Zwischenstand zum MiFIR-Review (MiFID 3.0)

Aktuell wird intensiv an einem umfangreichen MiFIR-Review gearbeitet, welches im Jahr 2024 abgeschlossen sein soll. Eines der Hauptziele dieser Anpassungen ist, die Transparenz der Kapitalmärkte zu verbessern, zu vereinfachen und weiter zu harmonisieren. Eine weitere Zielsetzung ist die schrittweise Erweiterung eines übergreifenden konsolidierten Datenträgers, welches die Marktstruktur und die Wettbewerbsgleichheit zwischen Handelsplätzen verbessert. Zusätzlich sollen die gemeldeten Finanzdaten an die ESMA besser harmonisiert und daher besser auswertbar / vergleichbar werden.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über den geplanten Zeitraum und die Inhalte des Reviews. Dabei werden die vorgesehenen Anpassungen für die Bestandteile Level-1-Richtlinie MiFID II, Level-1-Verordnung MiFIR sowie die Level-2 Dokumente RTS 1 und RTS 2 detailliert erläutert. Zusätzlich wird aufgezeigt, warum Finbridge als idealer Partner fungiert, um diese Änderungen fachlich zu begleiten und nachhaltig zusammen mit ihnen umzusetzen.

Da bedeutende Neuerungen im dritten Quartal 2023 erwartet werden, planen wir einen neuen Artikel zu veröffentlichen, um Sie zeitnah darüber zu informieren.

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Das neue EU-Geldwäschepaket- Herausforderungen für Geldwäsche-Risikomodelle

In den letzten Jahren ist vor dem Hintergrund geldwäschebezogener Skandale der Finanzwelt sowie bestehenden Lücken in den geltenden Geldwäschebekämpfungsrichtlinien eine Verschärfung der aktuellen Regularien zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche in den Fokus der europäischen Gesetzgeber gerückt. Bereits im Juli 2021 veröffentlichte der Rat den Plan zur Umsetzung eines neuen EU-Geldwäschepakets. Nun gab im März dieses Jahres die europäische Kommission ihre Stellungnahme dazu ab.  

Damit rücken institutsindividuelle, risikobasierte Analysen der Geldwäsche weiter in den Vordergrund des internen Risikomanagements sowie der Aufsichtsbehörden.  In diesem Insight werden wir die neuen und alten Herausforderungen für Geldwäscherisikomodelle vor dem Hintergrund dieses neuen EU-Geldwäschepakets erläutern.

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CO₂-Bilanzierung im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ende letzten Jahres hat die EU die Richtlinie 2022/2464, besser bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), veröffentlicht. Die CSRD fordert unter anderem eine Präzisierung der Offenlegungspflichten von Treibhausgasemissionen in den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU beabsichtigt die konkreten Anforderungen im Juni zu veröffentlichen. Es ist jedoch naheliegend, dass betroffene Unternehmen bald schon verpflichtet werden, eine CO2-Bilanz zur erstellen. Doch wie ermittelt man den CO2-Fußabdruck eines Unternehmens? Und welche Reportingframeworks gibt es überhaupt?

Dieser Artikel soll einen Überblick über die momentan vorherrschenden Nachhaltigkeitsframeworks geben und die Grundkonzepte der CO2-Bilanzierung erläutern.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – IT- und datentechnische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. In diesem Finbridge Insight möchten wir auf Herausforderungen in den Dimensionen Lieferanten- & Risikomanagement sowie Technische Integration & Organisatorische Anpassungen eingehen.

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Success Story: pbb und Finbridge – Modernisierung des HRL-Prozesses durch Automatisierung und Maschinelles Lernen

Die pbb Deutsche Pfandbriefbank AG und das Beratungsunternehmen Finbridge haben ihre Kräfte gebündelt, um den Prozess der Stillen Reserven und Lasten (HRL) durch Automatisierung und maschinelles Lernen zu verbessern. Dies führte zu einer signifikanten Reduzierung des Gesamtaufwands unter Steigerung der Automatisierung, wodurch Mitarbeiter bei Routineaufgaben entlastet wurden. Der innovative ML-Ansatz von Finbridge ermöglicht es, komplexe Finanzdaten effizient und präzise zu analysieren und dabei neue Erkenntnisse und Optimierungspotenziale zu entdecken. Die Lösungen sind maßgeschneidert, robust und nachvollziehbar, wobei erklärbare KI-Verfahren (mittels XAI) eingesetzt werden, um eine intuitive Interpretation der Ergebnisse zu ermöglichen.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Regulatorisch-strategische Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Anforderungen des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, dürften den meisten deutschen Unternehmen mittlerweile ein Begriff sein. Seit dem 01.01.2023 muss das Gesetz von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter: innen eingehalten werden. Für kleinere Unternehmen, mit mindestens 1000 Mitarbeiter: innen, tritt das Gesetz zum 01.01.2024 in Kraft. 

Bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen vor erhebliche Herausforderungen gestellt werden. So haben wir uns in den kommenden Wochen zu einer Veröffentlichungsreihe zum LkSG-Themenkomplex entschlossen. Ziel des ersten Teils ist es, Umsetzungsherausforderungen im regulatorisch-strategischen Kontext aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen zur Orientierung für eine erfolgreiche Implementierung zu geben. 

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DORA-Verordnung verabschiedet

Am 16. Januar dieses Jahres haben der EU-Rat und das EU-Parlament nach längerer Diskussion den Digital Operational Resilience Act (DORA) verabschiedet. Diese Verordnung, welche hier zu finden ist, zielt darauf ab, über die Landesgrenzen der EU-Mitgliedsstaaten hinweg eine einheitliche Rechtsbasis für die Informations- und Kommunikationsstrukturen (IKT) der Finanzinstitutionen und Finanzunternehmen im EU-Raum aufzustellen, mit besonderem Fokus auf die Standards welche diese Institutionen nun bald erfüllen müssen.

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Success Story: Finbridge @ VW FS

Finbridge unterstützt seit 2020 den Bereich Vertriebssteuerung bei der Volkswagen Financial Services mit einigen spezialisierten Kollegen – in einem herausfordernden Marktumfeld und vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Im Folgenden möchten wir einige Aufgaben und Herausforderungen dieser gemeinsamen Success-Story vorstellen, die wir Seite an Seite mit den VW FS Kollegen realisiert haben.

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Testen in der Abwicklungsplanung

In Zukunft werden die Expectations for Banks des SRB ergänzt durch die ab 01.01.2024 geltenden und bereits zur Konsultation gestellten EBA-Guidelines (EBA/CP2022/12). Diese stellen hierbei unter anderem in Aussicht, dass Institute zukünftig ein mehrjährliches Testprogramm von den zuständigen Abwicklungsbehörden auferlegt bekommen. Weiterhin sollen GSII-Institute, Top Tier Institute und speziell vom SRB ausgewählte Institute („Fished Banks“) zukünftig (mit Beginn 2026) ein Master Playbook erstellen. Dieses Master Playbook ist hierbei für diese Institute verpflichtend und in diesem soll eine übergreifende Umsetzung eines Bail-ins über die Dimensionen der EfBs[1] hinweg dargestellt werden. Im Rahmen der Erstellung des Master Playbooks kann es hierbei hilfreich sein, auf bereits bestehende Erkenntnisse aus durchgeführten Tests zurückzugreifen. Gerade eine übergreifende Test-Methodik, welche alle relevanten Tests und Themengebiete zur Abwicklungsplanung in einem Testprogramm betrachtet, kann wertvolle Rückschlüsse zur Erstellung eines Master Playbooks liefern, besonders hinsichtlich Abhängigkeiten und Verknüpfungen von Prozessen in der Abwicklung.

Mit dem nachfolgenden Insight wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über mögliche Ansatzpunkte für eine solche übergreifende Methodik darstellen und Ihnen zusätzlich einen Ausblick über Anforderungen und Herausforderungen in Bezug auf das Testing des Bail-in Playbooks und des Valuation Data Sets geben.

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Auswirkungen von Klimarisiken auf die IFRS- und HGB-Bilanz

In den letzten Jahren sind die Auswirkungen des Klimawandels auf Wirtschaft und Gesellschaft noch stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit getreten. Nicht erst seit der Verabschiedung der EU-Taxonomie-Verordnung (vgl. Sustainable Finance – Die EU-Taxonomie — Finbridge GmbH & Co KG) schlägt sich diese Thematik auch zunehmend auf die Bilanzen der Unternehmen nieder. Bereits im Jahr 2019 wurden von EZB und Bafin eine Reihe von Erwartungen formuliert, wie Banken mit Klima- und Umweltrisiken umgehen sollen. Im Jahr 2021 war die klimabezogene Berichterstattung einer der Prüfungsschwerpunkte der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Es ist davon auszugehen, dass die Bilanzierung von klimabezogenen Themen in Zukunft eine noch größere Rolle spielen wird.

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EMIR REFIT – LEVEL 2 Anpassungen

Gerade ist das Thema EMIR (European Market Infrastructure Regulationen) wieder topaktuell, denn der Regulator macht mit EMIR REFIT ernst. Am 07.10.2022 wurden die Verordnungen (EU) 2022/1855 und (EU) 2022/1860 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Somit beginnt die 18-monatige Implementierungsphase für die weitreichenden Änderungen der Meldungen an die Transaktionsregister. Egal ob betroffener Professional oder interessierter Laie, wenn Sie sich einen Überblick über EMIR und insbesondere den kommenden Änderungen in der Reportingverpflichtung (Reporting Obligation) machen wollen, dann sollten Sie jetzt auf jeden Fall weiterlesen.

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Sustainable Finance – CSRD

Wer sich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichten im unternehmerischen Umfeld beschäftigt, der wird mit einer Vielzahl von Abkürzungen und Veränderungen der verschiedenen Regularien konfrontiert. Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene wurden Begriffe geprägt, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit im Kontext von Berichtspflichten häufig verwendet werden. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Begriffe bezüglich der nicht-finanziellen Offenlegungspflichten - NFRD, CSR und CSRD - schaffen.

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Cashflows innerhalb der Bankarchitektur

Viele Banken haben bereits einen zentralisierten Datenhaushalt (DWH) in ihre IT-Landschaft eingeführt. Die Erzeugung von Cashflows erfolgt jedoch häufig dezentral und abhängig vom bestandsführenden System bzw. abnehmerspezifisch. Die allgemeine Geschäftsmenge bildet dabei das bilanzielle Geschäft (HGB/IFRS, aktiv/passiv), außerbilanzielles Geschäft (bspw. Zusagen, interne Geschäfte, Derivate) und nicht-Finanzinstrumente (bspw. Pensionsrückstellungen, Girokonten, etc.). Somit sind verschiedene bestandsführende Systeme betroffen.

Dieser Artikel soll verschiedene Möglichkeiten von Cashflow-Lieferstrecken innerhalb einer Bankarchitektur aufzeigen und deren Vor- und Nachteile erläutern.

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