CRR III - Herausforderungen im Kreditrisikobereich

Photo by Matthieu Gouiffes on Unsplash, Abgerufen am 18.12.2023.

 

Hintergrund

Nach jüngsten Forderungen verschiedener Bankenverbände zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts des sogenannten EU-Bankenpakets (CRR III), sehen die derzeitigen Planungen der EU und der EBA weiterhin eine Einführung bis zum 1. Januar 2025 vor. Dazu wurden von Seiten der EU die neuesten Abstimmversionen der CRR/CRD veröffentlicht, die nun auch den europäischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Im Januar und April gibt es dazu die nächsten Entscheidungsrunden. Gleichzeitig werden die CRR III Reportinganforderungen in zwei Phasen konsultiert. Die Veröffentlichung des ersten wesentlichen EBA-Konsultationspapiers für das COREP-Reporting erfolgte im Dezember. Enthalten sind sowohl notwendige Anpassungen in Bezug auf die fachlichen CRR III-Umsetzungen, sowie Erweiterungen der Ausweise (u.a. zu Kreditkonversionsfaktoren, Darstellung von Sub-Risikopositionsklassen, neuer Meldebogen zum Output Floor).

Die Veröffentlichungen sind in den folgenden Links verfügbar:

In der folgenden Übersicht zeigen wir die Herausforderungen auf, die sich aus unserer Projekterfahrung bei der Einführung der CRR III Themenkomplexe im Kreditrisiko ergeben.

Kreditrisiko Standardansatz

Due Diligence

Notwendige Anpassung der Bonitätsstufe/Risikogewichtung bei entsprechenden Erkenntnissen im Rahmen der etablierten Due Diligence gemäß MaRisk.

Herausforderungen:

  • Abgrenzung relevante Grundgesamtheit als Ausgangspunkt des Prozesses

  • Umsetzung einer Erfassungsmöglichkeit für Emissions- und Emittentenratings

  • Ggf. Einbindung interner Ratings als Referenzbewertung

Forderungen gegenüber Instituten

  • Subansatz für Institute ohne Rating mit prinzipiell 3-stufiger Bewertung + bevorzugtem Risikogewicht

    -> entspricht 4-stufiger Risikogewichtung

  • Basiert im Wesentlichen auf Einschätzungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen, Eigenmittelkennzahlen

  • Ersatz des Sitzlandprinzips

Herausforderungen:

  • Abgrenzung der Grundgesamtheit aller im SCRA bewerteten Institute -> Kontrahenten der Forderungsklasse Institute ohne Haftungsverbund und ggf. weiterer Sachverhalte, Beachtung von Abhängigkeiten in der Risikopositionsklasse Gedeckte Schuldverschreibungen

  • Anforderung von Informationen zur Eigenmittelausstattung bei allen relevanten Kontrahenten (Offenlegungstabelle EU KM1 für CRR-Institute in der EU, weitere Berichte, individuelle Zulieferung); effiziente Datenversorgung z.B. über EBA Pillar III Data Hub; Beurteilung Eigenmittel-Anforderungen in Drittländern (Gleichwertigkeit, zusätzliche Anforderungen)

  • Umsetzung Sonderregel Kurzfristigkeit der Risikoposition (grenzüberschreitender Warenverkehr)

Unternehmen – Spezialfinanzierungen

Einführung der Sub-Risikopositionsklasse Unternehmen-Spezialfinanzierungen (Vorgaben für die Risikogewichtung mit und ohne Rating)

Herausforderungen:

  • Ggf. Harmonisierung der Kennzeichnung zwischen CR-SA und CR-IRB

  • Unbeurteilte Spezialfinanzierungen: Kennzeichnung Art der Spezialfinanzierung, sowie ggf. Einwertung anhand Kriterienkatalogs zur Qualität; bei Projektfinanzierungen zusätzlich: Unterscheidung operative und pre-operative Phase

Mengengeschäft

  • Vereinheitlichung der Definition des Mengengeschäfts im CR-SA und CR-IRB

  • Unterteilung in "Regulatory Retail" und "Other Retail"anhand qualitativer Kriterien (z.B. Laufzeit, Granularitätsschwelle)

  • Einführung Sub-Risikopositionsklasse "Transaktoren"

Herausforderungen:

  • Adaption der bestehenden Abgrenzung Retail/Non-Retail im CR-IRB auf CR-SA

  • Analyse der Zusammenhänge verschiedener Retail-Kriterien, insb. neue Anforderung aus Art. 123 (1) c) CRR III (Granularitätskriterium) und Einbindung in entsprechende Prozesse

Nachrangige Schuldtitel

Einführung neue Risikopositionsklasse "Nachrangige Schuldtitel"

Herausforderungen:

  • Identifikation von Eigenmittelinstrumenten, die nicht als Beteiligungen gem. Art. 133 (1) CRR gefasst sind

  • Identifikation berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten gem. Art. 72b CRR anhand umfangreichem Kriterienkatalogs

Beteiligungen

Neufassung der Grundgesamtheit und Differenzierung von Beteiligungspositionen

Herausforderungen:

  • Datenanforderungen zur entsprechenden Klassifizierung: Neukategorisierung von T2-Instrumenten in der Risikopositionsklasse Nachrangige Schuldtitel unter bestimmten Voraussetzungen sowie

  • Klassifizierung in spekulative Beteiligungen (Risikogewicht 400%) und Beteiligungen im Rahmen staatlicher Programme (Risikogewicht 100%)

Immobilienbesicherte Positionen

  • Neue Unterteilung: ADC (Acquisition, Development, Construction)

  • Cashflow-Abhängigkeit (Stichwort IPRE – “Income-Producing Real Estate)

  • Zusätzliche Anforderung: Fertigstellung eines Objekts

  • Ableitung Risikogewicht auf Basis LTV

Herausforderungen:

  • Manuelle Identifikation und Überwachung IPRE-Status, Berücksichtigung Cash-Flows als Einkunftsquellen: A) der Immobilie B) anderer Einkunftsquellen; Festlegung der Definition/Schwelle für eine wesentliche Abhängigkeit des Kapitaldienstes

  • Bestimmung korrekter LTV-Kennzahlen (unterschiedlich zu z.B. FINREP)

Währungsinkongruenzen

  • Anforderung in den Risikopositionsklassen Mengengeschäft und Durch Immobilien besicherte Positionen

  • Einführung Risikogewichtsmultiplikator für Forderungen mit Währungsinkongruenzen zwischen Einkommensquelle und Kredit

Herausforderungen:

  • Technische Ermittlung der Währung der Einkommensquellen (bei Gehaltskonto im eigenen Institut)

  • Umsetzungsoption A): manuelle Kennzeichnung im Rahmen des Kreditprozesses; Grundgesamtheit relevanter Risikopositonsklassen notwendig

  • Umsetzungsoption B): automatisierte Ableitung anhand bestehender Währungsfelder und ggf. manueller Überschreibungsmöglichkeit

Sonstige Risikopositionen

Explizite Funktion als Restant in der Zuordnung der Risikopositionen im Standardansatz

Kreditrisiko Interner Ansatz

Wegfall des fortgeschrittenen IRBA

Wegfall A-IRBA für Forderungen an Banken und Großunternehmen (konsolidierter Umsatz > 500 Mio. EUR) sowie grundsätzlich kein IRBA für Beteiligungspositionen

Herausforderungen:

Abgrenzung / Datenqualität bzgl. Jahresumsatzkriterium

Input Floors

Einführung von Untergrenzen bei der Schätzung institutseigener Risikoparameter (sog. Input Floor für PD, LGD und CCF)

Herausforderungen:

  • Strategische Bewertung Rückkehr zu Standardansätzen

  • Methodische Analyse entsprechend zu verwendender Parameter

IRBA-Zulassungen

  • Opt-Out-Klausel für IRBA-Institute: IRBA-Banken können alle oder ausgewählte IRBA-Zulassungen über einen Zeitraum von drei Jahren nach Einführung der CRR III unter bestimmten Voraussetzungen revidieren

  • Erhöhte Flexibilität bei zukünftigen IRBA-Zulassungen: IRBA-Zulassungen sollen auch auf Ebene einzelner Risikopositionsklassen ermöglicht werden

    —> Einhaltung des sog. IRBA-Abdeckungsgrads auf Gesamtbankebene wird obsolet

Herausforderungen:

Strategische Bewertung der Verwendung des IRBA für verschiedene Forderungsklassen/Portfolien

Output Floor

Ergebnis der internen Modelle zur Risikobewertung muss minimal einem bestimmten Prozentsatz des Standardansatzes für die Risikogewichtung entsprechen

Herausforderungen:

  • Strategische Bewertung Rückkehr zu Standardansätzen

  • Berücksichtigung der Auswirkungen im Risikomanagement, im Produktpricing oder auch in den laufenden Neu-Produkt-Prozessen

  • Parallele Kalkulation der Eigenmittelanforderungen nach Standardansätzen zur Bestimmung des Output Floors

  • Sicherstellung Datenverfügbarkeit, methodische Entscheidungen im Standardansatz

Übergreifend

CVA-Charge

Überarbeitung der Standardansätze zur Ermittlung des CVA-Risikos:

  • Standardansatz (SA-CVA)

  • Basisansatz (BA-CVA; mit und ohne Berücksichtigung von Hedging)

  • Vereinfachter Ansatz

  • Interner Modelle-Ansatz (IMA-CVA) entfällt

Herausforderungen:

  • Wahl des neuen Ansatzes und ggf. Einholung aufsichtsrechtlicher Genehmigung (SA-CVA)

  • Zusätzliche Reportinganforderungen für ausgenommene Geschäfte

Kreditrisikominderungen

Überarbeitung Umfassende Methode für finanzielle Sicherheiten

Herausforderungen:

  • Höhere Granularität der Haircuts in der umfassenden Sicherheitenmethode hinsichtlich der Restlaufzeiten von Schuldverschreibungen

  • Höhere Haircuts bei sonstigen finanziellen Sicherheiten

CCF

Überarbeitung der Definition der Kreditkonversionsfaktoren bei außerbilanziellen Risikopositionen

Herausforderungen:

  • Einführung eines CCF von 10% für widerrufliche Kreditzusagen mit langer Übergangsfrist

  • CCF von unwiderruflichen Zusagen unabhängig von der Laufzeit

Finbridge als Ihr Partner bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen

Finbridge unterstützt Sie bei der Erfüllung der regulatorischer Anforderungen. Unsere Experten haben bei der Deutschen Bundesbank, dem Single Resolution Board und Anbietern von regulatorischer Meldesoftware gearbeitet. Sie beschäftigen sich aktiv und mit langjähriger Erfahrung mit Auswirkungsstudien und Umsetzungsprojekten im Rahmen der Regulierungsaufsicht und können Sie bei den anstehenden Herausforderungen mit fundiertem Fachwissen unterstützen. Durch unser umfassendes Know-how in der Gesamtbanksteuerung, gepaart mit der breiten Praxiserfahrung in der Regulierung, können wir flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Hauses eingehen und Sie bei der Erfüllung der Erwartungen der Aufsichtsbehörden begleiten. Haben Sie noch Fragen? Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Projekte.


 

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