Nachdem das Single Resolution Board Ende November zunächst ihre Liste der anstehenden Konsultationen und Lieferobjekte für das Jahr 2025 veröffentlicht hat, folgte am 03.12. direkt das erste zu konsultierende Dokument in Form der „Operational guidance for banks on resolvability self-assessment“. Die Konsultationsfrist für das genannte Dokument läuft bis 7. Februar 2025.
WeiterlesenMit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenAnfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.
WeiterlesenDas Regelwerk des einheitlichen Abwicklungsmechanismus, die BRRD und die SRM-Verordnung, wurden umfassend überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung gehen grundlegende Änderungen der MREL-Quote einher, die Ende 2020 in Kraft treten
WeiterlesenIn Art. 45 Abs. 1 der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) werden Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities, MREL) zur Ermöglichung einer geordneten Bankenabwicklung formuliert. Finbridge hat dieses Thema für Sie in einem übersichtlichen Themenflyer zusammengefasst.
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