Updates aus dem EBA Simplification Package

 

Photo by Mika Baumeister on Unsplash, Download 08.04.2026

 

Allgemeines

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Mitte April ein umfassendes Änderungspaket für das europäische aufsichtsrechtliche Meldewesen vorgestellt. Der Konsultationsentwurf sieht vor, die Gesamtzahl der Datenpunkte im EU-weit harmonisierten Meldewesen um rund 50 % zu reduzieren.

 

Die Vorschläge sehen vor, die gesonderten EU-weiten Datenerhebungen für Stresstests und aufsichtsrechtliches Benchmarking in das reguläre Meldewesen zu integrieren, die Proportionalitätsregeln für kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) zu stärken sowie ein EU-weites öffentliches Register für aufsichtsrechtliche Datenanforderungen einzurichten. Für das Benchmarking wird dazu ein separates RTS erwartet. Aufgrund neuer Anforderungen im Zusammenhang mit IFRS 18, ESG-Offenlegungen und der „Fundamental Review of the Trading Book“ (FRTB) wird diese Nettoreduktion vor dem Hintergrund zusätzlicher neuer Meldepflichten erzielt.

Die Hauptkonsultation läuft bis zum 10. Juli; für die Änderungen im Zusammenhang mit IFRS 18 gilt eine frühere Frist bis zum 10. Mai 2026. Die Umsetzung der Änderungen ist für September 2027 geplant.

Anbei die Änderungen im Detail nach Meldebereichen:

Liquidität und AE

  • Erweiterungen beim Ausweis von Fristenbändern

  • Abschaffung Meldeschwelle Funding-Formular

  • Detailliertere Aufschlüsselung von Gegenparteiinformationen und diversen Produkten, z.B. Intragroup Funding, bestimmten Einlagen, Wertpapieren, Geldmarktgeschäften, Wholesalefunding

  • Aufnahme von Zentralbankfinanzierung und  AT1/T2-Kapitalinstrumenten

  • Aufnahme von Kapitalinstrumenten

  • Prozessuale Vereinfachungen bei Cross-Validierungen

  • AE: Verringerung von Doppelmeldungen durch nationales Ad-hoc-Reporting

FINREP

  • Umstrukturierung und Streichung von Details, insbesondere bei NPL-Formularen, Streichung diverser Formulare

  • Reduktion der Meldefrequenz bei bestimmten Formularen

  • Erhöhte Proportionalität beim Ausweis von Derivaten und zu geografischen Aufschlüsselungen

  • Einführung eines Kern- und Ergänzungsansatzes

  • Integration anderer Berichte in FinRep zur Abdeckung des Datenbedarfs für Stresstests

  • Anpassung der FinRep-Gewinn- oder Verlustrechnung durch die Implementierung von IFRS 18

  • Differenzierung von Sicherheiten und Garantien zwischen leistungsfähigen und nicht leistungsfähigen Exposures

  • Zusatzinformationen zu LTV für Gewerbeimmobiliendarlehen, sowie zu erhaltenen Immobiliensicherheiten und Garantien

  • Erweiterte Berichtspflichten zu Finanzanlagen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten gegenüber anderen Finanzunternehmen

  • Neue Meldepositionen zu Krypto-Vermögenswerten

Stresstesting

  • Integration bisheriger Stand-alone-Stresstesting-Daten in das reguläre Reporting

  • Vereinfachung und Harmonisierung der Reporting-Prozesse durch Konsolidierung von Datenfeldern

  • Fortlaufende Verpflichtung zur Befüllung separater Stresstesting-Bögen

  • Anpassung der Kreditrisiko-Datenanforderungen in FINREP, COREP und im ESG-Reporting

  • Neue FINREP-Templates F49.01 und F49.02 zur länderspezifischen Darstellung von Kreditrisikoparametern

  • Schließung von Datenlücken bei IRB-Exposures durch das neue COREP-Template C09.05

  • Erweiterung des ESG-Templates D01.00 um Wirtschaftszweige und Energieeffizienzklassen

  • Effizienzgewinne im OpRisk durch Streichung redundanter Datenfelder

  • Konsistente Stresstest-Meldungen durch Harmonisierung der Marktrisiko-Templates

Kreditrisiken/Eigenmittel

  • Ausweis von Übergangsbestimmungen nach CRR3

  • Integration relevanter Daten für Stresstesting in COREP

  • Detaillierte Angaben zu außerbilanziellen Geschäften mit ähnlichem Risiko wie diejenigen in Anhang 1 CRR

  • RWA-Effekte des FX-Mismatch-Faktors

  • Verringerungen des Kernkapitals aufgrund aufsichtlicher Erlaubnis

  • Gesonderter Ausweis einbehaltener Vorjahresgewinne, die nicht zur Verringerung der Eigenmittel herangezogen werden dürfen

  • Überarbeitung der Formulare hinsichtlich der anzuliefernden Informationen z.B. für durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen, die vormals keine Inputs benötigt haben

Marktpreisrisiken

  • Technische Präzision des FRTB und Bereinigung von Redundanzen

  • Umstellung der Meldepflichten auf das neue FRTB-Rahmenwerk für den „Alternativen Standardansatz“ (ASA) und „Alternativen internen Modellansatz“ (AIMA) ab 2027

  • Einführung neuer Formulare für die Zusammensetzung des Handelsbuchs (C 90.05) sowie für jede Neuklassifizierung von Instrumenten (C 24.01)

  • Reduktion Granularität: Streichen der Aufschlüsselung nach Währung und Märkten im vereinfachten Standardansatz

  • Reduktion der aufzuführenden Gegenparteien von 25 auf 20 im fortgeschrittenen Ansatz (AIMA Default Risk Charge)

Operationelle Risiken

  • Berichtsrahmen für die neue, detailliertere und differenziertere CRR3-Taxonomie operationeller Risiken

  • Halbjährliche Meldung individueller Verlustereignisse oberhalb der regulatorischen Schwellenwerte (Tabelle C 17.01)

  • Einmalige Meldung historischer Verluste der letzten 10 Jahre auf aggregierter Basis

ESG

  • Einführung eines ESG-Meldewesens (Säule 1) zusätzlich zur bestehenden Säule 3

  • Deutliche Überarbeitung und Erweiterung der zukünftigen Meldeanforderungen auf Basis der aktuellen Offenlegungsformulare

  • Wesentliche Integration von Kreditrisikoparametern wie PD, LGD, LTV sowie Migrationswahrscheinlichkeiten für Impairment-Stufen (Stage Transfers) zur Identifikation von Konzentrationsrisiken in „braunen“ Sektoren

  • Ergänzung von Ertragsinformationen (Zinsen, Gebühren, Provisionen) zur Darstellung der Abhängigkeit von ESG-Sektoren in der GuV

  • Bei durch Immobilien besicherten Positionen: Ausweis von Energieeffizienzverbesserungen sowie der Anteile des ESG-Portfolios in der Deckungsmasse von Pfandbriefen

  • Erfassung weiterer Risiken im neuen Meldebogen zu Nature Risk (u. a. Biodiversität, Umweltverschmutzung)

  • Wegfall der GAR-Informationen bzw. des entsprechenden Reportings

  • Erwartete inhaltliche Harmonisierung mit den aktuell in Konsultation befindlichen Offenlegungsformularen gemäß CRR; kurzfristige Veröffentlichung noch ausstehend

Offenlegung für Small and Non-Complex Institutions (SNCI)

  • Integration der Informationen zur Vergütungspolitik in die Offenlegung für SNCI’s

  • Erfassung zusätzlicher Meldedaten für Risiko und nicht leistungsfähige Kredite für börsennotierte SNCI's

  • Quantitative Offenlegung durch EBA im Säule 3 Datahub auf Basis von Meldedaten

Sonstiges

  • Einführung eines Templates für aggregierte Risikopositionen im Schattenbankwesen

  • Vereinfachung der Meldebögen für die Verschuldungsquote

  • Anforderung von Metadaten im Meldeprozess


Autoren: Martin Atzler, Lea Bestle, Rico Heinemann, Alexander Reinholz-Hain, Alina Stietzel, Dr. Stefan Walter

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Ihr Ansprechpartner

Martin Atzler

Senior Expert

martin.atzler at finbridge.de

 
 
 
 
 
 

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