EBA ITS zu MREL und TLAC - Reporting und Offenlegung

Photo by Ken Cheung on Unsplash,abgerufen am 22.03.2021

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Anfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.

Überblick EBA ITS

Am 3. August 2020 hat die EBA den finalen ITS zum Reporting und zur Offenlegung der MREL- und TLAC-Anforderungen veröffentlicht. Die MREL-Anforderungen stellen die Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten an alle Institute dar, wohingegen die TLAC-Anforderungen (Total Loss-Absorbing Capacity, kurz: TLAC) die Kapitalanforderung für global systemrelevante Institute zur Sicherstellung ihrer Verlustabsorptionsfähigkeit beinhalten. Darstellungen zu den methodischen Grundgedanken zu den MREL-Anforderungen finden sich in dem Finbridge Beitrag MREL: Umfassende Neuerungen durch BRRD II und SRM-VO II – ein Überblick vom 15.04.2020. Nachfolgend wird der neue ITS und seine Inhalte betrachtet.

Durch Anwendung des ITS kommen Institute ihren Melde- und Offenlegungspflichten gemäß Artikel 45(i) BRRD II und Artikel 430 und 437a CRR II in Bezug auf ihre Eigenmittel, berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten und weiteren bail-in fähigen Verbindlichkeiten nach. Außerdem werden die gesetzlichen Anforderungen an die notwendigen Angaben zur Zusammensetzung der relevanten Positionen, deren Laufzeiten und deren Insolvenzränge erfüllt.

Der ITS beinhaltet insgesamt sieben neue Meldebögen und gilt für alle Institute, die einer MREL- oder TLAC-Anforderung unterliegen. Alle Bögen sind quartalsweise an die für das Institut zuständige Behörde bzw. Abwicklungsbehörde zu melden. Darüber hinaus erfolgt die jährliche Data Collection des Single Resolution Board (SRB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss). Hierzu ist jährlich der Liability Data Report (LDR) abzugeben. Bedeutende Institute (SIs) melden diesen direkt an das SRB und weniger bedeutende Institute (LSIs) an die BaFin. Durch den EBA ITS ist somit fortlaufend eine zweite Meldeanforderung gegenüber der bisherigen Data Collection des SRB zu erfüllen. Die neue Quartalsmeldung hat dabei allerdings einen unterschiedlichen Aufbau und eine abweichende Struktur zum bisherigen LDR. Offen bleibt, ob die zusätzlich geforderte Quartalsmeldung des SRB durch das quartalsweise Reporting des EBA ITS zukünftig entfallen kann. Grundsätzlich sind in beiden Quartalsmeldungen die MREL-fähigen Mittel anzugeben. In der SRB Quartalsmeldung sind zudem die in dem Quartal neu hinzugekommenen und ausgelaufenen MREL-Mittel separat darzulegen. Diese Informationen werden bisher in den anderen Meldungen nicht abgefragt.

Die MREL- und TLAC-Anforderungen sind jederzeit einzuhalten. Dabei sind gemäß Artikel 45e BRRD II die Anforderungen an die Quote von der Abwicklungseinheit auf Basis der dazugehörigen Abwicklungsgruppe zu erfüllen. Dafür werden die Eigenmittel auf Gruppenebene herangezogen, die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten allerdings auf Ebene der Abwicklungseinheit. Institute, die als Nicht-Abwicklungseinheit eingestuft sind und Tochter einer Abwicklungseinheit sind, müssen die Anforderungen auf Einzelinstitutsebene erfüllen. Die Abwicklungsgruppe kann ggf. vom aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis, der für andere Meldungen genutzt wird, abweichen, da sie von der Aufsicht extern vorgegeben wird.

Der ITS unterliegt dem in der CRR II eingeführten Effizienz- und Proportionalitätsgedanken, bei dem die Anforderungen und Melde- und Offenlegungsfrequenzen an die Institutsgröße angepasst sind. Da die Melde- und Offenlegungs-Anforderungen an MREL und TLAC auf derselben Datengrundlage aufbauen, wurden die Anforderungen an die beiden Kennzahlen in einem ITS vereint.

Neben den Templates für das Reporting und die Offenlegung und deren erläuternden Dokumenten (Annex I, II, V und VI), enthält der ITS den Annex III und IV sowie ein Mappingtool. Annex III beinhaltet das zugehörige Datenpunktmodell und die Validierungsregeln. Ein standardisiertes Format für die Beschreibung der einzelnen Insolvenzränge je EU-Mitgliedsstaat ist Bestandteil des Annex IV gemäß Artikel 45i (5) BRRD II. Dieses ist von der jeweiligen Abwicklungsbehörde der Mitgliedsstaaten zu befüllen. Dadurch können die unterschiedlichen nationalen Anforderungen an das Insolvenzrecht je Mitgliedstaat berücksichtigt werden. Mit Hilfe des Mappingtools können die Offenlegungsbögen durch Verweise auf die entsprechenden Reportingtemplates einfach befüllt werden.

Inhalt der Reporting- und Offenlegungstemplates

Insgesamt beinhaltet der ITS sieben neue Meldebögen für das Reporting der MREL- und TLAC-Anforderungen:

  1. Das Template „KM2 - Key Metrics“ beinhaltet neben der MREL- bzw. TLAC-Quote eine grobe Übersicht der Bestandteile dieser Quoten.

  2. Im Template „TLAC1 - MREL and TLAC capacity and composition“ erfolgt eine granulare Aufsplittung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten und Eigenmittel der MREL- bzw. TLAC-Komponenten.

  3. Das Template „ILAC - Internal MREL and internal TLAC“ muss nur von Nicht-Abwicklungseinheiten befüllt werden und enthält Informationen zu den internen MREL- bzw. TLAC-Anforderungen.

  4. Das Template „LIAB MREL - Funding structure of eligible liabilities“ enthält eine Aufgliederung der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach ihren Restlaufzeiten.

  5. Das Template „TLAC2 - Creditor Raking“ ist ebenfalls nur von Nicht-Abwicklungseinheiten zu befüllen. Hier erfolgt eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach ihrem Insolvenzrang.

  6. Das Template „TLAC3 – Creditor Ranking“ ist analog zu dem Template TLAC2 aufgebaut. Allerdings ist dieses Template von den Abwicklungseinheiten zu befüllen.

  7. Das Template „MTCI“ beinhaltet eine Auflistung aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten und Eigenmittel, die nach Drittstaaten-Recht begeben wurden.

Für die Offenlegung sind die Templates KM2, TLAC1, ILAC, TLAC2 und TLAC3 relevant. Zudem gibt es für G-SII mit der Offenlegung von TLAC ein weiteres Template, das CCA. Dieses enthält zentrale Informationen zu ausgegebenen Kapitalinstrumenten der Institute.

Die nachfolgenden Tabellen beinhalten eine Übersicht der Templates für das Reporting und die Offenlegung, die Melde- bzw. Offenlegungsfrequenzen sowie deren Scope für die unterschiedlichen Institute (Abwicklungseinheit, Nicht-Abwicklungseinheit). Die Meldung der Anforderungen an MREL und TLAC muss dabei in der Regel quartalsweise erfolgen, unabhängig von der Art des Instituts oder des Meldetemplates.  

Abbildung 1: Überblick der Meldeanforderungen deren Turnus und Scope gemäß EBA ITS zu MREL und TLAC

Der Turnus der Offenlegung der MREL- bzw. TLAC-Anforderungen unterscheidet sich je nach dem Template und der Art des Institutes.

Abbildung 2: Überblick der Offenlegungsanforderungen deren Turnus und Scope gemäß EBA ITS zu MREL und TLAC

Zeitrahmen

Zum Stichtag 30. Juni 2021 müssen die Meldeanforderungen des ITS sowohl für MREL als auch für TLAC zum ersten Mal erfüllt werden. Die neuen Anforderungen an die Offenlegung bzgl. MREL sind frühestens zum 31. Januar 2024 einzuhalten. Dagegen sind die Anforderungen an die TLAC-Offenlegungen direkt nach der Annahme des ITS durch die Europäische Kommission zu erfüllen.

Handlungsbedarf

Die neuen Templates für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC und die daraus entstehenden neuen Anforderungen benötigen eine Analyse des vorhandenen Datenhaushaltes und ggf. eine Implementierung der neuen Anforderungen. Es sollte sichergestellt werden, dass alle benötigen Informationen zum ersten Anwendungszeitpunkt vorliegen.

Größtenteils können die Templates durch einen bestehenden Datenhaushalt, der z.B. schon für die SRB Data Collection genutzt wird, befüllt werden. Allerdings werden teilweise auch neue Angaben wie z.B. die Klassifizierung der Gegenpartei als G-SII oder O-SII von angekauften MREL-fähigen Instrumenten abgefragt.

Generell sollte eine automatisierte Befüllung und Erstellung der Reporting- und Offenlegungs-Templates für MREL und TLAC angestrebt werden, um eine maximale Datenqualität bei minimalem Aufwand zu erreichen. Zudem werden Synergieeffekte durch den gemeinsamen Datenhaushalt mit dem LDR genutzt.

Wie Finbridge Sie unterstützt

Finbridge unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen aus dem EBA ITS zum Reporting und zur Offenlegung von MREL und TLAC. Unsere Expertinnen und Experten sind projekterfahren und zertifiziert in der Anwendung, dem Customizing und der Weiterentwicklung relevanter Standard-Softwarekomponenten im Meldewesenumfeld (bspw. Abacus360, BAIS) und verfügen über umfangreiches Know-how in der Modellierung und Etablierung neuer Datenlieferstrecken (Konzeption, Datenanforderung, fachlicher Systemtest, fachliche Abnahme) sowie Business Prozesse. Durch bisherige Projekterfahrungen unterstützten wir Sie gerne im Rahmen der fachlichen Neuerungen (bspw. durch Gap-Analysen, Überarbeitung/Erstellung von Fachkonzepten, Einführung von Monitoring-Tools, Ableitung institutsindividueller Grenz- und Schwellenwerte).

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