Arbeiten zur Abwicklungsplanung in 2020 und Expectations for Banks des SRB

Photo by Stephanie Fuchs on Unsplash, Abgerufen am 18.02.2020.

Photo by Stephanie Fuchs on Unsplash, Abgerufen am 18.02.2020.

 

Das Jahr 2018 erweckte den Anschein, als würden die Arbeiten im Rahmen der Abwicklungsplanung etwas ins Stocken geraten, wohingegen das Thema im vergangenen Jahr und auch aktuell wieder weiter in den Fokus der Bankenbranche rückt. Neben der Veröffentlichung der „Expectations for Banks“ (EfB) [1] durch den Single Resolution Board (SRB, Einheitlicher Abwicklungsausschuss) [2] hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als nationale Abwicklungsbehörde ebenfalls mit den Arbeiten zur Abwicklungsplanung bei den größten nicht signifikanten Institute (Less Significant Institutions, LSI) begonnen.

Industrieweite Themen für SRB-Institute

Ein Teil des Arbeitsprogramms der SRB-Institute, welches mit Lieferobjekten und Meilensteinen dem SRB im Februar 2020 zur Verfügung gestellt werden muss, ist ein Self Assessment der EfB. Von den SRB-Instituten wird erwartet, dieses Self Assessment bis Ende Juni 2020 abzuschließen. Aktuell stehen die Institute jedoch vor der Herausforderung, dass noch keine finale Fassung der EfB vorliegt. Gleichzeitig wird industrieweit gefordert, sich mit detaillierten Fragestellungen zu den Themengebieten Umsetzung eines Bail-in, Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen in der Abwicklung und operative Handlungsfähigkeit in der Abwicklung zu befassen. Weiterhin haben die Institute individuelle Themenschwerpunkte mitgeteilt bekommen.

Abwicklungsplanung bei BaFin-Instituten

Im Vergleich zu den SRB-Instituten befinden sich die Arbeiten zur Abwicklungsplanung bei BaFin-Instituten noch in den Kinderschuhen. Hierfür ist geplant, dieses Jahr erste Workshops zum Austausch von Informationen und Erarbeitung verschiedener Dokumente mit den größten nationalen LSIs durchzuführen. Analog zu dem initialen Vorgehen des SRB, sind in diesem Jahr die grundlegenden Kapitel zum Aufbau eines Abwicklungsplans durch die Institute zu erstellen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die strategische Unternehmensanalyse, welche das betrachtete Institut bzw. die Institutsgruppe ganzheitlich darstellt. Darauf aufbauend folgen die Arbeiten zur Abwicklungsstrategie. Hierbei wird, basierend auf der strategischen Unternehmensanalyse, der Abwicklungsansatz (Single-Point-Of-Entry vs. Multiple-Point-Of-Entry) sowie die Abwicklungsinstrumente (Bail-in vs. Strukturelle Abwicklungsinstrumente) für die präferierte Abwicklungsstrategie herausgearbeitet. Zusätzlich wird von den Instituten erwartet, die Vorgaben aus dem „Rundschreiben 09/2019 (A) – Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA)“ [3] zu betrachten, welches sie zur Meldung verschiedener Templates, die auf Anhang I der  Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 [4] basieren, verpflichtet.

Expectations for Banks für SRB-Institute

Grundsätzlich stellen die EfB die Erwartungen des SRB dar, die erfüllt sein müssen, damit eine Bank als abwicklungsfähig angesehen wird. Die Inhalte des Dokuments sind lediglich für diejenigen Institute relevant, bei denen das SRB die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten im Sinne der BRRD bzw. des SAG vorsieht. Vom SRB betrachtete Institute, die anstelle der Abwicklung in eine Regelinsolvenz überführt werden, sind vom Gültigkeitsbereich der EfB nicht betroffen. Inhaltlich gliedern sich die EfB in drei verschiedene Ebenen, die in Abbildung 1 dargestellt sind.

Abbildung 1: Ebenen der Expectations for Banks. Quelle: Finbridge in Anlehnung an SRB Expectations for Banks

Abbildung 1: Ebenen der Expectations for Banks. Quelle: Finbridge in Anlehnung an SRB Expectations for Banks

Die Ziele (erste Ebene) beschreiben hierbei einen gewünschten Zustand und Strukturen, die Banken grundsätzlich zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit erreichen müssen. Jedes Ziel wird durch Prinzipien (zweite Ebene) weiter konkretisiert. Um die Prinzipien zu operationalisieren, werden die Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit von Banken, für jedes einzelne Ziel festgelegt (dritte Ebene). Die verschiedenen inhaltlichen Abschnitte der EfB sind in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2: Kapitel der Expectations for Banks. Qelle: Finbridge in Anlehnung an SRB Expectations for Banks

Abbildung 2: Kapitel der Expectations for Banks. Qelle: Finbridge in Anlehnung an SRB Expectations for Banks

Die EfB liegen aktuell noch in einer Konsultationsfassung vor. Aus Gesprächen mit dem SRB lässt sich jedoch schließen, dass mit einer Veröffentlichung des finalen Dokuments gegen Ende März bzw. im zweiten Quartal 2020 zu rechnen ist. Tiefgreifende Änderungen, die maßgebliche Anpassungen in Bezug auf die beiden oberen Ebenen fordern würden, sind für die finale Fassung der EfB nicht zu erwarten. Größere Anpassungen im Bereich der Anforderungen lassen sich jedoch nicht grundsätzlich ausschließen.

Wie kann Finbridge Sie unterstützen?

Finbridge unterstützt Sie sowohl mit tiefgreifenden bankfachlichen Know-how als auch Spezialwissen im Bereich der Abwicklungsplanung.

Abbildung 3: Mögliche Unterstützungsleistung von Finbridge

Abbildung 3: Mögliche Unterstützungsleistung von Finbridge

Durchführung des Self Assessment und der Mehrjahresplanung bei SRB-Instituten

Gespräche mit Instituten haben gezeigt, dass das geplante Vorgehen bei verschiedenen Instituten sehr heterogen ist. Finbridge unterstützt Sie unter Verwendung eines standardisierten Fragebogens bei der Durchführung des Self Assessment und bei der Mehrjahresplanung.

Bearbeitung einzelner Spezialthemen bei SRB- und BaFin-Instituten

Für die SRB-Institute ist die detaillierte Auseinandersetzung mit einzelnen Fragestellungen bereits Pflicht. Zum Aufbau eines stabilen Fundaments für die weiteren Arbeiten kann dies im Verlauf des Jahres ebenfalls für BaFin-Institute sinnvoll sein. Unsere Experten haben in der Vergangenheit eine Vielzahl von Themen betreut, sei es bspw. die Unterstützung bei der Erstellung eines Bail-in-Playbooks, dem Schreiben von Notfallplänen bezogen auf Finanzmarktinfrastrukturen oder die maschinelle Auslesung bestimmter Vertragsinhalte und den Aufbau einer Datenbank für das Themengebiet operative Handlungsfähigkeit.

Unterstützung bei den grundlegenden Arbeiten zur Abwicklungsplanung bei BaFin-Instituten

Für Institute, die bisher kaum bis keine Berührungspunkte mit dem Thema Abwicklungsplanung verzeichnen können, kann das umfangreiche Themengebiet sehr komplex sein. Finbridge unterstützt sie bei der grundlegenden Erstellung der notwendigen Dokumente und identifiziert mit Ihnen Skaleneffekte mit möglichen bereits bestehenden Prozessen und Dokumenten. Darüber hinaus verfügt Finbridge über langjährige Erfahrung in der Erstellung aufsichtlicher Meldungen und unterstützt Sie bei den verschiedenen Meldebögen.

SPRECHEN SIE UNS GERNE BZGL. DETAILLIERTER REFERENZEN ODER WEITEREN FRAGEN AN


Quellen und Referenzen

[1] Single Resolution Board: Expectations for Banks 2019 – Konsultationsfassung, 2019.

[2] Der SRB ist als europäische Abwicklungsbehörde federführend für alle signifikanten Institute (Significant Institutions, SI) bezogen auf die Abwicklungsplanung verantwortlich.

[3] Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Rundschreiben 09/2019 (A) – Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA), 2019

[4] EU-Kommission: Durchführungsverordnung 2018/1624

Team

 
Sven WarneckeExpertBusiness ConsultingSven.Warnecke at Finbridge.deLinkedIn | Xing

Sven Warnecke

Expert

Business Consulting

Sven.Warnecke at Finbridge.de

LinkedIn | Xing

Nicole SeiffertConsultantBusiness ConsultingNicole.Seiffert at Finbridge.deLinkedIn | Xing

Nicole Seiffert

Consultant

Business Consulting

Nicole.Seiffert at Finbridge.de

LinkedIn | Xing

 

Mehr Insights und Themen