Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft.
Bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. So haben wir uns in den kommenden Wochen zu einer Veröffentlichungsreihe zum LkSG-Themenkomplex entschlossen. Ziel des ersten Teils ist es, Umsetzungsherausforderungen im regulatorisch-strategischen Kontext aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zur Orientierung für eine erfolgreiche Implementierung zu geben.
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