Konsultation zur “Operational Guidance for Banks on Liquidity and Funding in Resolution”
Am 11. Mai 2026 hat das Single Resolution Board (SRB) seine neue Operational Guidance for Banks on Liquidity and Funding in Resolution zur Konsultation gestellt. Ziel der neuen Guidance ist es, die bislang getrennt veröffentlichten Vorgaben zu den einzelnen Prinzipien der Dimension 3 (3.1 – Estimation of liquidity and funding needs in resolution, 3.2 – Measurement and reporting of the liquidity situation in resolution, 3.3 – Identification and mobilisation of collateral in resolution) der Expectations for Banks (EfB), welche veröffentlicht wurden, in einem konsolidierten Dokument zusammenzuführen. Die Struktur der Guidance orientiert sich hierbei an den drei Prinzipien, sodass jedem Prinzip ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Die Konsultation läuft bis zum 6. Juli 2026.
Grundsätzlich soll die zur Konsultation gestellte Guidance keine neuen Anforderungen einführen, sondern bestehende Anforderungen konkretisieren bzw. detaillieren. Ergänzend zielt das SRB mit der Guidance auf eine weitergehende Standardisierung durch die Bereitstellung von Templates ab – eine Entwicklung, die auch in anderen Themenfeldern zu beobachten ist (bspw. in der ebenfalls in diesem Jahr zur Konsultation gestellten Operational Guidance on Business Reorganisation Plan Analysis Report).
Bevor auf die konkreten Anforderungen eingegangen wird, beinhaltet die Guidance einige allgemeine Definitionen, welche insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Liquiditätslage im Zeitverlauf von Bedeutung sind. Das SRB definiert für die Guidance den Zeitraum „in resolution“ als einen Zeitraum, welcher drei Phasen umfasst. Bei den drei Phasen handelt es sich um:
„run-up to resolution“: Phase, bis zur failing or likely to fail-Entscheidung,
„resolution day or resolution week-end“”: Bezeichnet die Phase, in der das Institut als failing or likely to fail klassifiziert wird und die Abwicklungsstrategie inkl. Abwicklungsinstrumente Anwendung findet,
„stabilisation phase“: Zeitraum nach Implementierung der Abwicklungsstrategie, welcher mehrere Wochen oder Monate umfassen kann.
Neben diesen Definitionen für Zeiträume werden weitere Begrifflichkeiten definiert, wie „short notice“ als maximal 24h oder „high frequency“ als mehrmalige Messung und Berichterstattung zur Liquiditätslage innerhalb eines Tages.
Estimation of liquidity and funding needs in resolution
Der Abschnitt zur Schätzung des Liquiditäts- und Fundingbedarfs setzt an vielen Stellen auf die 2021 veröffentlichte Guidance on liquidity and funding in resolution auf.
Die grundsätzlichen Anforderungen, wonach Institute ihre Key Liquidity Entities (KLEs) sowie die zugehörigen Key Liquidity Drivers (KLDs) definieren und anschließend zwei Liquiditätsszenarien für die Abwicklung analysieren müssen, bleiben im Wesentlichen unverändert. Das SRB strebt im Bereich der Bestimmung von KLEs und KLDs jedoch eine Standardisierung über die Bereitstellung verschiedener Templates an und konkretisiert bei den Liquiditätsszenarien die Erwartungshaltung bzgl. der Inhalte der geforderten Lieferobjekte.
Key Liquidity Entities
Im Bereich der KLEs erweitert das SRB punktuell die Liste an Entitäten, welche grundsätzlich als KLEs in Betracht kommen. Die wesentliche Neuerung ist jedoch die Bereitstellung eines Templates, welches Banken zur Bestimmung ihrer KLEs verwenden können. Das Template erhebt für jede potenzielle KLE Informationen aus vier Themenfeldern.
Grundsätzliche qualitative Informationen für die betrachtete Entität, wie den Namen und Identifier, das Geschäftsmodell, die Rolle mit Blick auf Liquidität oder auch, ob es Liquiditätstransfervereinbarungen gibt.
Umfassende quantitative Informationen in den drei Themengebieten „Funding Structure“, „Collateral“ und „Exposures“.
Für die quantitativen Informationen stellt das SRB – sofern möglich – in dem Template ebenfalls Verweise auf die entsprechenden Fundstellen im Rahmen des Meldewesens dar. Die Darstellung orientiert sich dabei an der EBA-Liste für Risikoindikatoren und beinhaltet eine klare Darstellung der unterschiedlichen Komponenten der Formel zur Berechnung der Größen. Eine explizite Entscheidungslogik für die Identifikation einer Entität als KLE ist im Template nicht enthalten. Diese Einschätzung obliegt weiterhin dem Institut selbst, unter Berücksichtigung der in dem Template gesammelten Informationen.
Key Liquidity Drivers
Im Themenfeld der Key Liquidity Drivers fallen die Anpassungen ähnlich aus wie bei den KLEs. Die neue Guidance beinhaltet weiterhin eine Aufzählung möglicher Liquiditätstreiber, die auf Basis des bereitgestellten Templates bewertet und anschließend im Rahmen der Liquiditätsszenarien berücksichtigt werden müssen. Die übergeordneten Liquiditätstreiber, wie bspw. ein Abfluss von Kundeneinlagen werden im Rahmen des Templates weiter in Unterkategorien heruntergebrochen; in diesem Fall erfolgt eine Unterscheidung nach Kundengruppen. Die Standardisierung über ein Template geht mit einer wesentlichen Neuerung gegenüber der grafischen Vorlage der bisherigen Guidance einher. Während bislang eine qualitative Einwertung ausreichend war, fordert das neue Template ausdrücklich die Angabe quantitativer Auswirkungen der einzelnen Liquiditätstreiber. So müssen über den Zeitverlauf der Abwicklung entweder relative Liquiditätsbewegungen (bspw. bei Einlagen) oder absolute Liquiditätsbewegungen (bspw. bei der Bereitstellung von Collateral für FMIs) einschließlich einer Angabe zur Herkunft dieser Informationen bereitgestellt werden.
Liquiditätsszenarien
Inhaltlich umfassen die Anforderungen an Liquiditätsszenarien weiterhin Aspekte, die im Rahmen der Szenarien betrachtet werden müssen, sowie die Vorgabe der Rahmenbedingungen der Szenarien. Neu ist die explizite Anforderung einer qualitativen Begleitdokumentation – auch wenn viele Institute entsprechende Unterlagen bereits erstellt und dem SRB zur Verfügung gestellt haben. Diese soll einerseits methodische Fragestellungen und andererseits inhaltliche Aspekte der berechneten Liquiditätsszenarien adressieren. Ergänzend sind weiterhin die zwei eigentlichen Szenarien mit ihren quantitativen Informationen bereitzustellen (ein kurzlaufendes und ein langlaufendes Szenario). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Laufzeit für das kurzlaufende Szenario reduziert wurde, sowie die Szenarien nun auch für die alternative Abwicklungsstrategie berechnet werden müssen. Während das SRB in der bisherigen Guidance noch keine konkrete Formatvorgabe gemacht hat, empfiehlt die neue Guidance nachdrücklich sich an der Struktur des standardisierten Datasets des SRB zu orientieren. In einer weiteren Fußnote findet sich dann die Bestätigung, dass es sich hierbei aktuell um das Joint Liquidity Template handelt.
Measurement and reporting of the liquidity situation in resolution
Grundsätzlich basiert der Abschnitt mit Fokus auf Prinzip 3.2 auf der 2023 veröffentlichten Guidance on the measurement and reporting of the liquidity situation in resolution und beinhaltet auf den ersten Blick wenig inhaltliche Neuerungen. Zunächst erfolgt die Nennung von Gründen für die Bedeutung der Messung und des Reportings der Liquiditätslage in der Abwicklung. Neu hinzugekommen sind mehrere Verweise auf BCBS 239. Explizit wird gefordert, dass die von Banken zu etablierenden Fähigkeiten zur Messung der Liquiditätslage mit den Anforderungen aus BCBS 239 mit Blick auf Genauigkeit, Integrität, Vollständigkeit und Aktualität in Einklang stehen. Im Bereich der geforderten Governance findet sich eine Ergänzung, dass diese konsistent zu den Anforderungen aus Prinzip 4.1 bis 4.3 sein muss. Der zugrunde liegende Gedanke dürfte die Sicherstellung der für die Messung der Liquiditätslage erforderlichen betrieblichen Ressourcen und personellen Kapazitäten sein. Diese Aspekte sollten bei methodisch belastbar aufgesetzten Fähigkeiten zur operativen Handlungsfähigkeit grundsätzlich bereits berücksichtigt sein.
Eine explizite Referenz auf die in der Vergangenheit durchgeführte Joint Liquidity Exercise und das damit verbundene Joint Liquidity Template findet sich in der Guidance an dieser Stelle nicht. Konsistent zu den Ausführungen zu Liquiditätsszenarien wird nur noch von einem standardisierten Dataset des SRB gesprochen. Es liegt nahe, dass damit derzeit weiterhin das Joint Liquidity Template gemeint ist, wie es in einer Fußnote zu den Liquiditätsszenarien genannt wird.Zeitrahmen äußerst knapp bemessen ist.
Identification and mobilisation of collateral in resolution
Ausgangspunkt für den Abschnitt zur Identifikation und Mobilisierung von Collateral in der Abwicklung ist die Guidance on the identification and mobilisation of collateral in resolution. Analog zu den anderen Abschnitten orientiert sich die Struktur an der alten Guidance. Inhaltliche Änderungen finden sich vor allem auf einer detaillierten Eben bei einzelnen Punkten. Weiterhin sind die Governance für die Identifikation und Mobilisierung von Collateral sowie sämtliche dabei relevanten fachlichen und operativen Aspekte zu beschreiben. Punktuell sind tiefergehende Analysen gefordert, die so bis dato nicht in der Guidance enthalten waren (bspw. die explizite Identifikation von Gründen, warum Positionen nicht zentralbankfähig sind).
Die Guidance beinhaltet weiterhin eine Collateral Policy, die darlegt, unter welchen Gesichtspunkten der Single Resolution Fund (SRF) Collateral von Instituten akzeptiert. Im Zuge dieser Collateral Policy gab es an einem Punkt eine Anpassung: Hat die alte Fassung der Guidance noch eine Bewertung des Collateral von einem unabhängigen Dritten gefordert, ist dieser Aspekt nun kein Teil der Collateral Policy mehr, was praktische Auswirkungen auf die Umsetzbarkeit einer Liquiditätsbereitstellung über den SRF haben kann. Unabhängig von dieser Feinheit bleibt auf Basis der zur Konsultation gestellten Guidance weiterhin unklar, wie prozessual eine Liquiditätsbereitstellung über den SRF funktionieren soll.
Handlungsfelder für Banken
Wie dargestellt, wurden die Anforderungen an vielen Stellen inhaltlich zwar nicht grundlegend verändert, jedoch in verschiedenen Punkten konkretisiert. Für Institute ist daher eine strukturierte Gap-Analyse zu empfehlen, um den aktuellen Umsetzungsstand einzuordnen und potenzielle Maßnahmen zur Schließung identifizierter Lücken abzuleiten. Die vom SRB vorgenommene Konsolidierung sollte für Institute zugleich Anlass sein, auch die eigene Dokumentation auf Konsistenz und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Aspekte bzgl. Liquidität in Abwicklung sind bei vielen Instituten über verschiedene Dokumente verteilt. Zur Schaffung von Konsistenz und Reduzierung des Pflegeaufwands könnten diese in ein Dokument konsolidiert werden.
Da die Anforderungen zur Liquidität in Abwicklung an vielen Stellen Schnittmengen zum Liquiditätsrisikocontrolling im regulären Bankbetrieb aufweisen, sollte hier – auch im Sinne der SRB-Erwartung – eine enge fachliche und prozessuale Verzahnung sichergestellt werden. Insbesondere im Bereich der Identifikation von Collateral und der damit einhergehenden Mobilisierung könnten die Arbeiten ebenfalls positive Effekte für die Liquiditätssteuerung im regulären Geschäftsbetrieb haben.
Finbridge als Ihr Partner für die Abwicklungsplanung
Finbridge unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des SRB zur Abwicklungsplanung. Unsere Expertinnen und Experten haben teils selbst bei der Bundesbank, dem SRB und Anbietern von Meldewesen-Software gearbeitet. Wir sind am Markt in Vorstudien, Proberechnungen und Umsetzungsprojekten im Kontext Abwicklungsplanung und Aufsichtsrecht mit langjähriger Erfahrung aktiv und unterstützen Institute bei der fachlichen Einordnung, der methodischen Ausgestaltung und der operativen Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Kontext der Abwicklungsplanung. Aufgrund unseres umfangreichen Fachwissens in der Gesamtbanksteuerung, gekoppelt mit weitreichender umsetzungsorientierter Praxiserfahrung rund um die Abwicklungsplanung, können wir flexibel auf Ihre Wünsche und Institutsspezifika eingehen. Ergänzend zu den abwicklungsspezifischen Themen verfügt Finbridge über tiefgehende technische Kenntnisse mit verschiedenen Standardanwendungen in Kreditinstituten und kann daher auch bei der Datenextraktion unterstützen.
Sie haben Fragen zu den fachlichen Änderungen und Herausforderungen im Detail? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen für einen vertiefenden Austausch zu fachlichen Anforderungen, aktuellen Änderungen und konkreten Umsetzungsherausforderungen gerne zur Verfügung.