Risk Mitigation Accounting: Zwischenbilanz zum Exposure Draft
In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Rückmeldungen zum Exposure Draft bezüglich des Risk Mitigation Accounting (RMA). Hintergrund ist, dass das International Accounting Standards Board (IASB) im Dezember 2025 einen Exposure Draft veröffentlicht hat, der Änderungsvorschläge zu IFRS 7 und IFRS 9 beinhaltet. Zusätzlich wurde das zuvor unter dem Namen Dynamic Risk Management (DRM) bekannte Vorhaben in Risk Mitigation Accounting umbenannt.
Hintergrund
Seit 2013 entwickelt das IASB ein umfassendes Accounting-Rahmenwerk für das dynamische Risikomanagement. Das Ziel ist eine stärkere Verzahnung zwischen Accounting und Risikomanagement. Außerdem soll es eine präzisere Abbildung der Auswirkungen von Risikomanagementaktivitäten auf die wirtschaftlichen Ressourcen einer Bank ermöglichen. Diese flexible Herangehensweise an das Risikomanagement stellt unter IAS 39 und IFRS 9 einige Herausforderungen dar. Eine Übersicht des DRM-Kernmodells haben wir bereits in der Vergangenheit vorgestellt (siehe [1] und [2]). Im Dezember 2025 veröffentlichte das IASB einen Exposure Draft und nannte das Vorhaben in Risk Mitigation Accounting um. Anschließend hat eine Feedback-Phase begonnen, die am 30. November 2026 endet.
Allgemeines zu den Rückmeldungen
Zum aktuellen Zeitpunkt wurden 18 Veröffentlichungen eingereicht und auf einer dedizierten Seite des IASB veröffentlicht (siehe [3]). Die Einreichungen sind aus 14 verschiedenen Ländern (USA, Singapur, Malaysia, Kolumbien, Indonesien, Japan, Sri Lanka, Uganda, Saudi-Arabien, Ägypten, Vereinigtes Königreich, Thailand, Deutschland und Botswana). Ebenfalls stammen die Einsendungen aus unterschiedlichen Branchen und Bereichen, darunter Accounting, Versicherungswesen, Bildungswesen, Finanzdienstleistungen und Bankwesen.
Zentrale Kritikpunkte der Rückmeldungen
In den Stellungsnahmen der Marktteilnehmer werden Kritikpunkte genannt, die als wesentliche Herausforderungen angesehen werden. Im Folgenden haben wir diese in vier Kernthemen gebündelt und stellen sie näher vor.
1. Grundkonzeption und praktische Umsetzbarkeit des RMA-Modells
Mehrere Einreichungen bezweifeln, dass das vorgeschlagene Modell die tatsächliche Steuerung des Neubewertungsrisikos (Repricing Risk) angemessen abbildet. In der Praxis werden Risiken häufig portfolio- oder zeitraumübergreifend und mit einem oder wenigen Time Buckets gesteuert, statt in kleinteiligen, isolierten Zeitbändern.
Das Modell sollte flexibel auf unterschiedliche Risikomanagementansätze reagieren können. Dies betrifft insbesondere die gemeinsame Steuerung von Zins- und Währungsrisiken, mehrere Risikominderungsraten sowie portfolioübergreifende Absicherungen.
VInsbesondere die HSBC bewertet die Schwierigkeiten als grundlegend und hält das Modell in seiner derzeitigen Form für praktisch nicht umsetzbar. Als mögliche Alternativen werden eine Neugestaltung des Modells, ein „Held for Hedging“-Ansatz oder die Übernahme des IAS 39 Carve-Out genannt. Demgegenüber unterstützen andere Einreichungen grundsätzlich die Einführung eines freiwilligen RMA-Modells, sofern es durch ausreichend Leitlinien ergänzt wird.
2. Anwendungsbereich und bilanzielle Behandlung des RMA
Es werden Klarstellungen dazu verlangt, welche Positionen in zugrunde liegende Portfolios einbezogen werden dürfen. Dies betrifft unter anderem gruppeninterne Finanzinstrumente, die nur in Einzel- oder separaten Abschlüssen berücksichtigt werden sollen, finanzielle Verbindlichkeiten aus eigenem Kreditrisiko sowie künftig möglicherweise einbezogene Versicherungsverbindlichkeiten.
Die Einreichungen enthalten zahlreiche Fragen zu designierten und Benchmark Derivaten. Zu klären sind unter anderem eine vollständige oder anteilige Designation, schariakonforme Profit-Rate-Swaps, Derivate mit Optionen, die Anpassung an Änderungen des zugrunde liegenden Portfolios sowie die Bilanzierung von Cross-Currency-Zinsswaps.
Besonders kritisch beurteilt werden der „Risk Mitigation Adjustment Excess“-Test, der „Lower of“-Test und die Regeln für die Beendigung des RMA. Gefordert werden präzisere Vorgaben, dazu wie Überschüsse zu erfassen sind und wie irreversible oder wirtschaftlich nichtzutreffende Gewinn- und Verlustwirkungen vermieden werden können. Zusätzlich wird aus dem Versicherungswesen angemerkt, dass es notwendig wäre, versicherungsspezifische Bilanzierungsdiskrepanzen in angemessener Weise zu behandeln.
3. Risikominderungsziel, Kontrollanforderungen und Offenlegung
Das Risikominderungsziel (Risk Mitigation Objective) sollte nach Ansicht mehrerer Einreicher eindeutiger, objektiv überprüfbar und stärker an den tatsächlichen internen Risikomanagementprozess ausgerichtet sein. Nach seiner Festlegung sollten Änderungen nur unter eng begrenzten und klar definierten Umständen möglich sein, um die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen zu erhöhen.
Für eine verlässliche Anwendung werden strengere Nachweis- und Kontrollmechanismen vorgeschlagen. Dazu gehören verbindliche regelmäßige Backtesting-Prozesse, die Veröffentlichung der Backtesting-Ergebnisse, eine Hierarchie der Bewertungsmethoden sowie eine mindestens jährliche unabhängige Validierung der Schätzung des Nettoneubewertungsrisikos.
Die Offenlegungsanforderungen werden teilweise als unverhältnismäßig, kostspielig und wirtschaftlich sensibel kritisiert. Besonders betroffen wären Unternehmen, die das RMA freiwillig nicht anwenden sowie kleine und mittelgroße Organisationen. Allgemein werden daher proportionale, auf hoher Ebene ansetzende Angaben gefordert.
4. Übergang von IAS 39 und notwendige Umsetzungshilfen
Die Mehrheit der einschlägigen Stellungnahmen hält eine längere Übergangsfrist von IAS 39 zu RMA für erforderlich. Genannt werden mindestens 12, 24 oder 36 Monate. Die Frist soll den Aufbau von Systemen, Kontrollen und Prüfprozessen ermöglichen. Zusätzlich wird für afrikanische Finanzinstitute ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf gesehen.
Gefordert werden großzügigere Übergangs- und Bestandsschutz-regelungen für bestehende Derivate und Hedge-Adjustments. Dabei sollen auch Derivate berücksichtigt werden, deren Fair Value zum Übergangszeitpunkt ungleich Null ist. Außerdem sollte die Aufhebung von IAS 39 nicht automatisch an den Einführungszeitpunkt des RMA geknüpft werden.
Die Einreichungen erbitten umfangreiche Anwendungsleitlinien und Zahlenbeispiele mit Buchungssätzen. Diese sollten dabei sämtliche relevanten Portfolios, Risikomanagementstrukturen, Zulassungskriterien Verhaltensannahmen und Mechaniken abdecken.
Unsere Einschätzung und Ausblick
Neben der Kommentierungsphase, in deren Rahmen die Möglichkeit besteht, öffentliches Feedback einzureichen, können Marktteilnehmer zusätzlich an Feldstudien („Fieldwork“) teilnehmen. Die Ergebnisse dieser Feldstudien können ebenfalls bis zum 30. November 2026 eingereicht werden. Anders als bei den Stellungnahmen aus der Kommentierungsphase plant das IASB derzeit jedoch nicht, die Ergebnisse der Feldstudien zu veröffentlichen. Mit den Feldstudien werden folgende Ziele verfolgt:
Bewertung der praktischen Anwendung des RMA-Modells,
Ermittlung operativer Herausforderungen und Kosten sowie
Bewertung, ob das Modell seine Ziele erreicht und den Anwendern nützliche Informationen liefert.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das bislang veröffentlichte Feedback aus der Kommentierungsphase darauf hindeutet, dass das IASB mit dem RMA-Modell grundsätzlich einen relevanten und von vielen Einreichern unterstützten Ansatz verfolgt. Der derzeitige Entwurf scheint jedoch noch nicht die erforderliche Reife für eine unveränderte Finalisierung zu besitzen. Vorrangig sollten die praktische Anschlussfähigkeit an bestehende Risikomanagementprozesse, die technischen Bilanzierungsmechanismen und die Verhältnismäßigkeit der Offenlegungs- und Kontrollanforderungen verbessert werden. Für die weitere Entwicklung zeichnen sich drei zentrale Handlungsfelder ab:
Überarbeitung des Modells: stärkere Ausrichtung an der tatsächlichen Steuerung von Risiken auf Portfolio- und Nettobasis sowie mehr Flexibilität bei unterschiedlichen Risikomanagementstrategien.
Präzisierung der Regelungen: eindeutige Vorgaben zu Benchmark Derivaten, Anwendungsbereichen, RM-Adjustments, Portfolioänderungen und gruppeninternen Transaktionen.
Erleichterung der Umsetzung: längere Übergangsfristen, angemessener Bestandschutz, verhältnismäßige Offenlegungspflichten und umfangreiche Anwendungsbeispiele.
Es bleibt daher abzuwarten, wie das IASB auf die zahlreichen Rückmeldungen reagieren wird. Die weitere Reaktion des IASB wird aus unserer Sicht eine bedeutende Rolle für die Fortentwicklung und die zukünftige Gestaltung des RMA-Modells spielen.
Gelingt es dem IASB, die Kritikpunkte überzeugend zu adressieren, könnte das RMA eine international vergleichbare und wirtschaftlich aussagekräftige Alternative zu den bisherigen Regelungen schaffen. Werden die grundlegenden Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit nicht ausgeräumt, besteht die Gefahr einer geringeren Akzeptanz und uneinheitlichen Anwendung des Modells. Insbesondere wird entscheidend sein, ob das IASB die grundlegenden Bedenken durch eine gezielte Überarbeitung des Modells ausräumen kann oder ob eine umfassendere konzeptionelle Neugestaltung erforderlich wird.
Die weitere Entwicklung bleibt damit spannend. Wir werden den Fortgang des Projekts und die nächsten Schritte des IASB aufmerksam verfolgen.
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Quellenverzeichnis
[1] Dr. C. Keller, C. Queckenberg, P. T. Philipp, Dynamic Risk Management: Eine Einführung in das DRM-Kernmodell, zuletzt abgerufen am 01.10.2026
[2] Dr. C. Keller, C. Queckenberg, P. T. Philipp, Dynamic Risk Management: Ein illustratives Beispiel, zuletzt abgerufen am 01.10.2026
[3] IASB, Webseite mit veröffentlichten Rückmeldungen: Exposure Draft and comment letters, zuletzt abgerufen am 01.10.2026
Autor
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Patrick T. Philipp
Senior Financial Engineer
Financial Engineering
patrick.philipp at finbridge.de
Finbridge veröffentlicht ein Poster zu Geopolitischen Risken und deren Auswirkungen & Risken für Banken. Betrachtet wurden neben den Risikotreibern und Wirkungskanälen auch die Indikatoren der Bankrisiken sowie die Ergebnisse des EZB Stresstest 2026.