MiFIR UK Transaction Reporting Overhaul PS26/15

‍ ‍Foto von Adrianna Geo am 20. Oktober 2020

 

Nachdem es in der ersten Jahreshälfte im europäischen und britischen Transaktionsreporting vergleichsweise ruhig war, geht es nun Schlag auf Schlag: Während die ESMA mit „Report once, govern once“ vorlegte, hat die FCA mit Veröffentlichung der PS26/15 den Startschuss für die Implementierungsphase der Vereinfachungen im UK MiFIR-Meldewesen (RTS 22) und der Referenzdatenmeldung (RTS 23) gegeben.

Sinn des Reviews ist es laut FCA, die Reporting-Kosten signifikant zu senken und den Finanzplatz UK attraktiver zu gestalten. Durch Neuregelungen und Klarstellungen im Regelwerk sollen Datenqualität erhöht und Doppelreportings abgeschafft werden – ohne dabei die Kernziele der FCA zu gefährden: das Aufdecken von Marktmanipulation und Marktmissbrauch, die Überwachung der Finanzmärkte sowie die Wahrung der Finanzmarktstabilität.

Die Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Reportingsysteme der Marktteilnehmer. Die wichtigsten davon werden wir in den kommenden Kapiteln – getrennt nach RTS 22 und RTS 23 – betrachten und deren Implikationen für die Praxis einordnen. Abschließend stellen wir einen beispielhaften Strukturplan für die kommende Implementierungsphase dar.

Die Key Changes im Überblick:

Abbildung 1: Key Changes MiFIR UK PS26/15 (Quelle: Eigene Darstellung)

Zeitplan für die Umsetzung: Für die Anpassungen ist eine 18-monatige Implementierungsphase vorgesehen. Die finalen Umsetzungs-Guidelines werden für Oktober 2026 erwartet, der offizielle Go-Live erfolgt am 3. April 2028.

Für wen sind die Anpassungen relevant?

Die Anpassungen sind für alle UK MiFIR RTS 22 und RTS 23 Meldepflichtigen relevant. Hierzu zählen:

•      Investment Firms (Wertpapierfirmen & Banken)

•      Trading Venue Operators (Börsen, RM & MTF)

•      Approved Reporting Mechanisms

Key Changes RTS22 (UK MiFIR26 –Transaktionsmeldungen)

In diesem Kapitel möchten wir kurz die wichtigsten Änderungen bzgl. der RTS 22 aufzeigen und die Impacts, die sich auf Implementierungsseite daraus ergeben einordnen.

Wegfall der Meldepflicht für EU-Only Instrumente

Eine von den Marktteilnehmern lang ersehnte Erleichterung ist der Wegfall der Meldepflicht für Geschäfte in Finanzinstrumenten, die ausschließlich in der EU handelbar sind. Diese Doppelbelastung stammt aus der Phase des Brexit-Onshorings: Durch die damalige 1:1-Übernahme der EU-Regulierung entstand die Situation, dass UK-Marktteilnehmer Transaktionen an die FCA melden mussten, obwohl das zugrundeliegende Instrument nur an EU-Handelsplätzen gehandelt wurde.

Insbesondere bezüglich der Nutzung von UK FIRDS wirft dies in der Praxis Fragen auf, da die Datenbank für viele Institute als Golden Source zur Bestimmung der Melderelevanz dient. Die FCA plant, UK FIRDS ab April 2028 nicht mehr mit reinen EU-Instrumenten anzureichern. Für Marktteilnehmer, die bisher andere Datenquellen / Logiken zur Relevanzprüfung nutzen, könnte dies der entscheidende Impuls sein, final auf UK FIRDS umzusteigen.

Für die Übergangs- und Implementierungsphase schaffte die FCA zudem Rechtssicherheit: Marktteilnehmer, die EU-Instrumente vorerst weiterhin melden, haben keine juristischen Konsequenzen zu befürchten.

Wegfall der Meldepflicht von FX-Derivaten

Parallel zu den Entwicklungen in der EU verfolgt die FCA eigene Bestrebungen, das UK MiFIR-Transaktionsreporting zu vereinfachen und Doppelmeldungen konsequent zu vermeiden. Der Wegfall von FX-Geschäften aus der UK MiFIR-Meldepflicht ist hierbei ein zentraler Baustein: Hintergrund ist, dass FX-Geschäfte bereits mit umfassenden Datenfeldern über UK EMIR an die Aufsicht gemeldet werden.

Auch an dieser Stelle schafft die FCA für die 18-monatige Implementierungsphase Pragmatismus: Sie wird keine Maßnahmen gegen Marktteilnehmer ergreifen, die FX-Geschäfte ab sofort nicht mehr unter MiFIR melden – unter der strikten Bedingung, dass diese Geschäfte ordnungsgemäß unter UK EMIR gemeldet wurden.

Für Marktteilnehmer bedeutet dies einen konkreten technischen Handlungsbedarf: Die internen Datenpipelines und Relevanzerkennungslogiken müssen so angepasst werden, dass FX-Kontrakte für das MiFIR-Reporting herausgefiltert werden, ohne dass dabei die EMIR-Schnittstellen beeinträchtigt werden.

Hinweis zur Abgrenzung: Der Begriff „FX-Derivate“ umfasst laut FCA u. a. FX-Forwards, FX-Swaps, FX-Optionen sowie weitere währungsbasierte Derivate. Krypto-Derivate werden von der FCA explizit nicht als Währungsderivate eingestuft und verbleiben somit im MiFIR-Scope.

Änderungen im ToTV-Konzept für OTC-Derivate

Hinsichtlich der Evaluierung der Meldepflicht von OTC-Derivaten stehen Firmen weiterhin vor einer hohen technischen Komplexität: Um festzustellen, ob ein OTC-Geschäft unter die UK MiFIR-Meldepflicht fällt, müssen Marktteilnehmer dieses gegen die Einträge der UK FIRDS spiegeln.

Ein OTC-Derivat wird dann als meldepflichtig eingestuft, wenn die definierten Attribute in Feld 3 sowie den Feldern 20 bis 37 exakt mit einem entsprechenden Instrumenteneintrag in der FCA-FIRDS-Datenbank übereinstimmen. Die operative Umsetzung und laufende Wartung dieser komplexen Matching-Logik stellt für viele Institute eine erhebliche technische und datenseitige Hürde in ihren Reporting-Pipelines dar. Dennoch handelt es sich insgesamt um eine spürbare Entlastung: Das Kriterium für die Meldepflicht eines OTC-Derivats ist nun unmissverständlich definiert und schafft endlich die lang ersehnte Rechtssicherheit.

Anpassungen bezüglich bestehender Meldefelder

Über die Scope-Veränderungen hinaus legt die FCA in der PS26/15 weitreichende Anpassungen der Feldinhalte im RTS 22-Schema fest. Neben den reinen Feldänderungen zieht dies traditionell auch umfangreiche Überarbeitungen der Validierungsregeln (Validation Rules) nach sich.

Wir haben hierbei vier zentrale Anpassungstypen identifiziert:

Wegfall von Feldern: z. B. Streichung des Feldes Notional Currency 2.

Anpassung von Feldausprägungen: z. B. Einführung von „NOAP“ (Not Applicable) beim Strike Price.

Neue regulatorische Feld-Auslegung: z. B. Die Zuordnung der MIC zum Feld Venue auch dann, wenn das Geschäft zwar außerbörslich verhandelt, aber unter den Regulierungen des Handelsplatzes eingebracht wurde.

Neue Validierungsregeln: z. B. Verschärfungen der Logik, dass bei Trading Capacity = DEAL die Käufer- oder Verkäuferseite zwingend der LEI der ausführenden Entität sein muss.

Zentrale Herausforderung: Für Marktteilnehmer besteht die Aufgabe nun darin, zeitnah eine detaillierte Gap-Analyse durchzuführen und die internen Datenpipelines sowie Melde-Engines anzupassen, um die Regelkonformität zum Go-Live am 3. April 2028 sicherzustellen.

Wegfall der PII-Erfassung (IDM / EDM) für Handelsplätze

Handelsplätze und Börsen waren bisher verpflichtet, bei der Erfassung von Orderbuch- und Transaktionsdaten persönliche Informationen (wie Investment Decision Maker – IDM und Executing Decision Maker – EDM) der handelnden Personen zu übermitteln. Die FCA stuft diese Anforderung rückblickend als administrative Markthürde für Nicht-UK-Firmen ein, die zudem in der Praxis zu einer hohen Fehlerquote in den Daten führte.

Als signifikante Erleichterung entfällt künftig die Pflicht zur Befüllung von IDM und EDM, sofern es sich bei der auslösenden oder ausführenden Entscheidungseinheit um eine natürliche Person handelt.

Key Changes RTS23 (UK MiFIR - Referenzdaten)

Analog zum letzten Kapitel möchten wir hier auf die Key Changes eingehen, die sich aus PS26/15 für die RTS 23 ergeben.

FCA FIRDS

Mit der PS26/15 festigt die FCA den Status der UK FIRDS als finale Golden Source zur Bestimmung der RTS 23-Meldepflicht einer Transaktion.

Um der ständigen Unsicherheit bei verzögerten Stammdatenmeldungen entgegenzuwirken, führt die FCA ein klares Fristenregime ein: Handelsplätze und Meldepflichtige müssen die Abgleichsprüfung gegen die UK FIRDS bis maximal T+7 ab Ausführungsdatum (Execution Date) nachhalten.

  • Konsequenz für unvollständige Stammdaten: Stellt sich bis T+7 heraus, dass für ein ausgeführtes Geschäft kein entsprechender Stammdatensatz in der UK FIRDS existiert, entfällt die MiFIR-Transaktionsmeldepflicht für dieses Geschäft dauerhaft – selbst wenn das Instrument zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich in der UK FIRDS auftaucht.

  • Operativer Handlungsbedarf: Für RTS 22/23-Meldepflichtige bedeutet dies, dass die internen Relevanz- und Matching-Engine-Prozesse um eine exakte T+7-Tracking-Logik erweitert werden müssen, um verspätete Nachmeldungen korrekt abzufangen und Over-Reporting zu vermeiden.

Anpassungen beim Konzept „Admission to Trading“

Auch beim Prozess der Handelszulassung (Admission to Trading) stellt die FCA mit der PS26/15 wichtige Weichen für eine klarere Stammdaten-Logik in RTS 23:

Ausweitung auf MTFs: Das Konzept der Admission to Trading wird offiziell auf Multilaterale Handelssysteme (MTFs) ausgeweitet, die im Primärmarkt agieren.

Ausnahme für börseneigene Derivate: Derivate, bei denen der Handelsplatz selbst der Emittent (Issuer) ist, werden explizit von der Admission to Trading-Logik ausgenommen. In der Konsequenz entfällt für diese Instrumente die Befüllung der RTS 23-Felder 8, 9 und 10.

Klarstellung zum Timing der Erstmeldung: Die FCA stellt klar, dass Instrument-Referenzdaten erst dann gemeldet werden dürfen, wenn die Handelszulassung offiziell bewilligt wurde – und nicht bereits bei der bloßen Antragstellung.

Präzisierung des Antragsdatums: Für das Feld „Date of request for admission to trading“ schreibt die FCA vor, dass hier exakt das früheste Datum einzutragen ist, an dem der Zulassungsprozess formell angestoßen wurde.

Operativer Handlungsbedarf: Handelsplätze müssen ihre Zulassungsprozesse und die Schnittstellen zur RTS 23-Engine so anpassen, dass das Einsteuern der Stammdaten erst bei finaler Genehmigung getriggert wird und die geänderte Feldlogik für Eigen-Derivate korrekt greift.

Feldanpassungen im RTS 23-Referenzdaten-Schema

Neben den veränderten Zulassungslogiken nimmt die FCA punktuelle, aber wirkungsvolle Anpassungen am Datenmodell von RTS 23 vor. Ziel ist es, Inkonsistenzen im UK-FIRDS-Datenbestand zu reduzieren und das Matching zu schärfen.

Zu den zentralen Anpassungstypen gehören:

  • Streichung redundanter Felder: Neben dem Entfall der Felder 8, 9 und 10 für börseneigene Derivate entfallen weitere Attribute, die keinen Mehrwert für die Aufsicht bieten oder Dopplungen zu anderen Datenströmen darstellen.

  • Verschärfung der Validierungsregeln (Validation Rules): Anpassung von Formatvorgaben und Abhängigkeitsprüfungen bei Übermittlung.

  • Präzisierung & Anpassung von Felddefinitionen: Klarstellung zur Befüllung von Referenzdatenattributen (z. B. „Refined“ als neuer Status für Feld 5)

  • Operativer Handlungsbedarf: Auch für RTS 23 gilt: Handelsplätze und Datenprovider müssen ihre Stammdaten-Pipelines einer Gap-Analyse unterziehen. Das Ziel ist eine fristgerechte Umstellung der Mapping-Logiken, um Abweisungen (Rejections) durch UK FIRDS ab dem Go-Live am 3. April 2028 zu vermeiden.

Das Divergenzdilemma zwischen UK und EU MiFIR

Einen zentralen Aspekt möchten wir an dieser Stelle aufgreifen, der aufmerksamen Beobachtern bei Dual-Entity-Instituten bereits aufgefallen sein dürfte: Mit dem Go-Live der UK MiFIR-Reformen laufen die Melderegime in der EU und im Vereinigten Königreich erstmals strukturell auseinander. Institute, die beide Jurisdiktionen bisher über eine gemeinsame Schnittstelle oder eine einheitliche Datenintegrationslogik bedienen, stehen damit vor einem erheblichen Fragmentierungsproblem.

Während die ESMA nach EMIR Refit im Rahmen ihres „Report Once, Govern Once“-Ansatzes das Momentum bezüglich des MiFIR-Reviews spürbar gedrosselt hat, nutzt die FCA ihre regulatorischen Freiräume zur zügigen Entlastung der Marktteilnehmer. Das Dilemma ist offensichtlich: Großinstitute, die bisher weitgehend identische Infrastrukturen für beide Melderegime nutzen konnten, stehen nun vor dem Aufwand, ihre Systeme modularisieren und abweichende Relevanz- sowie Logik-Filter verwalten zu müssen.

Abbildung 2: Das Divergenzdilemma zwischen UK- und EU-MiFIR (Quelle: Eigene Darstellung)

Fazit & Handlungsempfehlungen: Die Roadmap bis April 2028

Die von der FCA in der Policy Statement PS26/15 beschlossenen Reformen zum UK MiFIR-Transaktions- und Referenzdatenreporting markieren einen fundamentalen Wandel: Weg von historisch gewachsenen Brexit-Altlasten, hin zu einem schlankeren, zielgerichteteren Aufsichtsregime.

Die Vermeidung von Doppel-Reporting (z. B. bei EU-Only-Instrumenten und FX-Derivaten) bringt zwar mittelfristig eine spürbare Entlastung der Meldeinfrastrukturen, erfordert in der 18-monatigen Umsetzungsphase jedoch gezielte Eingriffe in bestehende IT-Architekturen, Relevanz-Engines und Datenpipelines.

Reporting von Abwicklungsausfällen

Auch das Reporting und die Transparenz von Abwicklungsausfällen gegenüber der Öffentlichkeit werden ab dem 1. Juli 2027 deutlich ausgeweitet. Die neue Regulatorik verlangt, dass sich die CSDs von ihren Top 10 Marktteilnehmern mit den meisten Abwicklungsausfällen dessen Hauptursachen, sowie die ergriffenen Gegenmaßnahmen melden lassen.

CSDs sind zudem verpflichtet, regelmäßig detaillierte Settlement-Fail-Daten zu veröffentlichen. Zusätzlich erfassen sie künftig den Handelsplatz sowie die o. g. Transaktionstypen Buy-Sell-Back und Sell-Buy-Back in den SIs, um Matching-Fehler zu reduzieren. Die Dauer des Abwicklungsausfalls wird nach der Art des Finanzinstruments ausgewiesen und sämtliche relevanten Informationen werden monatlich in standardisiertem elektronischem Format an die Aufsichtsbehörden übermittelt.

Strategischer Fahrplan für Marktteilnehmer
Um die regulatorische Konformität bis zum Stichtag am 3. April 2028 risikofrei und kosteneffizient sicherzustellen, empfiehlt sich ein phasenweises Vorgehen:

Abbildung 3: Finbridge Vorgehensempfehlung MiFIR UK (Quelle: Eigene Darstellung)

Wie Finbridge Sie unterstützen kann

Als spezialisierte Beratung an der Schnittstelle von Regulierung, Finanzmarktprozessen und IT-Architektur begleiten wir Sie durch den gesamten Transformationsprozess:

  • Spezifische Auswirkungsanalyse: Detaillierte Bewertung Ihrer aktuellen Reporting-Pipelines und Relevanz-Logiken.

  • Fach- und IT-Konzeption: Passgenaue Design-Vorgaben für Ihre Meldewesen-Engines und Stammdaten-Filter.

  • Quality Assurance & Testing: Begleitung der Anbindungstests an die abzunehmenden Systeme und Sicherstellung der Meldefähigkeit.

Quellen

[1] Financial Conduct Authority (FCA) – UK MiFIR Transaction Reporting (PS26/15)


Autoren

Mehr zu Regulatorik

 

Nawid Chamani

Expert Financial Engineer

Financial Engineering

Nawid.Chamani at finbridge.de

 
 
 

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Stefan Korger

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