Neue Anforderungen an Versicherungen - Abwicklungsplanung für den Fall der Fälle

Photo by ceye2eye on Unsplash, Download 30.01.2024

 

Ausgangslage

Die Anforderung zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung für Kreditinstituten und Wertpapierfirmen ergibt sich seit 2015 aus der EU-Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung (BRRD(1)), den nationalen Umsetzungen (z.B. Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in Deutschland), auf europäischer Ebene den begleitenden delegierten Verordnungen und EBA-Guidelines(2) sowie den veröffentlichten Expectations for Banks des SRB(3).

Am 19. Dezember 2023 haben sich nun der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament über die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen geeinigt (IRRD(4)), welche am 19. Januar 2024 (5546/24 COD) veröffentlicht wurde(5). Der Text wird im nächsten Schritt den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die IRRD, bzw. die entsprechende nationale Umsetzung, wird voraussichtlich gleichzeitig mit den Solvency II-Änderungen in 2026 in Kraft treten.

(1): Bank Recovery and Resolution Directive

(2): https://www.bankingsupervision.europa.eu/legalframework/regulatory/compliance/html/index.de.html

(3): Single Resolution Board / Einheitlicher Abwicklungsausschuss der Europäischen Bankenunion

(4): Insurance Recovery and Resolution Directive

(5): https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5546-2024-INIT/en/pdf

Geltungsbereich Versicherungen

Eine explizite Definition, welche Assekuranzen in welchem Umfang das IRRD zu erfüllen haben, lässt sich aus der aktuellen Gesetzestextvorlage vom 14. Januar 2024 nicht direkt ableiten. Die IRRD führt lediglich aus, dass Lebens-, Nicht-Lebens- und Rückversicherungen einbezogen werden müssen und letztendlich mindestens 40% einer Abwicklungsplanung und mindestens 60% einer Sanierungsplanung unterliegen.(6) Bei Nicht-Lebensversicherungen berechnet sich der Prozentanteil dabei auf Basis der Bruttoprämien, bei Lebens- und Rückversicherungen auf Basis der Bruttorückstellungen. Die letztendliche Festlegung auf nationaler Ebene erfolgt aber durch die nationalen Aufsichtsbehörden. Der Umfang der durchzuführenden Tätigkeiten für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung wird versicherungsspezifisch auf Basis von:

  • den möglichen Folgen einer Insolvenz der Assekuranz;

  • inwiefern bereits mit nationalen Insolvenzverfahren gearbeitet werden kann;

  • wie gut diese wiederum negative Effekte auf den Finanzmarkt, andere Versicherungen, Versicherungsnehmer, Refinanzierung und die Realwirtschaft verhindern können,

definiert.(7)

Die Erstellung eines Sanierungsplans für eine Versicherung ist aber keine neue Anforderung. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sieht unter § 26 Abs 1 in Verbindung mit § 275 Abs. 1 schon die Ausarbeitung eines Sanierungsplans vor. Dieser ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörden zu erstellen. Weitere Spezifikationen oder Definition zu Struktur und Inhalt des Sanierungsplans werden im VAG aber nicht gemacht.

(6): IRRD, Title II, Chapter 1, Section 2, Article5, Abs. 2 und Section 3, Article 9 Abs. 2

(7): IRRD, Title I, Chapter 1, Section 1, Article 4, Abs. 1


Warum dieses Finbridge Insight?

Etliche Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen haben schon über die Veröffentlichung der Gesetzesvorlage durch den Europäischer Rat / Rat der Europäischen Union eine Pressemitteilung veröffentlicht. Auch die Hintergründe und Zielsetzung der IRRD sind in Veröffentlichung mannigfaltig diskutiert worden.

Finbridge möchte mit diesem Insight über die bloße Ankündigung des zukünftigen gesetzlichen Rahmens hinausgehen. Bei zahlreichen Umsetzungsprojekten der / des BRRD / SAG hat Finbridge eine Vielzahl an Herausforderungen für die Institute festgestellt, die wir frühzeitig mit der Versicherungsbranche teilen und diskutieren möchten. Allein die Frage und Definition der „wesentlichen Geschäftsteile“ für einen Sanierungs- und Abwicklungsplan eines Institutes, obgleich anhand qualitativer und vor allem quantitativer Merkmale definiert, hat sich in dem meisten Fällen als sehr kontroverse und anhaltende Diskussion herausgestellt.


Herausforderungen bei der Umsetzung

Finbridge hat seit 2017 eine Vielzahl an BRRD / SAG Umsetzungen unterstützt und steht mit weiteren Instituten kontinuierlich in fachlichem Austausch. Alle Institute waren mit gleichartigen Herausforderungen bei der Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen konfrontiert. Vier dieser Herausforderungen möchten wir hier kurz vorstellen und somit Ihnen die Möglichkeit geben, diese Herausforderungen schon bei Ihrer Umsetzungsplanung adressieren können.

1.     Awareness schaffen

Etliche Kreditinstitute und Wertpapierfirmen standen in der Vergangenheit den regulatorischen Anforderungen skeptisch oder abwartend gegenüber. Projekte wurden daher zum Teil verspätet geplant oder der Umsetzungsaufwand unterschätzt. Dies resultierte bei fast allen Kreditinstituten in den letzten zwei Jahren in umfangreiche, von regulatorischen Anmerkungen getriebene Projekttätigkeit. Wir raten daher frühzeitig das Bewusstsein im Unternehmen

  1. für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen zu schaffen;

  2. zu schaffen, dass eine Abwicklungsplanung keine Insolvenzplanung ist - im Gegenteil, sie soll eine mögliche Insolvenz des Unternehmens vorbeugen;

  3. zu schaffen, dass diese regulatorischen Anforderungen der Stabilität des Finanz- und Versicherungsmarktes dienen.

2.     Verantwortlichkeit für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung

Auch zeigte in allen Umsetzungsprojekten, dass die Allokation der Verantwortlichkeit für eine Sanierungs- und Abwicklungsplanung ein langer und streckenweise komplizierter Prozess war / ist, der auch sehr heterogen entschieden wurde. Die Allokation der Verantwortlichkeit wechselte bei einzelnen Instituten auch im Zeitverlauf mehrmals. Von einem etablierten Projektteam für den Initialaufsatz (wobei der Übergang ins Tagesgeschäft auch geklärt werden muss) über den Strategiebereich hin zu dem Finanzbereich oder dem Risikobereich(8). Konstatiert werden kann aber, dass jeder dieser Allokationsprozesse sehr lange gedauert hat und damit unnötig Ressourcen gebunden hat. Wir raten daher frühzeitig, ggf. schon jetzt, die Verantwortlichkeit für die Umsetzung und Fortführung der regulatorischen Anforderungen der IRRD in Ihrer Versicherung auf Gesellschaftsebene oder gruppenweit zu definieren.

3.     Unzureichende Management Informationssysteme (MIS)

Keines der vorhandenen MIS in den von uns unterstützten Instituten war ausreichend, die Informationsanforderungen der BRRD zu erfüllen. Diese umfasste alle Dimensionen der BRRD, nur an dieser Stelle beispielhaft genannt die Gläubigeridentifikationsliste bei der Herabschreibung / Wandlung von Fremd- in Eigenkapital (Dim 2), Identifikation von mobilisierbaren Sicherheiten (Dim 3) oder die Datenanforderungen zur Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität im Abwicklungsfall (Dim 4). Die ähnlichen Informationsanforderungen der IRRD legen nahe, dass selbst wenn geforderte Daten in Ihrer Assekuranz verfügbar sind, diese nicht in einem zentralen Datenhaushalt in der erforderlichen Form vorliegen und ggf. über manuelles Mapping zusammengesammelt werden müssten.

4.     Abwicklungsplanung betrifft alle Bereiche einer Versicherung

Die Abwicklungsplanung und insbesondere die Walkthroughs und die Dry Runs erfordern eine aktive und verlässliche Mitarbeit aller Geschäftsbereiche und Abteilungen. Diese Aktivitäten werden aktiv seitens der Aufsichtsbehörde beauftragt und erlauben wenig Raum für Fehler oder unzureichende Unterstützung von Einzelgesellschaften, Bereiche oder Abteilungen. Ziel der Walkthroughs und Dry Runs ist eine robuste Aussage über die Abwicklungsfähigkeit der Assekuranz zu erhalten. Die BaFin hat dies bei der BRRD / SAG-Umsetzung gegenüber den Kreditinstituten und Wertpapierfirmen deutlich kommuniziert, eingefordert und überwacht. Wir sind uns sicher, dass dies auch bei der Umsetzung der IRRD so sein wird.

(8): Siehe Finbridge Benchmarkstudie Abwicklungsplanung


Finbridge Benchmarkstudie Abwicklungsplanung bei Kreditinsituten und Wertpapierfirmen


Im Sommer 2023 hat Finbridge eine Benchmarkstudie durchgeführt, die die Herausforderungen der Umsetzung der Anforderungen der Abwicklungsbehörde bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen nochmals unterstrich(9). Fokus hierbei waren die Expectations for Banks(3), welche als eine Konkretisierung der Erwartungshaltung aus der BRRD angesehen werden können. An der Benchmarkstudie haben insgesamt neun Banken teilgenommen, zwei Privatbanken und sieben Banken aus dem öffentlich / genossenschaftlichen Sektor. Wir möchten hier exemplarisch zwei der identifizierten Herausforderungen detaillierter hervorheben, von denen wir glauben, dass sie in sehr ähnlicher Form auch bei der Umsetzung des IRRD bei Assekuranzen auftreten werden.

Die Benchmarkstudie zeigte, dass selbst nach der doch längeren Umsetzungsfrist für Finanzinstitute die Testdurchführungen als Teil der Abwicklungsplanung operative Herausforderungen darstellen.

Zum Zeitpunkt der Benchmarkstudie hatten sieben der Institute Dry Runs in Zusammenhang mit einem Bail-in(7) durchgeführt oder haben sie geplant. Allerdings hatten nur zwei Institute zum Benchmarkzeitpunkt aktiv an den regulatorisch erforderlichen Tests in den Bereichen Liquidität oder Betriebskontinuität gearbeitet. Ab 2024 ist ein Test aller Aspekte der Abwicklungsplanung für die vom SRB(3) beaufsichtigten Institute aber rechtsverbindlich. Nahezu alle Institute hatten zum Durchführungszeitpunkt schon die Aufforderung vom SRB erhalten, weitere und umfangreichere Dry Runs im Bereich Bail-in durchzuführen.

(9): https://www.finbridge.de/aktuelles/2023/11/07/benchmarking-apla

Abbildung 1: Durchgeführte und geplante Testaktivität der Benchmarkteilnehmer

Eine weitere zentrale Thematik, die sich auch in der Benchmarkstudie zeigte, war die Betriebskontinuität für den Falle einer Abwicklung. Fast alle Institute hatten die Komplexität dieser Thematik initial unterschätzt. Dies betraf sowohl die Datenbasis der Service-Taxonomie – zumeist Prozesse oder eine Art Prozesscluster, aber auch Kostenverrechnungsregister – als auch die regelmäßigen internen Zuständigkeiten für den Leistungskatalog, die bei einem Drittel der Benchmarkteilnehmer immer noch unklar waren.

Abbildung 2: Verantwortlichkeit in den Instituten für das Erstellen, Überarbeiten und Aktualisieren des Servicekataloges.


Vorstudie für eine effiziente und effektive Umsetzungsplanung

Um eine effiziente und effektive Umsetzung der IRRD in Ihrer Assekuranz zu ermöglichen, empfehlen wir eine zeitlich begrenzte Vorstudie durchzuführen. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht zu adressieren, definierten und unternehmensweit zu kommunizieren:

1)    Klärung der Governance-Struktur

  • Thematische Gesamtverantwortung / Gesamtverantwortlich für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung Ihrer Assekuranz

  • Umsetzungsprojekt

    • Projektverantwortung

    • Projektteam

  • Nachgelagertes Tagesgeschäft (Daily Business)

2)    Klärung präferiertes Sanierungs- und Abwicklungskonzeptes gemäß IRRD

3)    Vorabklärung der „kritischen Funktionen“ und „wesentlichen Geschäftsbereiche“ der Assekuranz

  • Bestimmung und Definition der kritischen Funktionen Ihrer Assekuranz für den Finanzmarkt mit der Aufsichtsbehörde

4)    Identifikation der involvierten Gesellschaften, Geschäftsbereiche und Abteilungen

  • Involvement / Geltungsbereich der einzelnen Unternehmensgesellschaften

  • Involvierte Geschäftsbereiche und Abteilungen

    • Unterstützende Projektarbeit

    • Informations- und Datenbereitstellung

5)    Identifikation der Datensysteme, die zur Erfüllung der Informationsanforderungen notwendig sind

  • Basis: Finbridge Datenanforderungskataloge

Neben einem Vorgehensmodell, einer detaillierten Projekt- und Ressourcenplanung, einer Budgetabschätzung (wir empfehlen eine Vollkostenabschätzung inkl. interner Ressourcen, IT-Entwicklungs- und Umsetzungskosten etc.) sollte auch eine Analyse einer möglichen Service-Taxonomie (Dim 4), ggf. auf Basis schon existierender Notfall-Konzepte, Bestandteil einer Vorstudie sein.

Die Vorstudie sollte nach unseren bisherigen Projekterfahrungen bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen so früh wie möglich durchgeführt werden, so dass involvierte Geschäftsbereiche und Abteilungen die Möglichkeit haben, sich vorbereiten zu können und kein zeitlicher oder ressourcentechnischer Engpass bei den Vorbereitungsleistungen und später beim Umsetzungsprojekt entsteht.


Finbridge als Ihr Partner für Ihre Umsetzung der IRRD

Finbridge unterstützt Sie bei der Umsetzung aller regulatorischen Anforderung an die Sanierungs- und Abwicklungsplanung. Einige unserer Experten haben vor Ihrer Tätigkeit bei Finbridge für die Bundesbank, den SRB oder Anbieter für regulatorische Meldesoftware gearbeitet. Zusammen mit unseren umfangreichen Erfahrungen der SAG-Umsetzung bei Kreditinstituten und Wertpapierfirmen verfügen wir über eine tiefgehende Expertise für die Durchführung von Vorstudien, Testrechnungen sowie Umsetzungsprojekten im Kontext der Sanierungs- und Abwicklungsplanung und des Aufsichtsrechtes, individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Versicherung zugeschnitten. Durch unser umfassendes Wissen in den Bereichen Unternehmens- und Finanzsteuerung, gepaart mit der sehr umfangreichen Praxiserfahrung bei der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, können wir flexible auf die Spezifika, Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Versicherung eingehen und garantieren Ihnen eine effiziente und effektive Umsetzung. Wie bei allen Umsetzungsprojekten begleiten wir auch Sie, wenn Sie es wünschen, in allen Belangen der Kommunikation mit den Abwicklungsbehörden, bis deren Erwartung an Ihre Sanierungs- und Abwicklungsplanung vollumfänglich erfüllt sind.

Haben Sie noch Fragen zu den organisatorischen und technischen Anforderungen der IRRD oder zu weiteren „Lessons learned“ aus unseren BRRD / SAG-Umsetzungsprojekten? Profitieren Sie schon vor Projektstart von unserem Wissen. Unsere Experten unterstützen Sie gerne mit Ihrem Know-how bei Vor- und Klärungsgesprächen, der Planung und Umsetzung der regulatorischen Anforderungen.

Quellen

[1] Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing a framework for the recovery and resolution of insurance and reinsurance undertakings and amending Directives 2002/47/EC, 2004/25/EC, 2007/36/EC, 2014/59/EU, (EU) 2017/1132 and Regulations (EU) No 1094/2010, (EU) No 648/2012, (EU) No 806/2014 and (EU) 2017/1129 - 5546/24 (COD) – https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5546-2024-INIT/en/pdf, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.

[2] Pressemitteilung vom 24. Januar 2024 Rat der EU, Solvabilität II und IRRD: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorschriften für die Versicherungsbranche - https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/12/14/solvency-ii-and-irrd-council-and-parliament-agree-on-new-rules-for-the-insurance-sector/, zuletzt aufgerufen am 06.02.2024.

[3] Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Directive 2009/138/EC as regards proportionality, quality of supervision, reporting, long-term guarantee measures, macro-prudential tools, sustainability risks, group and crossborder supervision and amending Directives 2002/87/EC and 2013/34/EU – https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5481-2024-INIT/en/pdf, zuletzt abgerufen am 01.02.2023.

[4] Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), Deutsche Bundesbank – https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/sanierung-und-abwicklung/abwicklung-598810, zuletzt abgerufen am 05.02.2024.

[5] Kapitalmarktunion, Europäischer Rat / Rat der Europäischen Union – https://www.consilium.europa.eu/de/policies/capital-markets-union/, zuletzt abgerufen am 01.02.2024.

[6] Expectation for Banks, Single Resolution Board - Einheitlicher Abwicklungsausschuss der Europäischen Bankenunion – https://www.srb.europa.eu/en/content/expectations-banks,
pdf-Dokument unter https://www.srb.europa.eu/system/files/media/document/efb_main_doc_final_web_0_0.pdf, zuletzt abgerufen am 01.02.2024.

[7] Trilog-Einigung IRRD: Kompromiss greift Kritikpunkte der Versicherer auf - Bedenken bleiben, Gesamtverband der Versicherer – https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/trilog-einigung-irrd-kompromiss-greift-kritikpunkte-der-versicherer-auf-bedenken-bleiben--162252, zuletzt abgerufen am 01.02.2024.

[8] Resolution Planning und Benchmark Study and Outlook 2024, Finbridge GmbH und Co. KG – https://www.finbridge.de/trends/2023/11/08/benchmarking-apla-en?rq=Benchmark


Autoren

 

Martin Jablonski

Senior Consultant

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