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Offenlegung von ESG-Risiken

Mit der zunehmenden Bedeutung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit geht auch ein berechtigtes Interesse an den Risiken einher, denen Banken durch den Klimawandel ausgesetzt sind, sowie der strategischen Ausrichtung diesbezüglicher Finanzierungsaktivitäten. Eine höhere Transparenz soll in diesem Bereich durch die Erweiterung der Offenlegungspflichten um Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Risiken) geschaffen werden. Anfang März 2021 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den Entwurf eines entsprechenden technischen Durchführungsstandards, in dem 3 Formulare qualitative Inhalte zu ESG-Risiken umfassen und insgesamt 10 Tabellen klimabezogene Exposures und Maßnahmen darstellen.

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EBA ITS zu MREL und TLAC - Reporting und Offenlegung

Anfang August 2020 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den finalen Implementing Technical Standard (ITS) für das Reporting und die Offenlegung von MREL und TLAC [1]. Die EBA wurde hierzu im Rahmen der Überarbeitung der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD II) [2] und der Capital Requirement Regulation (CRR II) [3] mandatiert. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit dem Inhalt des ITS und den daraus entstehenden Anforderungen an die Institute.

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