Nachdem das Single Resolution Board Ende November zunächst ihre Liste der anstehenden Konsultationen und Lieferobjekte für das Jahr 2025 veröffentlicht hat, folgte am 03.12. direkt das erste zu konsultierende Dokument in Form der „Operational guidance for banks on resolvability self-assessment“. Die Konsultationsfrist für das genannte Dokument läuft bis 7. Februar 2025.
WeiterlesenAb dem 01.01.2025 ändert sich die Besteuerung von Fremdwährungsgewinne: Zukünftig sind Einkünfte aus Fremdwährungsgeschäften nicht mehr als Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften, sondern als Einkünfte aus Kapital zu versteuern. Das Insight gibt einen Überblick über die genauen Änderungen und stellt Handlungsempfehlungen für Finanzinstitute dar.
WeiterlesenErfahren Sie mehr über PHACCT, unsere performante Lösung für das Portfolio Fair Value Hedge Accounting, entwickelt mit der pbb Deutsche Pfandbriefbank. Die moderne Webanwendung bildet den Hedge-Prozess vollständig ab, bietet volle Transparenz und nahtlose Integration in bestehende IT-Landschaften. PHACCT ermöglicht schnellere Prozesse, geringere Kosten und flexible Datenzugriffe für zukunftssichere Banklösungen.
WeiterlesenFinbridge veröffentlicht ein Poster zur Immobilienbewertung vor dem Hintergrund der Neuregelungen der CRR III. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Methodik zur Ermittlung des Immobilienwertes ("Property Value") gem. Art. 229 CRR.
WeiterlesenKrypto-Assets haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, insbesondere durch Ereignisse wie den Zusammenbruch der Kryptobörse FTX und die zunehmende Nutzung der Blockchain-Technologie für digitale Anleihen. Dies hat das Interesse der Regulierer geweckt, weshalb der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) neue Offenlegungsvorschriften vorgeschlagen hat, die ab dem 1. Januar 2025 speziell für Krypto-Assets gelten sollen. Diese umfassen sowohl qualitative als auch quantitative Anforderungen an Banken und unterteilen Krypto-Assets in verschiedene Gruppen, für die jeweils unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Eigenmittelanforderungen und Offenlegungspflichten vorgesehen sind.
WeiterlesenWährend einer intensiven und kurzen Analysephase im „Workshop“-Format wurden gemeinsam mit den Experten der Mondial die bestehenden Prozesse auf ihre DORA-Konformität geprüft und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese kooperative und ressourcenschonende Herangehensweise ermöglichte es in kürzester Zeit, die Basis für etwaige Umsetzungsinitiativen zu liefern.
WeiterlesenAm 30. Juli 2024 hat die European Banking Authority (EBA) eine Konsultation zur Überarbeitung des Reportings für die Abwicklungsplanung gestartet. Finbridge hat die Änderungen analysiert und stellt diese im vorliegenden Insight vor.
WeiterlesenEines der größten Themen der vergangenen Jahre ist die Integration von ESG-Aspekten in die Prozesse und Aktivitäten von Kreditinstituten, wozu Finbridge sich bereits in mehreren Veröffentlichungen geäußert hat (hier oder hier). Neben einer Berücksichtigung von ESG-Aspekten bspw. bei der Kreditvergabe ist ebenfalls eine angemessene Berücksichtigung in das Risikomanagement gefordert. Zu nennen ist hier bspw. die Konsultationsfassung der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/CP/2024/02) oder die Aufnahme von ESG-Risiken in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Rahmen der 7.ten MaRisk Novelle.
WeiterlesenDie EU arbeitet aktiv daran, eine digitale Ergänzung zum bestehenden Bargeld zu schaffen – den digitalen Euro (D€).
Mit der Einführung eines solchen Zahlungsmittels wäre womöglich ein großer Wandel im gesamten Zahlungsverkehr verbunden, vom alltäglichen Einkauf im Supermarkt bis hin zu den Angeboten einer Geschäftsbank, weshalb sich eine genauere Beschäftigung mit diesem Konzept auf jeden Fall empfiehlt.
Die Beweggründe dafür, ein solches Zahlungsmittel zu schaffen, was genau aktuell geplant ist und wie die technischen und gesetzlichen Grundlagen dafür aussehen sollen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die EU hat die Weichen für eine robuste digitale operationelle Infrastruktur des gesamten Finanzsektors gestellt. Diese Anforderungen sind in der Verordnung 2022/2554 (Digital Operational Resilience Act, DORA) verankert und werden ab dem 17. Januar 2025 verbindlich angewendet.
Trotz großer Schnittmengen mit den bisherigen aufsichtlichen Anforderungen an die IT von Finanzdienstleistern (xAIT) besteht akuter Handlungsbedarf, da DORA umfassendere Anforderungen stellt. Der Schwerpunkt verlagert sich von der Betrachtung der Informationssicherheit hin zur Sicherstellung eines sicheren und robusten Betrieb von Informations- und Kommunikationstechnologien bei Finanzunternehmen und deren Dienstleistern.
Um Unternehmen den Übergang von den bekannten xAIT hin zu DORA zu erleichtern, hat die BaFin eine Aufsichtsmitteilung mit unverbindlichen Umsetzungshinweisen veröffentlicht.
Wir haben die Hinweise für Sie zusammengefasst
WeiterlesenDie Anforderungen an Unternehmensdaten wachsen kontinuierlich. Die daraus resultierenden großen und komplexen Datenmengen stellen Unternehmen vor erhebliche organisatorische, technologische und regulatorische Herausforderungen. In diesem Artikel erläutern wir, wie effektives Datenmanagement diesen Herausforderungen begegnet und welche Vorteile und Chancen sich daraus ergeben.
WeiterlesenDie Digitalisierung bringt insbesondere für die Planungsfunktion von Unternehmen erhebliche Potenziale mit sich. Gleichzeitig sind die Auswahl und die Implementierung einer auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung mit einigen Herausforderungen verbunden. Um in einem vielfältigen, wettbewerbsintensiven und dynamischen Markt die passende Software zu finden und Fehlinvestitionen zu vermeiden, ist ein systematischer Auswahlprozess für Unternehmen unerlässlich. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich mit Lösungsansätzen sowie Best Practices, damit Sie die optimale Entscheidung bei der Auswahl Ihres Planungstools treffen.
WeiterlesenAm 23. April 2024 hat die BaFin die vierte Fassung ihres “Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung” zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt richtet sich an alle Institute in Deutschland, für die die Abwicklungsstrategie die Anwendung eines Bail-in, also einer Gläubigerbeteiligung, vorsieht - unabhängig davon, ob sie im Verantwortungsbereich des Single Resolution Board (SRB) oder der BaFin liegen. Die Vorgaben des Merkblattes stellen eine unverzichtbare Informationsquelle für die deutschen Institute dar, auf die sie im Zuge der geforderten Erstellung respektive Detaillierung ihrer Bail-in Playbooks zurückgreifen. Trotz dieser und weiterer Guidances zum Themenkomplex „Bail-in“ sind die Institute im Rahmen der Ausarbeitung ihrer Bail-in Playbooks auf diverse Herausforderungen gestoßen. Dieser Artikel beschreibt einige dieser Herausforderungen und befasst sich zudem mit der Frage, inwieweit die zur Konsultation stehende erweiterte Fassung des Merkblattes dazu geeignet sein kann, die im Artikel beschriebenen Problemstellungen zu lösen.
WeiterlesenMit der Veröffentlichung der finalen Fassung der „Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2022/01 für Institute und Abwicklungsbehörden zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) zwecks Einführung eines neuen Abschnitts über das Testen der Abwicklungsfähigkeit“ (EBA/GL/2023/05) (im Weiteren nur als „EBA-Leitlinien bezeichnet) wurden verschiedene zusätzliche Anforderungen an Ergebnisobjekte an die vom Single Resolution Board (SRB) im Rahmen der Abwicklungsplanung betrachteten Institute gestellt. Neben einem Testprogramm, welches per Definition jedoch vom SRB selbst erstellt werden muss, sowie einem Self Assessment gegen die EBA-Leitlinien selbst, sind bis Ende 2025 durch die Institute sog. Master Playbooks zu entwickeln.
WeiterlesenNach langem Ringen haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) am 15. März 2024 für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) gestimmt. Für Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigen sind seit dem 01.01.2023 ja schon die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetzt (LkSG) einzuhalten. Das LkSG fokussiert sich dabei auf die Berichtspflichten zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten. Die CS3D fokussiert sich nun deutlich stärker auf die Risikoidentifikation und -überwachung. Mit ihr verfolgt die EU das ambitionierte Ziel, die Unternehmen, zusätzlich zum eigenen Geschäftsbereich sowie zu Tier 1 Lieferanten, zur Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte und des Umweltschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette (lieferanten- wie auch kundenseitig) zu verpflichten.
WeiterlesenMit dem Regulierungsentwurf vom 26.10.2022 hat die EU Kommission Änderungsvorschläge für die SEPA Verordnung (EU No 260/2012) sowie die Verordnung für grenzüberschreitende Zahlungen (EU 2021/1230) auf den Weg gebracht, die weitreichende Änderungen für die Entwicklung von Instant Payments haben sollen. Mit der Veröffentlichung des European Council vom 26.02.24 tritt diese nun in Kraft.
Was die Verordnung verändert und welche Herausforderungen das an Institute stellt, lesen Sie hier.
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