungen, z.B. umfangreiche Ausweise zum Output Floor (u.a. neuer Meldebogen C10.00), eine neue Aufgliederung der Bemessungsgrundlage im IRBA für Kreditkonversionsfaktoren und eine erweiterte Darstellung von Risikopositionsklassen und Davon-Ausweisen (z.B. durch Immobilien besicherte Positionen, IRB Großunternehmen) sowie Erweiterung der KSA-Risikogewichtsaufgliederung.


EBA Roadmap zur Umsetzung des Bankenpakets und erste Umsetzungsspezifizierungen

Die EBA veröffentlichte am 14. Dezember 2023 die Roadmap zur Umsetzung des Bankenpakets. Darin legt die EBA dar, wann sie die Bearbeitung der Mandate plant, die sie gemäß den Anforderungen aus CRR3/CRD VI umzusetzen hat. Es handelt sich dabei um rund 140 Mandate, die gemäß einem Phasenplan in vier verschiedenen Phasen fertiggestellt werden sollen, spätestesens ein, zwei, drei bzw. vier Jahre nach Inkrafttreten des Bankenpakets. Die ersten Lieferobjekte gemäß Roadmap wurden zeitgleich mit der Roadmap veröffentlicht: Zwei ITS im Kontext der Offenlegung, ein ITS mit Änderungen der aufsichtsrechtlichen Meldeanforderungen, ein Diskussionspapier zu einem Säule 3 Data Hub, ein ergänzter RTS zum SA-CCR und ein weiterer zur Behandlung von Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken im Bankbuch.

Übersicht über die Mandate der EBA nach Themengebiet (Quelle: EBA)



Abwicklungsplanung

FSB Resolution Report 2023

Das FSB veröffentlichte im Dezember den Resolution Report 2023. Darin wird insbesondere auf die Lessons Learned Bezug genommen, in denen die Krisenfälle um Credit Suisse, Silicon Valley Bank & Co. analysiert und Implikationen daraus für das Abwicklungsregime untersucht werden. Essentiell ist die Aussage, dass eine Abwicklung der Credit Suisse möglich gewesen wäre. Jedoch werden verschiedene Aspekte betont, allen voran effektive Maßnahmen zur Sicherstellung von genügend Liquidität. Zusätzlich werden Institute und Abwicklungsbehörden aufgefordert, rechtliche Sachverhalte im Kontext von grenzüberschreitenden Abwicklungsmaßnahmen besser zu adressieren, Transfer-Strategien allein sowie in Kombination mit einem Bail-in weiter zu operationalisieren und ein besseres Verständnis für die Auswirkungen eines Bail-in auf die Finanzmärkte zu entwickeln. Des Weiteren zeigten die Fälle von Silicon Valley Bank, First Republic Bank und Signature Bank, dass auch Institute, die nicht als systemisch relevant eingestuft waren, kritische systemweite Auswirkungen bei einem Versagen haben können.

Weitere Themen des Resolution Reports umfassen das Abwicklungsregime für CCPs sowie Versicherungen, wobei für Letztere die Veröffentlichung einer entsprechenden Liste von betroffenen Versicherern, für die die Abwicklungsplanungsstandards gemäß der FSB Key Attributes gelten werden, auf 2024 verschoben wurde.

SRB Work Programme 2024

Am 30. November veröffentlichte das SRB sein Work Programme für das Jahr 2024. Bekannterweise spiegelt sich darin die strategische Wende und der damit einhergehende Paradigmenwechsel wider: Ab 2024 soll die Abwicklungsfähigkeit der Institute grundsätzlich gegeben sein und der Fokus soll von nun an auf einem Testen der aufgebauten Kapazitäten sowie vermehrten On-site-Besuchen und Deep Dives liegen.

MREL Konsultation

Als Teil des strategischen Reviews und der Lessons Learned aus den Bankenkrisen 2023 startete das SRB im Dezember eine öffentliche Konsultation zum Thema MREL. Dabei geht es um konkrete, spezifische Punkte wie Auswirkungen auf MREL durch Transfer-Strategien oder nach Ermessen vom Bail-in ausgeschlossene Verbindlichkeiten, aber auch um sehr allgemeine Fragen zur MREL-Methodik insgesamt und welche Faktoren ggf. noch bei der Kalibrierung von MREL-Anforderungen Berücksichtigung finden sollten. Die Konsultation läuft bis zum 13. Februar 2024.


DORA & MiCAR

DORA Konsultationen

Die Europäische Union hat mit DORA (Digital Operational Resilience Act, Verordnung (EU) 2022/2554) eine finanzsektorweite IT Regulierung geschaffen, die dazu beitragen soll, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken.

Der Regelungsinhalt umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

• Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Risikomanagement

• Meldewesen zu IKT-Vorfällen und wesentlichen Cyberbedrohungen

• Testen der digitalen operationellen Resilienz einschließlich Threat-led Penetration Testing (TLPT)

• IKT-Drittparteirisikomanagement

• Europäisches Überwachungsrahmenwerk für kritische IKT-Dienstleister

• Information Sharing sowie Cyberkrisen und Notfallübungen

Aktuell befindet sich DORA in der Umsetzungsphase. Vom 08.12.2023 bis zum 04.03.2024 findet die öffentliche Konsultation der Entwurfspapiere der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA statt. Diese konkretisieren technische Regulierungs-, Implementierungsstandards und Leitlinien. Die Verordnung ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten und findet ab dem 17. Januar 2025 Anwendung.

MiCAR RTS Konsultation

Die EBA hat am 07.12.2023 ein Konsultationspapier zu Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) im Rahmen der MiCAR Verordnung veröffentlicht mit den Zielen:

• das Management von Interessenskonflikten durch ART Emittenten zu stärken und

• die Konvergenz der Anforderungen in der EU sicherzustellen

Hintergrund: Gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/1114 über Märkte für Krypto-Anlagen müssen Emittenten solcher Anlagen wirksame Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Verhütung, Bewältigung und Offenlegung von Interessenskonflikten einführen und aufrechterhalten. Die Verordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält Anforderungen an Unternehmen, die vermögenswertreferenzierte Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT) öffentlich anbieten wollen. Diese sind ab dem 30. Juni 2024 anzuwenden.


ESG

Klimabedingte finanzielle Risiken halten Einzug in die Offenlegung

Das BCBS hat am 29. November 2023 ein neues Konsultationspapier veröffentlicht. Darin wird eine Methodik vorgestellt, wie zukünftig klimabezogene finanzielle Risiken eines Finanzinstitutes offenzulegen sind. Es sollen dabei sowohl physische Risiken als auch Übergangsrisiken offengelegt werden. Physische Risiken sind aktuelle klimatische Ereignisse (z.B. Waldbrände, Überschwemmungen), die unmittelbar auf die Finanzierungen wirken. Übergangsrisiken umfassen die mittel- und langfristigen gesellschaftlichen Veränderungen z.B. in Politik, Gesellschaft, Technik, Konsum- oder Produktionspraktiken.

Die neuen Offenlegungsanforderungen sollen aus qualitativen und quantitativen Informationen bestehen. Die qualitativen Offenlegungsanforderungen sehen dabei eine dezidierte Darstellung der Berücksichtigung der Risiken in der Unternehmensführung und -strategie sowie im Kontrahentenrisiko und dem Risikomanagement im Allgemeinen vor. Bei den quantitativen Offenlegungsanforderungen sollen die Übergangsrisiken im Fokus stehen, wobei fünf Unterscheidungskriterien angedacht sind.

• Es sollen die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen je Industriesektor und Branche offengelegt werden.

• Auch ist angedacht, Finanzierungen nach den CO2-Emisionen der Schuldner offenzulegen.

• Der Ausschuss prüft weiterhin, ob die Banken ihre Risikopositionen auch nach geografischen Regionen oder Standorten, die dem physischen Risiko des Klimawandels unterliegen, offenlegen sollten.

• Bei Immobilienfinanzierungen ist angedacht, die Offenlegung nach dem Energieeffizienzniveau der Immobilien zu strukturieren.

• Weiterhin wird analysiert, ob eine Offenlegung des Fälligkeitsprofils von Engagements, die klimabedingten Übergangs- und physischen Risiken über verschiedene Zeiträume unterliegen, erfolgen soll.

Zudem ist angedacht, dass die Institute ihre spezifischen zukunftsgerichteten Informationen, wie z.B. Prognosemodelle, offenlegen sollen. Dies soll aber nicht verpflichtend sein, sondern nur in Fällen verlangt werden, in denen die Finanzinstitute solche Prognosen erstellt haben.

Das Konsultationspapier sieht eine mögliche Umsetzung am 1. Januar 2026 mit einer einjährigen Übergangsregelung vor. Stellungnahmen zum Konsultationspapier können bis Ende Februar 2024 eingereicht werden.

Stellungnahme EBA zur COP28

Die EBA veröffentlichte am 30.11.23 ihre Umwelterklärung im Zusammenhang mit der UN-Klimakonferenz 2023 (COP28). Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bleiben eine der Prioritäten der EBA. Die EBA betont ihre Bemühungen, Nachhaltigkeitsaspekte in viele Bereiche ihrer Arbeit zu integrieren, darunter Risikomanagement, Offenlegung, Aufsichtspraktiken, Klimastresstests und das Rahmenwerk der Säule 1. Darüber hinaus hat sich die EBA dazu verpflichtet, einen soliden Regulierungsrahmen zu schaffen, der Banken als Katalysator für den Übergang zur Nachhaltigkeit unterstützt und gleichzeitig sicherstellt, dass der Sektor robust bleibt.


Accounting

IASB veröffentlicht Entwurf zu jährlichen Verbesserungen der IFRS Standards

Am 8. September hat das International Accounting Standards Board (IASB) seinen jährlichen Entwurf zur Verbesserung der IFRS veröffentlicht. Dieser beinhaltet kleinere Überarbeitungen und Klarstellungen zu verschiedenen Themenbereichen in den folgenden Standards:

• IFRS 1 - Erstanwendung der IFRS: Hedge-Accounting durch Erstanwender

• IFRS 7 - Finanzinstrumente (Offenlegung):

1. Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung;

2. Angaben zum Ausfallrisiko;

3. Offenlegung der abgegrenzten Differenz zwischen Fair Value und Transaktionspreis

• IFRS 9 - Finanzinstrumente:

1. Transaktionspreis;

2. Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten

• IFRS 10 - Konsolidierung: Bestimmung eines „De-Facto-Agenten“

• IAS 7 - Cashflows: Kostenmethode

ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2023 bekannt

Am 25. Oktober hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) die Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2023 bekannt gegeben. Der Fokus liegt dabei, wie bereits in den Vorjahren, auf klimabezogenen Sachverhalten (vgl. hierzu auch den Finbridge-Insight zu diesem Thema), sowie den Auswirkungen des derzeitigen makroökonomischen Umfeldes.

Prüfungsschwerpunkte für 2023 (eigene Darstellung)

Änderung des HGB in Folge des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Am 15. Dezember 2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie verabschiedet. Dadurch entstehen neue Ausnahmen bei der Bilanzierung latenter Steuern gemäß §274 HGB. Des weiteren verlangt der neue §285 HGB, im Anhang den tatsächlichen Steueraufwand nach deutschem und ausländischem Mindestbesteuerungsgesetz anzugeben. Die Änderungen sind bereits auf Abschlüsse zum 31. Dezember 2023 anzuwenden.

BaFin gibt Prüfungsschwerpunkte für 2023 bekannt

In einer Pressemitteilung hat die BaFin am 04. Dezember 2023 bekanntgegeben, dass ihre Prüfungsschwerpunkte für Konzernabschlüsse für das Jahr 2023 auf der Darstellung des Geschäftsmodells sowie der Steuerungssysteme im Lagebericht liegen werden.

IASB veröffentlicht Entwurf "Financial Instruments with Characteristics of Equity"

Am 29. November hat das IASB einen Entwurf mit Vorschlägen zur Änderung von IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" und damit einhergehenden Änderungen an IFRS 7: "Finanzinstrumente: Angaben" sowie IAS 1: "Darstellung des Abschlusses" veröffentlicht. Durch die Änderungen soll Klarheit zur Klassifizierung von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital geschaffen werden, welche sowohl Eigenschaften von finanziellen Verbindlichkeiten als auch Eigenkapitalinstrumenten aufweisen. Kommentare zu dem Entwurf können bis zum 29. März 2024 an das IASB übermittelt werden.


Kennzahlen

Am 10. Oktober veröffentlichte die EBA das Risk Dashboard zum Auswertungsstichtag 30.06.2023. Die CET1-Quote erhöhte sich erneut gegenüber dem Vorquartal von 15,7% auf 15,9%, was ein zweites Allzeithoch in Folge bedeutet. Die NPL-Quote blieb unverändert bei 1,8%, der Anteil der Stage 2-Kredite bei 9,1%. Der RoE steht bei 10,8%, was sowohl bezogen auf das Vorquartal (10,4%) als auch auf das Q2 des letzten Jahres (7,9%) eine Steigerung bedeutet, die hauptsächlich auf die steigenden Zinsen und den damit höheren Zinsüberschuss zurückzuführen ist.

Entwicklung der einzelnen Bestandteile des RoE (Quelle: EBA)

Die LCR sank von 163,7% auf 159,9%, während die NSFR leicht von 125,9% auf 126,5% gestiegen ist. Der Rückgang der LCR-Quote ist eng verbunden mit den Rückzahlungen des TLTRO III Programms durch die Zentralbank im Juni. Verglichen mit dem Vorquartal ist der Anteil von Bargeld und Reserven an liquiden Aktiva um 0,1% gefallen auf 59,8%.

Quartärliche Änderungen NIM

 

Die NIM (Net Interest Margin) hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 1,3% auf 1,6% gesteigert.

Das NII ist im Vergleich mit dem Vorjahr um 20% gestiegen und im Vergleich mit dem Vorquartal um 2,5%.

Die Banken profitieren in unterschiedlichem Umfang von den höheren Zinsen, je nach Bilanzstruktur, dem Verhältnis von festen vs. variablen Zinsen und dem Verhältnis von Schuldverschreibungen und Einlagen zu Verbindlichkeiten.


Weitere Neuigkeiten

Mit dem digitalen Euro ins digitale Zeitalter

Vergangenes Jahr untersuchte die EZB in einer Studie das Zahlungsverhalten der europäischen Konsumenten. Obwohl Bargeld nach wie vor die am häufigsten verwendete Zahlungsmethode in Europa ist, sind elektronische (insb. Online-Käufe) und mobile Zahlungen (insb. zwischen Individuen) zunehmend im Trend. Diese Entwicklung zeigt, dass die Gestaltung eines digitalen Zahlungsmittels neben dem physischen Euro ein Schritt in die richtige Richtung für ein gut funktionierendes Zahlungssystem im Euroraum in einer zunehmenden digitalisierten Welt ist.

Wo steht das Projekt digitaler Euro?

Die zweijährige Untersuchungsphase zum Projekt digitaler Euro schloss im Oktober 2023 mit einem Bericht zu Gestaltungsmerkmalen und technischen Anforderungen. Nach Beschluss des EZB-Rates begann im November 2023 der erste Teil der zweijährigen Vorbereitungsphase. Ziel ist es, den digitalen Euro derart zu gestalten, dass er ein Höchstmaß an Qualität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit erreicht.

Der digitale Euro muss im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden, denn das digitale Zahlungsmittel soll neben dem Euro-Bargeld als zweite Form des öffentlichen Geldes anerkannt werden. Dafür legte die Europäische Kommission Ende Juni 2023 einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines möglichen digitalen Euros vor. Dieser Vorschlag wird aktuell durch das Europäische Parlament, den Europäischen Rat sowie die nationalen Parlamenten geprüft. Nach Erlass des Rechtsakts wird der EZB-Rat final über die Ausgabe des digitalen Euros entscheiden.

Auch die Euro-Gruppe leistet einen wesentlichen Beitrag zum Fortschritt der Entwicklung des digitalen Euros. In ihrem aktuellen Arbeitsprogramm März 2024 untersucht sie insbesondere die Themenschwerpunkte der politischen Ziele und des Verwendungszwecks eines digitalen Euros im globalen Kontext, Überlegungen zum Datenschutz, Auswirkungen auf das Finanzsystem sowie auf die Verwendung von Bargeld.

Digitaler Euro und die Bedeutung für den Bankensektor

Gemäß der EZB würden Banken bei der Bereitstellung des digitalen Euros eine wesentliche Funktion übernehmen. Als wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen würden sie sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen. Dafür ist eine ausgiebige Testphase zu erwarten. Der digitale Euro könnte außerdem zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten für Banken eröffnen, indem weitere kostenpflichtige Zusatzleistungen für Kunden angeboten würden.

Um die Stabilität des Bankensystems nicht zu gefährden, wird ein Haltelimit für den Besitz von digitalen Euro diskutiert, sodass dieser nicht mit den Girokonten konkurrieren wird. Der digitale Euro ist kein Anlageprodukt, sondern ein einfaches Zahlungsmittel.

Der digitale Euro soll als allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen verwendet werden kann, den Verbrauchern dienen sowie ein Wettbewerbs- und Innovationstreiber für die europäische Zahlungsverkehrslandschaft sein.


 

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