Posts getaggt mit CRR II
Offenlegung von ESG-Risiken

Mit der zunehmenden Bedeutung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit geht auch ein berechtigtes Interesse an den Risiken einher, denen Banken durch den Klimawandel ausgesetzt sind, sowie der strategischen Ausrichtung diesbezüglicher Finanzierungsaktivitäten. Eine höhere Transparenz soll in diesem Bereich durch die Erweiterung der Offenlegungspflichten um Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Risiken) geschaffen werden. Anfang März 2021 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den Entwurf eines entsprechenden technischen Durchführungsstandards, in dem 3 Formulare qualitative Inhalte zu ESG-Risiken umfassen und insgesamt 10 Tabellen klimabezogene Exposures und Maßnahmen darstellen.

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EBA ITS zu MREL und TLAC - Reporting und Offenlegung

Anfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.

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CRR II: Ein Umsetzungsfahrplan

Am 16.04.2019 wurde der Kompromiss aus den Trilogverhandlungen zur Änderung der Eigenmittelverordnung und -richtlinie (CRR II und CRD V) durch das Europäische Parlament formell positiv votiert. Der daraus resultierende Umsetzungsaufwand wird für viele Banken von bedeutendem Umfang sein. Dabei müssen die fachlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine fristgerechte Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicherzustellen.

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Finbridge auf der CEFPRO FRTB Konferenz 2017

Finbridge ist Co-Sponsor der Fachkonferenz 2nd Annual Fundamental Review of the Trading Book des Center for Financial Professionals am 21.-22. November 2017 in London, UK.

Im Rahmen der Veranstaltung sind unsere Marktrisiko Experten neben der Präsenz mit einem Firmenstand auch als Contributor mit einem Fachvortrag zu FRTB vertreten.

Details zur Konferenz inklusive einer aktuellen Agenda finden sich auf dem offiziellen Webauftritt der Veranstaltung.

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Liquiditätsrisiko Quo Vadis?

Die aufsichtsrechtliche Behandlung des Liquiditätsrisikos ist seit Ersteinführung des Liquiditäts-Frameworks im Rahmen von Basel III weiterhin anhaltenden Veränderungen und Erweiterungen ausgesetzt. In unserem Themenflyer Liquiditätsrisiko Quo Vadis? fassen wir die aktuellen und zukünftigen Themen für Sie zusammen.

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