Newsletter #4/2024
Übersicht der Themen
Regulatory Reporting: EBA Konsultation zu strukturellen FX-Positionen, Entwurfsversion des Reporting Frameworks 4.0 veröffentlicht, Stand zu IReF
Abwicklungsplanung: Working Priorities für das Jahr 2025, neues Minimum Bail-in Data Template
DORA: BaFin-Mitteilung, Leitlinien der ESA, Informationsveranstaltungen
ESG: Ergebnisse der Fit-for-55-Übung
Accounting: Änderungen an IAS 28, IFRIC-Agendaentscheidung zu Garantien für Verpflichtungen anderer Unternehmen, Bilanzierung von CO₂-Zertifikaten, ESMA Prüfungsschwerpunkte für 2025
Kennzahlen: Stabiler RoE, NIM hat Höhepunkt erreicht, CET1-Quote und Liquiditätskennziffern leicht gestiegen, NPL unverändert
Weitere Neugikeiten
Die Auswirkungen steigender Zinsen auf Banken und Finanzinstitutionen: Lehren aus der Bankenkrise 2023
Regulatory Reporting
EBA-Konsultation zu strukturellen FX-Positionen
Am 28. Oktober 2024 startete die EBA eine Konsultation bzgl. des RTS sowie ITS zu strukturellen Fremdwährungspositionen gemäß Art. 352(2) CRR. Konkret geht es dabei um Positionen, die ein Institut bewusst eingegangen ist, um sich gegen nachteilige Auswirkung einer Wechselkursänderung auf seine Eigenmittelquoten abzusichern. Diese können vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Behörden ("Structural FX waiver") bei der Errechnung der offenen Netto-Fremdwährungspositionen ausgeschlossen werden. Hintergrund ist, dass die Behandlung solcher Positionen unterschiedlich in verschiedenen Jurisdiktionen und Instituten interpretiert wird. Der zur Konsultation gestellte ITS folgt größtenteils den existierenden Guidelines der EBA zu diesem Thema und ergänzt einige wesentliche Punkte, um Klarheit und Konsistenz zu schaffen, darunter:
Quantitiative Schwellenwerte: Klare Schwellenwerte für eine Währung, um berücksichtigungsfähig für eine strukturelle FX-Behandlung zu sein.
Berechnung der maximalen offenen Position: Ermöglichung, bei der Bestimmung der Position nur die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko zu berücksichtigen.
Klarstellung zu Risikopositionen: Erläuterungen, wie Institute FX-Risikopositionen von der Berechnung der Eigenmittelanforderungen ausschließen.
Vorgaben für illiquide Währungen: Besondere Bestimmungen für Währungen, die bspw. auf Grund von Unionseinschränkungsmaßnahmen auf dem Markt illiquide sind.
Kommentare zur Konsultation können bis zum 7. Februar 2025 abgegeben werden. Am 3. Dezember 2024 wird außerdem eine öffentliche Anhörung zur Konsultation stattfinden.
EBA Reporting Framework 4.0
Am 23. Oktober 2024 veröffentlichte die EBA eine Entwurfsversion der Unterlagen und Dateien zum Reporting Framework 4.0, das erstmalig zum Stichtag Q1 2025 anzuwenden sein wird. Die finale Version soll im Dezember veröffentlicht werden. Die vorliegende Entwurfsversion soll bereits als Umsetzungs- und Orientierungshilfe dienen, da größere Änderungen im Zusammenhang mit CRR3/CRDVI inbegriffen sind und außerdem auch technische Veränderungen mit dem Update des Data Point Models von Version 1.0 zu 2.0 enthalten sind. Ein entsprechendes DPM Query Tool erlaubt, die Überleitung der DPM-Versionen und entsprechende Änderungen leichter nachzuvollziehen. Inhaltlich sind die folgenden Updates wesentlich:
CRR3/CRDVI (Schritt 1): Ergänzungen des ITS on Supervisory Reporting im Kontext von CRR3/CRDVI, notwendig zur Umsetzung und zum Monitoring der Basel III-Anforderungen in der EU.
Investment Firms: Geringfügige Änderungen der COREP-Templates für Class 2-Investment-Firmen.
MiCAR Reporting: Neuer ITS zur Einführung von Berichtspflichten für Emittenten von ARTs und EMTs.
Stand zu IReF
Nach aktuellen Informationen, die uns vorliegen, wird IReF definitiv nicht mehr 2027 zur Anwendung kommen. Mit der Veröffentlichung eines Entwurfs wird allerdings bis zum Ende des ersten Quartals 2025 gerechnet, was das logische Datenmodell angeht. Darauf aufbauend kann es weiterhin sinnvoll sein, mit ersten Analysen im Rahmen von Vorstudien zu beginnnen.
Abwicklungsplanung
Working Priorities 2025
In den vergangenen Wochen haben die vom SRB betrachteten Institute ihre Arbeitsschwerpunkte für 2025 erhalten. WIe zu erwarten, liegt der Fokus hier deutlich stärker auf dem Testing sowie der Operationalisierung der präferierten sowie auch der alternativen Abwicklungsstrategie. Eine Neuigkeit im Bezug auf das Testing befasst sich mit der Inkludierung der Arbeiten im Themengebiet "Aufrechterhaltung der FMI-Zugänge" in das für 2025 geforderte Testing in Form von eher datengerichteten Dry Runs sowie inhaltlichen Walkthroughs, eine weitere mit dem neuen Format des Minimum Bail-in Data Sets (siehe nächste Meldung). Daneben gibt das SRB den Ausblick, dass im kommenden Jahr eine Operational Guidance mit dem Fokus auf das Testing veröffentlicht werden solle. Mandanten von Finbridge hätten es mit Bezug auf die Working Priorities jedoch durchaus positiv gewertet, wenn verbindliche Aussagen zur Verzahnung mit den EBA Guidelines on improving resolvability enthalten gewesen wären oder weitere Informationen zu der angekündigten Konsultation im Bereich Bewertung und die Erwartungshaltung des SRBs mit Bezug auf die Institute selbst enthalten gewesen wären.
SRB veröffentlicht neues Bail-in-Template
Am 5. November 2024 veröffentlichte das SRB das neue Bail-in-Template für Banken unter dem Namen Minimum Bail-in Data Template (MBDT). Es beinhaltet überarbeitete Definitionen und stellt eine Vorlage bereit, um eine strukturierte und standardisierte Datenerfassung zu gewährleisten. Zudem enthält es länderspezifische Felder, da nationale Abwicklungsbehörden für die Umsetzung der Bail-in-Entscheidungen auf nationaler Ebene zuständig sind. Die Templates gliedern sich wie folgt:
- B99.00 Identification of the report
- B01.00 Aggregate View
- B02.00 Main Liabilities
- B03.00 Derivatives
- B04.00 SFTs
- B05.00 Guarantees provided to the Non-Resolution Entity
- B06.00 Liabilities issued by SPVs and guaranteed by the Resolution Entity
- B90.00 Counterparties
Bezüglich des Templates B02.00 werden im Kontext von bail-in-fähigen Einlagen zwei separate Einreichungen von Instituten erwartet: Einmal (Einreichung A) aggregierte Informationen für bail-in-fähige Einlagen und granulare Informationen für Einlagen, die in der Insolvenzhierarchie pari passu oder nachrangiger behandelt werden als Senior non-preferred-Papiere und einmal (Einreichung B) granulare Informationen zu allen bail-in-fähigen Einlagen. Dasselbe gilt analog für Template B90.00.
Institute haben 12 Monate Zeit, sich auf die Bereitstellung der Bail-in-Daten im neuen Format einzustellen und Bail-in-Playbooks entsprechend zu updaten. Zusätzliche 6 Monate Umsetzungszeitraum gelten für die Templates B01.00, B03.00, B04.00 sowie die Einreichungen B der Templates B02.00 und B90.00.
DORA
Verschiedene Neuigkeiten zu DORA
In den letzten Monaten ist viel Bewegung in den Digital Operational Resilience Act (DORA) gekommen. Das Gesetz soll die digitale Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor stärken und macht das IT-Risikomanagement bei Finanzinstituten und ihren IT-Dienstleistern zur Chefsache.
Auf der digitalen Veranstaltung "Was bedeutet DORA in der Praxis" diskutierten Branchenvertreter und Aufsichtsbehörden, wie sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die offiziell im Januar 2025 in Kraft treten.
In einer aktuellen Mitteilung gibt die BaFin die Vorgehensweise zur Meldung schwerwiegender IT-Sicherheitsvorfälle über das MVP-Portal bekannt. Dies soll eine schnelle und koordinierte Reaktion ermöglichen, indem wichtige Informationen zentral gesammelt und direkt an andere Behörden wie das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) weitergeleitet werden. Die Vereinheitlichung des Meldewesens soll eine bessere Aufsicht innerhalb des europäischen Finanzsektors ermöglichen.
In der am 06.11.2024 veröffentlichen Leitlinie gab die ESA darüber hinaus bekannt, dass mit den gewonnenen Informationen Klumpenrisiken bei der Nutzung von IT-Dienstleistern aufgedeckt werden sollen. Finanzdienstleister, die diese für den Finanzsektor kritischen IT-Dienstleister in Anspruch nehmen, werden zukünftig auf diesen Fakt hingewiesen und können sich gegen etwaige Risiken mit vertraglichen Anpassungen oder Exit-Strategien schützen.
Diese Neuerungen zeigen, dass die DORA-Regulierung mit konkrete Schritten hin zu einer robusteren, digital sicheren Finanzwelt gehen will. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten DORA als Chance begreifen und ihre IT-Sicherheitsprozesse systematisch weiterentwickeln.
Eine weitere Informationsveranstaltung zur Befüllung der Informationsregister und den Ergebnissen aus dem „Dry Run“ bietet die ESMA für Finanzdienstleister am 18.12.2024 an. Eine Registrierung ist bis zum 16.12.2024 möglich.
ESG
Ergebnisse der Fit-for-55-Übung
Am 19. November 2024 veröffentlichte die EBA die Ergebnisse der Fit-for-55-Übung. In der Übung wurden klimabezogene und finanzielle Daten zu Kredit-, Markt- und Immobilienrisiken von Ende 2022 auf aggregierter und Counterparty-Ebene abgefragt, was insbesondere die Analyse von Konzentrations- und Second-Round-Effekten erlauben sollte. Hintergrund zur Datenabfrage ist das Mandat der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Strategie zur Finanzierung des Übergang zu einer nachhaltigen Ökonomie vom Juli 2021. Ziele dessen sind die Klimaneutralität bis 2050 sowie die für die Übung namensgebende Reduktion von Treibhausgasemissionen um 55% bis zum Jahr 2030 (relativ zu Werten des Jahres 1990).
In der Übung wurden zwei Szenarien betrachtet:
1) Fokus auf kurzfristige klimabezogene Risiken in der Form von Preiskorrekturen bei Vermögenswerten, ausgelöst durch eine plötzliche Neubewertung des Transitionsrisikos ("Run-on-Brown")
2) Kombiniation der unter 1) genannten Risiken mit schweren makroökonomischen Bedingungen.
Im ersten adversen Szenario führten die Analysen zu einem Verlust von 8,7% bei den betrachteten Exposures, im zweiten zu 20,7%.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Fit-for-55-Übung
Das Fit for 55-Baseline-Szenario unterscheidet sich von einem Basisszenario in regulären Banken-Stresstests nicht nur durch den Zeithorizont (acht Jahre statt drei Jahre), die Abdeckung von Variablen und die Granularität, sondern auch durch Annahmen zur Umsetzung der Fit for 55-Gesetze. Beispielsweise stimmt das Basisszenario im EU-weiten Stresstest der EBA mit der wirtschaftlichen Prognose überein, wobei die aktuellen Gesetze in dieser Prognose vermutlich nicht ausreichen, um die EU-Ziele vollständig zu erreichen. Die Fit for 55-Basislinie sollte daher als Referenztrend verstanden werden, der im Vergleich zum Trend der aktuellen Gestzeslage in regulären Stresstests höhere Verluste erzeugt, jedoch die Welt auf einem sichereren globalen Temperaturpfad hält und langfristig physische Risiken verringert. Anders als bei Basisszenarien in nicht-klimabezogenen Stresstests geht dieses Szenario davon aus, dass notwendige politische Maßnahmen ergriffen werden, was kurzfristige Kosten verursacht, aber die katastrophalen langfristigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten des globalen Erwärmens abwendet.
Accounting
Änderungen an IAS 28: Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Am 19. September 2024 wurde vom IASB ein Entwurf mit Verbesserungsvorschlägen zu IAS 28 veröffentlicht. IAS 28 regelt insbesondere die Bilanzierung zur Equity-Methode, deren Anwendung durch die neuen Regelungen klarer werden soll. Rückmeldungen zu den Vorschlägen des IASB sind bis zum 20. Januar 2025 möglich.
IFRIC-Agendaentscheidung zu Garantien für Verpflichtungen anderer Unternehmen
In seiner September Sitzung hat das IFRIC-Komitee eine Agendaentscheidung zur Behandlung von Garantien im Einzelabschluss, welche das bilanzierende Unternehmen für Verpflichtungen eines Gemeinschaftsunternehmens übernimmt, getroffen. Dabei geht das IFRIC darauf ein, welche der folgenden Accountingstandards wann in Frage kommen:
- IFRS 17: Versicherungsverträge
- IFRS 9: Finanzinstrumente
- IFRS 15: Verträge mit Kunden
- IAS 36: Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Stellungnahmen konnten bis zum 18. November 2024 erfolgen.
ESMA-Verlautbarung "Clearing the Smog: Accounting for Carbon Allowances in Financial Statements"
Die ESMA (European Securities and Markets Authority) hat die Verlautbarung "Clearing the Smog: Accounting for Carbon Allowances in Financial Statements" veröffentlicht, um eine einheitliche und konsistente Bilanzierung von CO₂-Zertifikaten zu fördern. Unternehmen werden ermutigt, die Auswirkungen von CO₂-Zertifikaten auf ihre Finanzlage und -ergebnisse zu berücksichtigen, um eine genaue und faire Darstellung ihrer wirtschaftlichen Situation zu gewährleisten. Damit sollen Investoren und andere Stakeholder über die Risiken und Auswirkungen des Emissionshandelssystems besser informiert werden können.
ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für 2025 bekannt
Am 24. Oktober hat die ESMA ihre Prüfungsschwerpunkte für das Jahr 2025 bekannt gegeben. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf den Angaben zum Liquiditätsrisiko, der Offenlegung von Accounting Policies und Ermessensentscheidungen sowie erneut auf dem Nachhaltigkeitsreporting.
Kennzahlen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 19. September das vierteljährliche Risikodashboard (RDB) für das zweite Quartal 2024 veröffentlicht, welches aggregierte statistische Informationen für die größten Banken in der EU und dem EWR bereitstellt.
Die Eigenkapitalrendite (RoE) der Banken in der EU/EWR blieb im Jahresvergleich nahezu unverändert bei 10,9%, was einem Rückgang von 10 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auf vierteljährlicher Basis stieg der RoE um 30 Basispunkte, hauptsächlich durch einen Anstieg anderer Betriebseinnahmen. Die Nettozinsmarge (NIM) verringerte sich leicht (1,68 % im zweiten Quartal gegenüber 1,69 % im ersten Quartal und 1,60 % vor einem Jahr), was darauf hindeutet, dass der Höhepunkt im ersten Quartal 2024 erreicht worden sein könnte. Da das Volumenwachstum den negativen Einfluss der NIM nicht ausgleichen konnte, sank der Nettozinsüberschuss im Quartalsvergleich leicht.
Der harte Kernkapitalanteil (CET1-Quote) der Banken in der EU/EWR stieg im zweiten Quartal 2024 um 10 Basispunkte auf 16,1%. Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und die Nettofinanzierungsquote (NSFR) stiegen ebenfalls im zweiten Quartal (von 161,7% auf 163,2% bzw. von 127,3% auf 127,8%). Im Zähler der LCR sank der Anteil an Bargeld und Reserven, die von EU/EWR-Banken gehalten werden, weiter, während der Anteil an zentralstaatlichen Vermögenswerten zunahm.
Verteilung der erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA) im Lauf der Zeit
Die Kredite an Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen stiegen im Quartalsverlauf leicht an. Die Staatsanleihenbestände erhöhten sich seit Jahresbeginn um rund 200 Mrd. EUR (+5,5 %). Die Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) blieb stabil bei 1,9%, wobei es zwischen verschiedenen Segmenten deutliche Unterschiede gab. Am größten war der Anteil mit jeweils über 4% bei durch gewerbliche Immobilien besicherten Darlehen sowie Krediten an klein- und mittelständige Unternehmen.
Weitere Neuigkeiten
Die Auswirkungen steigender Zinsen auf Banken und Finanzinstitutionen: Lehren aus der Bankenkrise 2023
Am 23.10.24 veröffentlichte das FSB einen Bericht mit dem Titel "Depositor Behaviour and Interest Rate and Liquidity Risks in the Financial System: Lessons from the March 2023 banking turmoil". Darin werden die Auswirkungen der gestiegenen Zinsen in den Jahren 2022 und 2023 auf das Finanzsystem beleuchtet. Nach einem Jahrzehnt historisch niedriger Zinsen stiegen die Zinssätze überraschend schnell, was zu erheblichen Bewertungsverlusten bei Vermögenswerten und erhöhten Finanzierungskosten führte. Dies hat eine Reihe von Bank Runs ausgelöst und war die größte Störung des Bankensektors seit über einem Jahrzehnt.
Dabei werden folgenden Hauptpunkte in Bezug auf die Verwundbarkeit verschiedener Institutionstypen durch die Kombination von Solvenz- und Liquiditätsrisiken in einem Umfeld steigender Zinsen identifiziert:
Zinssensitive Vermögenswerte und Verbindlichkeiten: Banken und Anleihefonds sind am anfälligsten, da sie eine hohe Anzahl zinssensitiver Aktiva und Passiva aufweisen.
Art des Exposures: Unternehmen, die ein hohes Immobilien-Exposure aufweisen, wie Immobilienfonds und Real Estate Investment Trusts (REITs), erscheinen besonders anfällig.
Sicherheitenanforderungen: Lebensversicherer scheinen im Vergleich zu anderen Institutionen stärker im Hinblick auf Margin und Collateral Calls bei steigenden Zinsen betroffen zu sein.
Übertragungswege der Risiken: Banken, Lebensversicherer und REITs sind die am stärksten betroffenen Unternehmen. Diese Institutionen haben eine besonders hohe Anzahl an Übertragungskanälen, über die finanzielle Risiken auf sie wirken könnten. Darüber hinaus sind private Kredit- und Beteiligungsfonds sowie Finanzierungsgesellschaften durch verzögerte Verluste und Refinanzierungsrisiken gefährdet.
Die Auslöser der Bank Runs, wie Vorfälle bei der Credit Suisse oder die gescheiterte Kapitalerhöhung der Silicon Valley Bank (SVB), waren vielfältig. Allerdings zeigt die Analyse, dass sie auf grundlegende Schwachstellen der betroffenen Banken zurückzuführen sind:
Schnelles Wachstum: In den Jahren vor der Krise wuchsen die Bilanzen dieser Banken, insbesondere durch nicht versicherte Einlagen und festverzinsliche Vermögenswerte, stark an.
Mangelhaftes Risikomanagement: Die Banken haben das schnelle Wachstum nicht ausreichend gesteuert und Risiken wie hohe Anleiheportfolios und die Konzentration auf nicht versicherte Einlagen unterschätzt.
Wertverluste: Die Anleiheportfolios führten zu Verlusten, da die steigenden Zinsen ihren Marktwert senkten, was Bedenken zur Solvenz der Banken auslöste.
Liquiditätsprobleme: Der Wertverlust langfristiger Anleihen erschwerte es, diese zur Liquiditätsbeschaffung zu veräußern, da die realisierten Verluste zur Insolvenz der betroffenen Banken geführt hätte.
Zudem führte die Ähnlichkeit in den Bilanzstrukturen zur Ausbreitung der Krise auf weitere Banken. Daten aus Q4 2022 zeigen, dass die gescheiterten US-Banken oft einen hohen Anteil an nicht versicherten Einlagen und niedrige Kapitalreserven aufwiesen. Durch den Vergleich des Einlegerverhaltens während der Banken-Runs 2022-23 mit früheren Krisen wird deutlich, dass soziale Medien und moderne Technologien eine immer wichtigere Rolle spielen. So führte beispielsweise ein erhöhtes Kommunikationsaufkommen über die Silicon Valley Bank auf Twitter zu größeren Kursverlusten bei ähnlichen Banken. Auch bei der Credit Suisse lösten virale Posts erhebliche Einlagenabzüge aus. Internet-Suchanfragen über die betroffenen Banken nahmen ebenfalls deutlich zu. Während soziale Medien besonders bei kleineren Einlegern und Startups eine Rolle spielten, achteten Großanleger verstärkt auf Kursbewegungen, die bereits vor den Runs einsetzten. All das zeigt, wie wichtig es ist Kommunikationspläne für derartige Fälle in der Schublade zu haben.
Online-Suchanfragen nach Banken (Index: Höchste Anzahl an Suchanfragen = 100)
Technologische Fortschritte wie mobile Banking-Apps und Online-Plattformen haben den Einlagentransfer erheblich beschleunigt. Dadurch können Einleger Gelder schneller zwischen Banken verschieben, was bei Bedenken über die Stabilität einer Bank das Risiko von Einlagenabflüssen erhöht. Internetplattformen erleichtern den Vergleich von Zinssätzen, was Einleger flexibler macht und weniger an eine einzelne Bank bindet.
Obwohl die Digitalisierung das Risiko von schnellen Abflüssen erhöhen könnte, sind empirische Daten dazu bisher begrenzt. Zukünftige Innovationen wie automatisierte Transfers durch künstliche Intelligenz könnten das Verhalten der Einleger weiter beeinflussen.
Der Bericht zeigt, dass Immobilieninvestoren, Lebensversicherer und eine "Weak Tail"-Gruppe von Banken besonders anfällig für Zins- und Liquiditätsrisiken sind. Ihre engen Verbindungen zum Finanzsystem könnten Schocks weiterverbreiten.
Schnelle Einlagenabflüsse, verstärkt durch Technologie und soziale Medien, erfordern verbessertes Risikomanagement und schnelle Reaktionen. Zudem müssen Banken und Behörden ihre operative Bereitschaft für Krisen verbessern, um Panik durch gezielte Kommunikation zu verhindern.