Updates aus dem EBA Simplification Package
Allgemeines
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Mitte April ein umfassendes Änderungspaket für das europäische aufsichtsrechtliche Meldewesen vorgestellt. Der Konsultationsentwurf sieht vor, die Gesamtzahl der Datenpunkte im EU-weit harmonisierten Meldewesen um rund 50 % zu reduzieren.
Die Vorschläge sehen vor, die gesonderten EU-weiten Datenerhebungen für Stresstests und aufsichtsrechtliches Benchmarking in das reguläre Meldewesen zu integrieren, die Proportionalitätsregeln für kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) zu stärken sowie ein EU-weites öffentliches Register für aufsichtsrechtliche Datenanforderungen einzurichten. Für das Benchmarking wird dazu ein separates RTS erwartet. Aufgrund neuer Anforderungen im Zusammenhang mit IFRS 18, ESG-Offenlegungen und der „Fundamental Review of the Trading Book“ (FRTB) wird diese Nettoreduktion vor dem Hintergrund zusätzlicher neuer Meldepflichten erzielt.
Die Hauptkonsultation läuft bis zum 10. Juli; für die Änderungen im Zusammenhang mit IFRS 18 gilt eine frühere Frist bis zum 10. Mai 2026. Die Umsetzung der Änderungen ist für September 2027 geplant.
Virtuelle öffentliche Anhörung (05.05. 10-13 Uhr)
Anbei die Änderungen im Detail nach Meldebereichen:
Liquidität und AE
Erweiterungen beim Ausweis von Fristenbändern
Abschaffung Meldeschwelle Funding-Formular
Detailliertere Aufschlüsselung von Gegenparteiinformationen und diversen Produkten, z.B. Intragroup Funding, bestimmten Einlagen, Wertpapieren, Geldmarktgeschäften, Wholesalefunding
Aufnahme von Zentralbankfinanzierung und AT1/T2-Kapitalinstrumenten
Aufnahme von Kapitalinstrumenten
Prozessuale Vereinfachungen bei Cross-Validierungen
AE: Verringerung von Doppelmeldungen durch nationales Ad-hoc-Reporting
FINREP
Umstrukturierung und Streichung von Details, insbesondere bei NPL-Formularen, Streichung diverser Formulare
Reduktion der Meldefrequenz bei bestimmten Formularen
Erhöhte Proportionalität beim Ausweis von Derivaten und zu geografischen Aufschlüsselungen
Einführung eines Kern- und Ergänzungsansatzes
Integration anderer Berichte in FinRep zur Abdeckung des Datenbedarfs für Stresstests
Anpassung der FinRep-Gewinn- oder Verlustrechnung durch die Implementierung von IFRS 18
Differenzierung von Sicherheiten und Garantien zwischen leistungsfähigen und nicht leistungsfähigen Exposures
Zusatzinformationen zu LTV für Gewerbeimmobiliendarlehen, sowie zu erhaltenen Immobiliensicherheiten und Garantien
Erweiterte Berichtspflichten zu Finanzanlagen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Posten gegenüber anderen Finanzunternehmen
Neue Meldepositionen zu Krypto-Vermögenswerten
Stresstesting
Integration bisheriger Stand-alone-Stresstesting-Daten in das reguläre Reporting
Vereinfachung und Harmonisierung der Reporting-Prozesse durch Konsolidierung von Datenfeldern
Fortlaufende Verpflichtung zur Befüllung separater Stresstesting-Bögen
Anpassung der Kreditrisiko-Datenanforderungen in FINREP, COREP und im ESG-Reporting
Neue FINREP-Templates F49.01 und F49.02 zur länderspezifischen Darstellung von Kreditrisikoparametern
Schließung von Datenlücken bei IRB-Exposures durch das neue COREP-Template C09.05
Erweiterung des ESG-Templates D01.00 um Wirtschaftszweige und Energieeffizienzklassen
Effizienzgewinne im OpRisk durch Streichung redundanter Datenfelder
Konsistente Stresstest-Meldungen durch Harmonisierung der Marktrisiko-Templates
Kreditrisiken/Eigenmittel
Ausweis von Übergangsbestimmungen nach CRR3
Integration relevanter Daten für Stresstesting in COREP
Detaillierte Angaben zu außerbilanziellen Geschäften mit ähnlichem Risiko wie diejenigen in Anhang 1 CRR
RWA-Effekte des FX-Mismatch-Faktors
Verringerungen des Kernkapitals aufgrund aufsichtlicher Erlaubnis
Gesonderter Ausweis einbehaltener Vorjahresgewinne, die nicht zur Verringerung der Eigenmittel herangezogen werden dürfen
Überarbeitung der Formulare hinsichtlich der anzuliefernden Informationen z.B. für durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen, die vormals keine Inputs benötigt haben
Marktpreisrisiken
Technische Präzision des FRTB und Bereinigung von Redundanzen
Umstellung der Meldepflichten auf das neue FRTB-Rahmenwerk für den „Alternativen Standardansatz“ (ASA) und „Alternativen internen Modellansatz“ (AIMA) ab 2027
Einführung neuer Formulare für die Zusammensetzung des Handelsbuchs (C 90.05) sowie für jede Neuklassifizierung von Instrumenten (C 24.01)
Reduktion Granularität: Streichen der Aufschlüsselung nach Währung und Märkten im vereinfachten Standardansatz
Reduktion der aufzuführenden Gegenparteien von 25 auf 20 im fortgeschrittenen Ansatz (AIMA Default Risk Charge)
Operationelle Risiken
Berichtsrahmen für die neue, detailliertere und differenziertere CRR3-Taxonomie operationeller Risiken
Halbjährliche Meldung individueller Verlustereignisse oberhalb der regulatorischen Schwellenwerte (Tabelle C 17.01)
Einmalige Meldung historischer Verluste der letzten 10 Jahre auf aggregierter Basis
ESG
Einführung eines ESG-Meldewesens (Säule 1) zusätzlich zur bestehenden Säule 3
Deutliche Überarbeitung und Erweiterung der zukünftigen Meldeanforderungen auf Basis der aktuellen Offenlegungsformulare
Wesentliche Integration von Kreditrisikoparametern wie PD, LGD, LTV sowie Migrationswahrscheinlichkeiten für Impairment-Stufen (Stage Transfers) zur Identifikation von Konzentrationsrisiken in „braunen“ Sektoren
Ergänzung von Ertragsinformationen (Zinsen, Gebühren, Provisionen) zur Darstellung der Abhängigkeit von ESG-Sektoren in der GuV
Bei durch Immobilien besicherten Positionen: Ausweis von Energieeffizienzverbesserungen sowie der Anteile des ESG-Portfolios in der Deckungsmasse von Pfandbriefen
Erfassung weiterer Risiken im neuen Meldebogen zu Nature Risk (u. a. Biodiversität, Umweltverschmutzung)
Wegfall der GAR-Informationen bzw. des entsprechenden Reportings
Erwartete inhaltliche Harmonisierung mit den aktuell in Konsultation befindlichen Offenlegungsformularen gemäß CRR; kurzfristige Veröffentlichung noch ausstehend
Offenlegung für Small and Non-Complex Institutions (SNCI)
Integration der Informationen zur Vergütungspolitik in die Offenlegung für SNCI’s
Erfassung zusätzlicher Meldedaten für Risiko und nicht leistungsfähige Kredite für börsennotierte SNCI's
Quantitative Offenlegung durch EBA im Säule 3 Datahub auf Basis von Meldedaten
Sonstiges
Einführung eines Templates für aggregierte Risikopositionen im Schattenbankwesen
Vereinfachung der Meldebögen für die Verschuldungsquote
Anforderung von Metadaten im Meldeprozess
Autoren: Martin Atzler, Lea Bestle, Rico Heinemann, Alexander Reinholz-Hain, Alina Stietzel, Dr. Stefan Walter
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Ihr Ansprechpartner
Martin Atzler
Senior Expert
martin.atzler at finbridge.de