Newsletter #2/2025

 

Übersicht der Themen

Regulatory Reporting: EBA Reporting Framework 4.1, Pillar 3 Data Hub, Risikogewichte für Immobilienkredite unter CRR3, neue BIRD-Version

Abwicklungsplanung: Finale Standards zum Resolution Reporting, Konsultationen zu Valuation und Testing

Regulatory Updates: Vierter EBA-Bericht zur Überwachung der LCR und NSFR, Benchmark-Report zu internen Modellen


ESG:
Konsultation zu erweiterten Offenlegungspflichten und ESG Dashboard



Accounting: Arbeitsplan zur Vereinfachung des ESRS, ESMA Jahresbericht 2024, Exposure Draft zum Dynamic Risk Management

Kennzahlen: Robuste CET1-Quoten und RoE, leicht steigende RWA bei leicht sinkender Zinsmarge, NPL-Portfolien verringern sich mit Ausnahme von CRE

Weitere Neuigkeiten

Trump-Zölle und deutsche Landesbanken


Regulatory Reporting

Reporting Framework 4.1 und Onboarding‐Plan für den Pillar 3 Data Hub
Die EBA hat am 28. Mai 2025 das finale Paket der Version 4.1 ihres Reporting‐Frameworks veröffentlicht. Dieses enthält Validierungsregeln, das Data Point Model (DPM) in Version 2.0 sowie passende XBRL‐Taxonomien.

Der neue Rahmen ist ab der zweiten Jahreshälfte 2025 anzuwenden und zielt insbesondere darauf, die MiCAR-Konformität bedeutender Kryptoanbieter zu erleichtern, die Instant‐Payments‐Meldung zu integrieren, ESG‐Adhoc‐Module mit Validierungsregeln zu verfeinern und relevante Pillar 3 Templates für den EBA Data Hub einzubeziehen.

Für den Data Hub veröffentlichte die EBA am 22. Mai 2025 auch einen detaillierten Onboarding‐Plan, der grobe Schritte für große und weitere Institute beschreibt, um Zugang zum Pillar 3 Data Hub (P3DH) über die EUCLID‐Plattform zu erhalten.

Während 2025 bleiben bestehende Pillar 3‐Meldungen bestehen, die schrittweise auf P3DH umgestellt werden. Ein vollständiges Onboarding der großen Institute ist bis Ende November 2025 geplant, mit möglichen früheren Übergängen für erste Gruppen. Alle Institute sollten bis Ende 2025 oder Anfang 2026 P3‐Meldungen über P3DH abgeben können. Die erste Veröffentlichung der Daten in der öffentlichen Plattform ist für ab Dezember 2025 geplant.

EBA‐Konsultation zur Bewertung der Risikogewichte für Immobilienkredite unter CRR3
Die EBA hat am 30. April 2025 eine einmonatige Konsultation zu einem Entwurf für geänderte Regulatory Technical Standards (RTS) zur Bewertung der Risikogewichte für Immobilienkredite unter dem neuen CRR 3‐Rahmen veröffentlicht.

Zusammenfassend handelt es sich um eine technisch‐rechtliche Anpassung bestehender Standards mit einem Fokus auf einer Aktualisierung hinsichtlich des CRR3‐Rahmens, d.h. vornehmlich wurden Anpassungen bei den Rechtsverweisen vorgenommen, um vorhandene RTS auf die neue CRR3‐Regulierung auszurichten.

Neue BIRD‐Version
Im April 2025 veröffentlichte die EZB das BIRD‐Datenmodell 6.5.1 sowie die Transformationsregeln 2.0. Damit sind nun auch alle 22 Asset‐Encumbrance‐Templates formell in das Standardmodell integriert. Des Weiteren wurden die Regeln für FINREP optimiert, was bessere Datenqualität und weniger Redundanzen ermöglicht. Insgesamt gibt es Verbesserungen hinsichtlich der technischen Basis sowie der semantischen Konsistenz, wobei letztere insbesondere auch im Zusammenspiel mit IReF von Bedeutung sind.


Abwicklungsplanung

Veröffentlichung der finalen Standards zum Resolution Reporting
Die EBA hat die finale Fassung ihrer überarbeiteten technischen Standards (EBA/ITS/2025/04) Anfang Mai veröffentlicht. Die Überarbeitung zielte auf eine Erweiterung bzw. Ergänzung von Reportinganforderungen ab sowie auf eine Vereinheitlichung mit dem SRB, welches bis dato noch eigenständig einzelne Reports angefordert hat. Ein im Rahmen der Konsultation als kritisch gesehener Punkt war die Anpassung des Reportingsdatums (bisher 30. April; im Rahmen der Konsultation auf den 31. März vorgezogen) insb. für Informationen zu kritischen Funktionen, Finanzmarktinfrastrukturen und Informationen im Bereich der operativen Handlungsfähigkeit. Für die drei genannten Themengebiete hat die EBA die Anmerkungen aus der Bankenindustrie berücksichtigt und das Reportingdatum in der finalen Fassung erneut auf den 30. April festgelegt. Sonstige Informationen wie zum Beispiel die Liability Data müssen weiterhin bereits zum 31. März eingereicht werden. Finbridge hatte die Änderungen bereits in der Konsultationsfassung analysiert und einen Insight dazu veröffentlicht.

Aktuelle Konsultationen des SRB: Expectations on Valuation Capabilities und Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks
Das SRB hat zwei Konsultationen gestartet, welche ein außergewöhnlich hohes Interesse in der Bankenlandschaft erzeugt haben. Zunächst startete das SRB eine Konsultation zu ihrer geplanten Operational Guidance on Resolvability Testing for Banks. Die zur Konsultation gestellte Guidance beinhaltet tiefgehende Anforderungen an das Testing und ist konsistent zu der vom SRB eingeschlagenen Strategie, die bis dato eher theoretischen Themen stärker zu operationalisieren und zu verproben. Finbridge stellte die Anforderungen und Inhalte der Konsultation in einer separaten Veröffentlichung dar.

Daneben wurden vom SRB die sog. Expectations on Valuation Capabilities (EoVC) zur Konsultation gestellt. Diese befassen sich umfassend mit dem Themengebiet Bewertung in einer Abwicklung und stellen eine Art Paradigmenwechsel des SRB dar. Sollten Bewertungsdaten bis jetzt nur auf Anfrage bereitgestellt werden, ist nun eine dauerhafte Datenhaltung gefordert, ergänzt um tiefgehende qualitative Dokumentenanforderungen. Aufgrund des Umfangs der Anforderungen sieht das SRB hier einen Umsetzungszeitraum von drei Jahren vor. Auch hierzu veröffentlichte Finbridge einen separaten Beitrag, welcher die Inhalte zusammenfasst.

Bei beiden Konsultationen haben Gespräche mit Bankenvertretern gezeigt, dass die Bankenindustrie den Anforderungen aufgrund des Detailgrads und der massiven Umsetzungsaufwände durchaus kritisch gegenüber steht. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die finalen Anforderungen letzten Endes gestalten.


Regulatory Update

EBA veröffentlicht vierten Bericht zur Überwachung der LCR und NSFR
Im Mai 2025 hat die EBA ihren Bericht Monitoring of Liquidity Coverage Ratio and Net Stable Funding Ratio in the EU zum vierten Mal seit dem ersten Erscheinen 2019 aktualisiert. Sie reagiert damit auf die Finanzmarktturbulenzen von März 2023 und adressiert verschiedene Aspekte der Liquiditätssteuerung bei Änderungen des Zinsumfelds.

Zur Berechnung der Zuflüsse aus offenen Rückkaufgeschäften (Open Reverse Repos) werden zwei Ansätze erläutert: Es können interne Richtlinien des Liquiditätsrisikomanagements, welche Triggerevents für den Call definieren, oder der historisch beobachtete Anteil nicht verlängerter offener Repogeschäfte verwendet werden. Hinsichtlich operativer Einlagen beobachtet die EBA zwischen Juni 2021 und Dezember 2023 keine starken Fluktuationen. Bei manchen Instituten war ein Anstieg des operativen Teils bei gleichzeitigem Rückgang des überschüssigen Anteils zu verzeichnen. Potenziell zurückzuführen ist dies auf abweichende Methodiken zur Überprüfung des Bestehens rechtlicher oder operativer Hürden für den Kunden, seine Einlagen abzuziehen, sowie den Einfluss, den die gewählten statischen Methoden sowie die Länge des angesetzten Handelszyklus auf die Berechnung haben. Die EBA schlägt zudem eine weitere Ausweitung der 2023 vorgeschlagenen Änderungen auf alle indirekten Derivate‐Clearingtätigkeiten für Kunden vor, sofern die Institute vertraglich explizit keine Garantie für die qualifizierte zentrale Gegenpartei oder jedes andere Clearingmitglied geben und betont, dass sich auch in diesem Fall nicht die Bedingungen aus Artikel 428f(1) CRR erübrigen. Die verschiedenen unterschiedlichen Methodiken und die Detaillierung bei deren Vorgaben kann einen erheblichen Einfluss auf die LCR haben, wie jüngst in unserem Insight beleuchtet.

EBA veröffentlicht 2024‐Benchmark‐Reports zu internen Risikomodellen
Am 4. April 2025 veröffentlichte die European Banking Authority (EBA) ihre jährlichen Berichte zu den Benchmarking‐Übungen im Bereich Markt‐ und Kreditrisiko – und erstmals einen speziellen Bericht zum FRTB ASA – dem Alternativ‐Standardansatz der Fundamental Review of the Trading Book. Ziel ist es, die Konsistenz der risikogewichteten Aktiva (RWA) sämtlicher EU‐Institute mit internen Ansatzmethoden zu überwachen.

Die EBA konstatiert eine positive Entwicklung: Für Markt‐ und Kreditrisiken nimmt die Heterogenität der RWA‐Berechnungen ab – ein Hinweis auf höhere Datenqualität, bessere Vorgaben und Modellkenntnis. Der neue FRTB ASA‐Ansatz überzeugt durch höhere Konsistenz und dürfte künftig zur neuen Norm werden. Insgesamt zeigt sich eine größere Vergleichbarkeit und Transparenz interner Risikomodelle von EU‐Banken.


ESG

EBA intensiviert ESG‐Transparenz: Neues Dashboard & Konsultation zu Offenlegungspflichten
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat jüngst zwei zentrale Maßnahmen zur Stärkung der ESG Transparenz im europäischen Bankensektor vorgestellt: ein neues ESG‐Dashboard zur Erfassung von Klimarisiken sowie eine öffentliche Konsultation zu überarbeiteten Offenlegungspflichten im Rahmen von CRR3.

Das ESG‐Dashboard, basierend auf den Säule‐3‐Offenlegungen der Institute, ermöglicht erstmals einen systematischen und vergleichbaren Überblick über klimabezogene Risiken, sowohl Übergangs‐ als auch physische Risiken. Die Daten zeigen, dass über 70 % der Kreditexposures europäischer Banken auf emissionsintensive Sektoren entfallen, was auf ein erhebliches Übergangsrisiko hindeutet. Gleichzeitig sind weniger als 30 % der Kredite geografisch Regionen mit erhöhtem physischen Risiko zugeordnet. Im Bereich der Immobilienfinanzierung fließt etwa die Hälfte der Kreditvergabe in energieeffiziente Objekte mit einem Energieverbrauch unter 200 kWh/m², was auf ein vergleichsweise begrenztes Risiko in diesem Segment schließen lässt. Die durchschnittliche Green Asset Ratio (GAR) liegt weiterhin unter 3 %, was sowohl auf die Struktur des Indikators selbst als auch auf die noch geringe Taxonomie‐Konformität wirtschaftlicher Aktivitäten zurückzuführen ist. Die EBA hat einen ESG‐Risikoüberwachungsrahmen entwickelt, um klimabedingte Finanzstabilitätsrisiken systematisch zu beobachten im Einklang mit Artikel 29(f) der EBA‐Verordnung und dem Pariser Klimaabkommen. Die Indikatoren basieren auf den ESG‐Offenlegungen (Säule 3) der Banken mit Stichtagen 31.12.2023 und 30.06.2024. Sie werden regelmäßig aktualisiert. Anpassungen sind möglich, insbesondere bei Änderungen der Taxonomie‐Vorgaben (z. B. Green Asset Ratio).

Parallel dazu hat die EBA eine Konsultation zu erweiterten Offenlegungspflichten gestartet, die unter anderem ESG‐Risiken, Beteiligungsexposures und Engagements gegenüber Schattenbanken abdeckt. Für kleine und mittlere Institute sind vereinfachte Anforderungen vorgesehen, während große, börsennotierte Banken keine neuen Pflichten erhalten, sondern von Klarstellungen und Umsetzungshilfen profitieren sollen. Übergangsregelungen und aufsichtsrechtliche Flexibilität sollen die Einführung der neuen Vorgaben erleichtern. Ziel beider Initiativen ist es, ESG‐Risiken transparenter, vergleichbarer und besser steuerbar zu machen auf Basis der EU‐Taxonomie und der übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie der EU. Stellungnahmen zur EBA Konsultation können bis zum 22. August 2025 eingereicht werden; eine öffentliche Anhörung findet am 26. Juni 2025 online statt


Accounting

EFRAG erarbeitet Arbeitsplan zur Vereinfachung der ESRS
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat einen Arbeitsplan zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards für die Europäische Kommission veröffentlicht. Dieser Plan sieht vor, dass die EFRAG auf Basis des Feedbacks der relevanten Stakeholder bis spätestens Juni 2025 einen Exposure Draft mit Vorschlägen zur Vereinfachung der ESRS veröffentlicht. Auf Basis der Rückmeldungen zu diesem Exposure Draft soll dann bis Oktober dieses Jahres eine finale Empfehlung an die Europäische Kommission abgegeben werden.

ESMA veröffentlicht Jahresbericht für 2024
Die Europäische Wertpapier‐ und Aufsichtsbehörde hat am 4. April ihren Jahresbericht veröffentlicht. Darin geht sie u.a. auf die Themengebiete ein, bei denen es im Rahmen von Prüfungen zu Beanstandungen durch die ESMA kam. Die häufigsten Mängel bestehen aus Sicht der ESMA bei der Darstellung des Abschlusses sowie der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus wird in dem Bericht auf die Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten Prüfungen bezüglich der Prüfungsschwerpunkte der ESMA für das Jahr 2024 (siehe dazu auch Finbridge Newsletter #1 2024) eingegangen.

Exposure Draft zum Dynamic Risk Management wird noch für 2025 erwartet
Bereits seit 2014 arbeitet das IASB an einem Accounting‐Rahmenwerk zum dynamischen Risikomanagement im Kontext von systemischen Zinsänderungsrisiken. Das Ziel ist eine stärkere Verzahnung zwischen Accounting und Risikomanagement. Die Komplexität des Unterfangens und geäußerte Bedenken wie bspw. durch die EFRAG oder EZB hinsichtlich der CET1‐Quote führten immer wieder zu Verzögerungen. Seit 05/2022 befindet man sich in der Standardsetzungs‐Phase und ein Exposure Draft wird mittlerweile Ende 2025 erwartet. In der anschließenden Konsultationsphase können sich Finanzinstitute auch an den bereits veröffentlichten "illustrative examples" orientieren (vgl. Finbridge Insight vom 06.05.2025).


Kennzahlen

Die European Banking Authority (EBA) veröffentlichte am 21. März 2025 ihr Q4 2024 Risk Dashboard, das aufzeigt, dass der Bankensektor der EU/EEA nach wie vor solide dasteht.

Die Eigenkapitalrendite (RoE) verzeichnete eine leichte Verbesserung von 10 Basispunkten gegenüber dem Vorjahr und betrug zum letzten Jahresende 10,5 %. Die Zinsmarge ging leicht zurück auf 1,66 %, nach einem Höchststand von 1,69 % im März 2024. Das Nettozinsergebnis zeigte eine geringfügige Abschwächung, wurde jedoch durch ein starkes Wachstum der Gebühren‐ und Kommissionserträge aufgefangen (+6,1 % zum Vorquartal, +9,6 % im Jahresvergleich).

Die Kreditvergabe an Haushalte und Nichtfinanzunternehmen stieg in vielen Ländern um über 1 % im Quartal. Barguthaben fielen hingegen um knapp 7 % im Quartal. Das Staatsanleihenexposure wuchs um über 3 % seit Q2 2024 auf insgesamt ca. 3,64 Bio. €. Notleidende Kredite (NPLs) verringerten sich um 1,1 % auf etwa 375 Mrd. €; einzig im Bereich Gewerbeimmobilien wurde ein leichter Anstieg festgestellt. Stage‐2‐Kredite stiegen auf 1,57 Bio. € (9,7 % des Gesamtvolumens).

Der CET1‐Quotient blieb mit 16,0 % auf einem hohen Niveau. Risiko gewichtete Aktiva (RWA) stiegen moderat um 1,1 %, was insbesondere auf Kreditrisiken und operationelle Risiken zurückzuführen ist (vgl. Abbildung). Die Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR lagen bei 163,4 %, bzw. 127,1 % – beide deutlich oberhalb der Mindestanforderungen. Die Loan‐to‐Deposit‐Ratio fiel auf 104,9 %, da Einlagen (+2,8 %) schneller stiegen als Kredite.

RWA-Veränderung zwischen 30.09.2024 und 31.12.2024

Trotz globaler Unsicherheiten – etwa durch geopolitische Spannungen und wirtschaftliche Fragmentierung – präsentieren sich die größten Banken in der EU/EEA als finanziell robust: sie verfügen über starke Kapital‑ und Liquiditätspuffer, geringe risikobehaftete Vermögenswerte, stabile Erträge und leicht sinkende Kreditausfallraten. Besonders hervorzuheben sind die stetig steigenden Erträge aus Gebühren sowie die nach wie vor niedrigen notleidenden Kredite, abgesehen von kleinen Schwächen im Gewerbeimmobiliensektor.


Weitere Neuigkeiten

Trump-Zölle 2025 sorgen für Turbulenzen – Deutsche Landesbanken unter Druck
Die von US-Präsident Donald Trump seit Februar 2025 verhängten neuen Importzölle sorgen für erhebliche Spannungen auf den globalen Märkten. In einer nie dagewesenen Eskalation der Handelspolitik erhebt die US-Regierung inzwischen Zölle von bis zu 50 % auf zahlreiche Einfuhren aus über 80 Ländern – darunter auch Deutschland. Besonders stark betroffen ist die europäische Exportwirtschaft, was zunehmend auch auf das deutsche Bankensystem durchschlägt. Vor allem die Landesbanken geraten unter Druck und leiten Gegenmaßnahmen ein.

Zölle auf breiter Front – „Liberation Day“
Am 2. April 2025 kündigte die US-Regierung unter dem Titel „Liberation Day Tariffs“ pauschale Importzölle an: Ein Basiszoll von 10 % auf nahezu alle Produkte wurde kombiniert mit Zusatzsätzen von bis zu 50 % für Länder, die laut Trump „unfaire Handelspraktiken“ verfolgen. Besonders betroffen ist die Automobil- und Maschinenbauindustrie – zwei Schlüsselbranchen der deutschen Exportwirtschaft. Auch zuvor eingeführte Strafzölle gegen China, Mexiko und Kanada wurden im März nochmals erhöht.
In der Folge sanken die deutschen Exporte in die USA im April und Mai um 17 % gegenüber dem Vorjahr. Große deutsche Industriekonzerne wie Siemens, BMW und BASF kündigten Produktionskürzungen oder Umstrukturierungen an.

Landesbanken zwischen Kreditrisiken und Liquiditätsdruck
Die wirtschaftlichen Folgen dieser Eskalation treffen auch deutsche Landesbanken, die traditionell enge Beziehungen zu exportorientierten Mittelständlern und Industrieunternehmen unterhalten. Viele dieser Banken sind über Kreditlinien, Exportfinanzierungen und Verbriefungen stark im internationalen Geschäft engagiert.
„Die aktuellen Handelskonflikte führen bei zahlreichen unserer Kunden zu Liquiditätsengpässen“, erklärt ein Sprecher der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Auch bei der Bayerischen Landesbank (BayernLB) heißt es, man beobachte „deutlich erhöhte Kreditausfallrisiken im exportnahen Bereich“.
Zudem sorgt die Volatilität an den Devisen- und Rohstoffmärkten für erhöhte Absicherungsbedarfe. Einige Landesbanken mussten Positionen in Fremdwährungsanleihen abschreiben oder Sicherheiten nachschießen. In internen Risikoberichten wird vor einer „anhaltend fragilen Ertragssituation“ gewarnt.

Reaktionen der Banken: Risikoreduzierung und Kreditrestriktionen
Als Reaktion auf die zunehmenden Risiken fahren Landesbanken ihre Engagements im US-Markt zurück und verschärfen die Kreditvergabe – insbesondere bei Exportfinanzierungen. Die Nord/LB bestätigte jüngst eine „vorübergehende Kreditpause“ für neue Geschäfte mit stark US-abhängigen Kunden.
Auch im Derivatebereich sind deutliche Anpassungen sichtbar. „Wir reduzieren systematisch das Exposure in von US-Strafzöllen betroffenen Branchen“, heißt es aus dem Risikomanagement der Helaba.
Zudem nimmt der Druck auf die Landesbanken zu, sich strategisch neu aufzustellen. In einem aktuellen Positionspapier des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) wird eine „europäisch koordinierte Antwort auf die aggressive US-Handelspolitik“ gefordert, inklusive verstärkter Exportgarantien durch staatliche Stellen.


 

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