CRR III - Herausforderungen im Kreditrisikobereich
Hintergrund
Nach jüngsten Forderungen verschiedener Bankenverbände zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts des sogenannten EU-Bankenpakets (CRR III), sehen die derzeitigen Planungen der EU und der EBA weiterhin eine Einführung bis zum 1. Januar 2025 vor. Dazu wurden von Seiten der EU die neuesten Abstimmversionen der CRR/CRD veröffentlicht, die nun auch den europäischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Januar und April gibt es dazu die nächsten Entscheidungsrunden. Gleichzeitig werden die CRR III Reportinganforderungen in zwei Phasen konsultiert. Die Veröffentlichung des ersten wesentlichen EBA-Konsultationspapiers für das COREP-Reporting erfolgte im Dezember. Enthalten sind sowohl notwendige Anpassungen in Bezug auf die fachlichen CRR III-Umsetzungen, sowie Erweiterungen der Ausweise (u.a. zu Kreditkonversionsfaktoren, Darstellung von Sub-Risikopositionsklassen, neuer Meldebogen zum Output Floor).
Die Veröffentlichungen sind in den folgenden Links verfügbar:
In der folgenden Übersicht zeigen wir die Herausforderungen auf, die sich aus unserer Projekterfahrung bei der Einführung der CRR III Themenkomplexe im Kreditrisiko ergeben.
Kreditrisiko Standardansatz
Due Diligence
Notwendige Anpassung der Bonitätsstufe/Risikogewichtung bei entsprechenden Erkenntnissen im Rahmen der etablierten Due Diligence gemäß MaRisk.
Herausforderungen:
Abgrenzung relevante Grundgesamtheit als Ausgangspunkt des Prozesses
Umsetzung einer Erfassungsmöglichkeit für Emissions- und Emittentenratings
Ggf. Einbindung interner Ratings als Referenzbewertung
Forderungen gegenüber Instituten
Subansatz für Institute ohne Rating mit prinzipiell 3-stufiger Bewertung + bevorzugtem Risikogewicht
-> entspricht 4-stufiger Risikogewichtung
Basiert im Wesentlichen auf Einschätzungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen, Eigenmittelkennzahlen
Ersatz des Sitzlandprinzips
Herausforderungen:
Abgrenzung der Grundgesamtheit aller im SCRA bewerteten Institute -> Kontrahenten der Forderungsklasse Institute ohne Haftungsverbund und ggf. weiterer Sachverhalte, Beachtung von Abhängigkeiten in der Risikopositionsklasse Gedeckte Schuldverschreibungen
Anforderung von Informationen zur Eigenmittelausstattung bei allen relevanten Kontrahenten (Offenlegungstabelle EU KM1 für CRR-Institute in der EU, weitere Berichte, individuelle Zulieferung); effiziente Datenversorgung z.B. über EBA Pillar III Data Hub; Beurteilung Eigenmittel-Anforderungen in Drittländern (Gleichwertigkeit, zusätzliche Anforderungen)
Umsetzung Sonderregel Kurzfristigkeit der Risikoposition (grenzüberschreitender Warenverkehr)
Unternehmen – Spezialfinanzierungen
Einführung der Sub-Risikopositionsklasse Unternehmen-Spezialfinanzierungen (Vorgaben für die Risikogewichtung mit und ohne Rating)
Herausforderungen:
Ggf. Harmonisierung der Kennzeichnung zwischen CR-SA und CR-IRB
Unbeurteilte Spezialfinanzierungen: Kennzeichnung Art der Spezialfinanzierung, sowie ggf. Einwertung anhand Kriterienkatalogs zur Qualität; bei Projektfinanzierungen zusätzlich: Unterscheidung operative und pre-operative Phase
Mengengeschäft
Vereinheitlichung der Definition des Mengengeschäfts im CR-SA und CR-IRB
Unterteilung in "Regulatory Retail" und "Other Retail"anhand qualitativer Kriterien (z.B. Laufzeit, Granularitätsschwelle)
Einführung Sub-Risikopositionsklasse "Transaktoren"
Herausforderungen:
Adaption der bestehenden Abgrenzung Retail/Non-Retail im CR-IRB auf CR-SA
Analyse der Zusammenhänge verschiedener Retail-Kriterien, insb. neue Anforderung aus Art. 123 (1) c) CRR III (Granularitätskriterium) und Einbindung in entsprechende Prozesse
Nachrangige Schuldtitel
Einführung neue Risikopositionsklasse "Nachrangige Schuldtitel"
Herausforderungen:
Identifikation von Eigenmittelinstrumenten, die nicht als Beteiligungen gem. Art. 133 (1) CRR gefasst sind
Identifikation berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gem. Art. 72b CRR anhand umfangreichem Kriterienkatalogs
Beteiligungen
Neufassung der Grundgesamtheit und Differenzierung von Beteiligungspositionen
Herausforderungen:
Datenanforderungen zur entsprechenden Klassifizierung: Neukategorisierung von T2-Instrumenten in der Risikopositionsklasse Nachrangige Schuldtitel unter bestimmten Voraussetzungen sowie
Klassifizierung in spekulative Beteiligungen (Risikogewicht 400%) und Beteiligungen im Rahmen staatlicher Programme (Risikogewicht 100%)
Immobilienbesicherte Positionen
Neue Unterteilung: ADC (Acquisition, Development, Construction)
Cashflow-Abhängigkeit (Stichwort IPRE – “Income-Producing Real Estate)
Zusätzliche Anforderung: Fertigstellung eines Objekts
Ableitung Risikogewicht auf Basis LTV
Herausforderungen:
Manuelle Identifikation und Überwachung IPRE-Status, Berücksichtigung Cash-Flows als Einkunftsquellen: A) der Immobilie B) anderer Einkunftsquellen; Festlegung der Definition/Schwelle für eine wesentliche Abhängigkeit des Kapitaldienstes
Bestimmung korrekter LTV-Kennzahlen (unterschiedlich zu z.B. FINREP)
Währungsinkongruenzen
Anforderung in den Risikopositionsklassen Mengengeschäft und Durch Immobilien besicherte Positionen
Einführung Risikogewichtsmultiplikator für Forderungen mit Währungsinkongruenzen zwischen Einkommensquelle und Kredit
Herausforderungen:
Technische Ermittlung der Währung der Einkommensquellen (bei Gehaltskonto im eigenen Institut)
Umsetzungsoption A): manuelle Kennzeichnung im Rahmen des Kreditprozesses; Grundgesamtheit relevanter Risikopositonsklassen notwendig
Umsetzungsoption B): automatisierte Ableitung anhand bestehender Währungsfelder und ggf. manueller Überschreibungsmöglichkeit
Sonstige Risikopositionen
Explizite Funktion als Restant in der Zuordnung der Risikopositionen im Standardansatz
Kreditrisiko Interner Ansatz
Wegfall des fortgeschrittenen IRBA
Wegfall A-IRBA für Forderungen an Banken und Großunternehmen (konsolidierter Umsatz > 500 Mio. EUR) sowie grundsätzlich kein IRBA für Beteiligungspositionen
Herausforderungen:
Abgrenzung / Datenqualität bzgl. Jahresumsatzkriterium
Input Floors
Einführung von Untergrenzen bei der Schätzung institutseigener Risikoparameter (sog. Input Floor für PD, LGD und CCF)
Herausforderungen:
Strategische Bewertung Rückkehr zu Standardansätzen
Methodische Analyse entsprechend zu verwendender Parameter
IRBA-Zulassungen
Opt-Out-Klausel für IRBA-Institute: IRBA-Banken können alle oder ausgewählte IRBA-Zulassungen über einen Zeitraum von drei Jahren nach Einführung der CRR III unter bestimmten Voraussetzungen revidieren
Erhöhte Flexibilität bei zukünftigen IRBA-Zulassungen: IRBA-Zulassungen sollen auch auf Ebene einzelner Risikopositionsklassen ermöglicht werden
—> Einhaltung des sog. IRBA-Abdeckungsgrads auf Gesamtbankebene wird obsolet
Herausforderungen:
Strategische Bewertung der Verwendung des IRBA für verschiedene Forderungsklassen/Portfolien
Output Floor
Ergebnis der internen Modelle zur Risikobewertung muss minimal einem bestimmten Prozentsatz des Standardansatzes für die Risikogewichtung entsprechen
Herausforderungen:
Strategische Bewertung Rückkehr zu Standardansätzen
Berücksichtigung der Auswirkungen im Risikomanagement, im Produktpricing oder auch in den laufenden Neu-Produkt-Prozessen
Parallele Kalkulation der Eigenmittelanforderungen nach Standardansätzen zur Bestimmung des Output Floors
Sicherstellung Datenverfügbarkeit, methodische Entscheidungen im Standardansatz
Übergreifend
CVA-Charge
Überarbeitung der Standardansätze zur Ermittlung des CVA-Risikos:
Standardansatz (SA-CVA)
Basisansatz (BA-CVA; mit und ohne Berücksichtigung von Hedging)
Vereinfachter Ansatz
Interner Modelle-Ansatz (IMA-CVA) entfällt
Herausforderungen:
Wahl des neuen Ansatzes und ggf. Einholung aufsichtsrechtlicher Genehmigung (SA-CVA)
Zusätzliche Reportinganforderungen für ausgenommene Geschäfte
Kreditrisikominderungen
Überarbeitung Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten
Herausforderungen:
Höhere Granularität der Haircuts in der umfassenden Sicherheitenmethode hinsichtlich der Restlaufzeiten von Schuldverschreibungen
Höhere Haircuts bei sonstigen finanziellen Sicherheiten
CCF
Überarbeitung der Definition der Kreditkonversionsfaktoren bei außerbilanziellen Risikopositionen
Herausforderungen:
Einführung eines CCF von 10% für widerrufliche Kreditzusagen mit langer Übergangsfrist
CCF von unwiderruflichen Zusagen unabhängig von der Laufzeit
Finbridge als Ihr Partner bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen
Finbridge unterstützt Sie bei der Erfüllung der regulatorischer Anforderungen. Unsere Experten haben bei der Deutschen Bundesbank, dem Single Resolution Board und Anbietern von regulatorischer Meldesoftware gearbeitet. Sie beschäftigen sich aktiv und mit langjähriger Erfahrung mit Auswirkungsstudien und Umsetzungsprojekten im Rahmen der Regulierungsaufsicht und können Sie bei den anstehenden Herausforderungen mit fundiertem Fachwissen unterstützen. Durch unser umfassendes Know-how in der Gesamtbanksteuerung, gepaart mit der breiten Praxiserfahrung in der Regulierung, können wir flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Hauses eingehen und Sie bei der Erfüllung der Erwartungen der Aufsichtsbehörden begleiten. Haben Sie noch Fragen? Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte.