Offenlegung von ESG-Risiken

Photo by Stephanie Moody on Unsplash, Abgerufen am 13.09.2021.

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Einführung

Mit der zunehmenden Bedeutung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit geht auch ein berechtigtes Interesse an den Risiken einher, denen Banken durch den Klimawandel ausgesetzt sind, sowie der strategischen Ausrichtung diesbezüglicher Finanzierungsaktivitäten.

Diese Transparenz will der EU-Gesetzgeber durch die Erweiterung der Offenlegung um Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Risiken) verbessern. Die neuen Offenlegungspflichten der CRR im Art. 449a sind von großen, kapitalmarktorientierten Instituten erstmals zum 31. Dezember 2022 zu erfüllen.

Anfang März 2021 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) den Entwurf eines entsprechenden technischen Durchführungsstandards.

Inhalte der Offenlegung

Durch die Offenlegung einer Vielzahl von qualitativen und quantitativen Informationen sollen Nachhaltigkeitsrisiken der Banken und ihr Umgang mit diesen aufgezeigt werden.

Die Darlegung von qualitativen Angaben zur Integration von ESG-Risiken erfolgt separat für jedes der drei Risiken. Umfasst werden die Auswirkungen auf folgende Bereiche:

Tab. 1: Qualitative Offenlegungsinhalte

Tab. 1: Qualitative Offenlegungsinhalte

Weiterhin sind zehn Offenlegungstabellen mit quantitativen Angaben zu Klimarisiken und spezifischen Key Performance Indicators (KPIs) vorgesehen. Grundsätzlich offenzulegen sind dabei zum einen die Risikopositionen im Zusammenhang mit kohlenstoffintensiven Tätigkeiten sowie vom Klimawandel betroffene Vermögenswerte. Gleichzeitig sollen Maßnahmen, die zur Minimierung dieser Risiken ergriffen wurden, erläutert werden.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Templates:

Abb. 1: ESG-Templates

Durch die Betrachtung der Klimarisiken soll aufgezeigt werden, wie der Klimawandel die Risikopositionen in der Bilanz der Banken beeinflusst. Für die Risiko-Offenlegung wird dabei zwischen transitorischen (Übergangsrisiken) und physischen Risiken unterschieden.

Transitorische Risiken sind Auswirkungen von gesetzlichen Änderungen auf die Situation einzelner Unternehmen und Branchen. Diese werden in den Templates 1-6 dargestellt und beinhalten Informationen zu Sektoren oder Vermögenswerten, die in hohem Maße zum Klimawandel beitragen.

Physische Risiken sind die direkten Auswirkungen von Klima- und Umweltkatastrophen. Mit dem Template 7 (Exposures in the banking book subject to climate change physical risk) werden hierfür nach geografischen und branchenspezifischen Kriterien die Bruttobuchwerte betrachtet, die akuten oder langfristigen klimabedingten Gefahren ausgesetzt sind. Die Identifikation konkret gefährdeter Regionen erfolgt mithilfe von einschlägigen Datenbanken zu Umweltereignissen.

Die Templates 8-10 beinhalten Angaben zu Risikominderungsmaßnahmen, einschließlich von Finanzierungen, die zu einer Verringerung des Kohlenstoffausstoßes beitragen und im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens zur Eindämmung des Klimawandels stehen.

Letzteres wird insb. mit Hilfe der nachhaltigen Vermögensquote (Green Asset Ratio, kurz GAR) bemessen. Die GAR zeigt den Anteil an ökologisch nachhaltigen Aktiva, die wesentlich zu der Anpassung an den Klimawandel beitragen. Sie ist besonders wichtig für die Festlegung und Überwachung von Strategien einzelner Institute, um ihre Finanzierungsaktivitäten entsprechend den Zielen des Pariser Abkommens anzupassen. Dabei hat die EBA die GAR-Offenlegungsanforderungen bewusst so gestaltet, dass sie mit den Daten und Fristen übereinstimmen, die große Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nichtfinanzberichterstattung (NFRD) gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorlegen müssen.       

Wesentliches Gliederungskriterium im Template 8 ist die folgende Charakterisierung der Maßnahmen:

  • Climate Change Mitigation (CCM): präventive Maßnahmen für den Klimaschutz, wie z.B. die Finanzierung von Windkraftanlagen oder Solaranlagen

  • Climate Change Adaption (CCA): reaktive Maßnahmen mit Bezug zum Klimaschutz, wie z.B. die Finanzierung von Hilfsmitteln und Vorkehrungen zur Minimierung von möglichen Flutschäden

Handlungsbedarf

Die Anforderungen der Offenlegung der ESG-Risiken und aller verbundenen gesetzlichen Vorgaben erfordern eine Analyse des vorhandenen Datenhaushaltes und bedeuten mit hoher Wahrscheinlichkeit einen umfassenden Implementierungsbedarf. Es sollte sichergestellt werden, dass alle benötigen Informationen zum ersten Anwendungszeitpunkt vorliegen. Vor allem sollten neu geforderte Informationen, wie z.B. die CO2 Werte, die Energieeffizienz von Sicherheiten, ein Flag für CCM und CCA etc. im Datenhaushalt vorhanden sein.

Anfangs dürfen die Banken Näherungswerte, Schätzungen und Spannen verwenden, wenn noch keine zuverlässigen Daten verfügbar sind, wie z.B. bei der Ermittlung der Scope 3 Emissionen. Spätestens im Juni 2024 müssen alle Informationen vorliegen. Banken sollten die Übergangsphase nutzen, um die erforderlichen Informationen zu generieren und systemseitig zu hinterlegen. Allerdings müssen sie auch schon während der Übergangsphase Informationen zu der Entwicklung, Methodik und den Datenquellen offenlegen.

Generell sollte eine automatisierte Befüllung und Erstellung der Offenlegungs-Templates für die ESG-Risiken angestrebt werden, um eine größtmögliche Datenqualität zu gewährleisten.


Wie Finbridge Sie unterstützt

Finbridge unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung der neuen Anforderungen aus dem EBA ITS zur Offenlegung von ESG-Risiken. Unsere Expertinnen und Experten sind projekterfahren und zertifiziert in der Anwendung, dem Customizing und der Weiterentwicklung relevanter Standard-Softwarekomponenten im Meldewesen (bspw. Abacus360, BAIS) und verfügen über umfangreiches Know-how in der Modellierung und Etablierung neuer Datenlieferstrecken (Konzeption, Datenanforderung, fachlicher Systemtest, fachliche Abnahme) sowie Business Prozesse. Mithilfe unserer Projekterfahrungen aus der Einführung verschiedener Umsetzungen der Offenlegungsanforderungen unterstützten wir Sie gerne im Rahmen der fachlichen Neuerungen (bspw. durch Gap-Analysen, Überarbeitung/Erstellung von Fachkonzepten, Einführung von Monitoring-Tools, Ableitung institutsindividueller Grenz- und Schwellenwerte). Weiterhin haben wir umfangreiche Erfahrung in der Erstellung und Validierung von Offenlegungstabellen, sowie bei der Erhebung und Aufbereitung qualitativer Offenlegungsinhalte.

SPRECHEN SIE UNS GERNE FÜR WEITERE INFORMATIONEN AN.


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