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EBA ITS zu MREL und TLAC - Reporting und Offenlegung

Anfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.

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Überblick: Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL)

In Art. 45 Abs. 1 der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) werden Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) zur Ermöglichung einer geordneten Bankenabwicklung formuliert. Finbridge hat dieses Thema für Sie in einem übersichtlichen Themenflyer zusammengefasst. 

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